Umweltsünden statt Klimaschutz: Systematische Vermüllung an Windpark-Zufahrten wirft Fragen zur behördlichen Kontrolle auf

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Wenn grüne Versprechen auf schmutzige Realität treffen

Grüne Versprechen, schmutzige Realität: Entlang der Zufahrtswege zum sogenannten „Windpark bei Neufahrn“ und bei Martinsbuch offenbart sich ein Bild systematischer Nachlässigkeit, das die Glaubwürdigkeit der gesamten Energiewende-Rhetorik in Frage stellt. Kunststoffreste, Folienreste, Dämmstofffragmente und Metallteile säumen kilometerlange Waldwege – ausgerechnet dort, wo vorbildlicher Umweltschutz praktiziert werden sollte.

Die Ironie könnte größer nicht sein: Projekte, die als Beitrag zum Klimaschutz und zur Nachhaltigkeit beworben werden, hinterlassen eine Spur der Umweltzerstörung, die jeden Nachhaltigkeitsbericht zur Makulatur macht. Was hier sichtbar wird, ist mehr als nur ein ästhetischer Makel oder ein bedauerlicher Einzelfall – es ist der sichtbare, dokumentierte Beweis für das systematische Versagen von Kontrolle, Verantwortung und behördlicher Aufsicht.

Das perfide System der Verantwortungslosigkeit

Besonders perfide: Während kleine Handwerker bei der geringsten Unordnung auf der Baustelle sofort zur Rechenschaft gezogen werden, scheinen Großprojekte der Energiewende unter einem besonderen Schutzschild zu stehen. Als ob der noble Zweck – Klimaschutz – alle Mittel heiligen würde. Als ob Nachhaltigkeit bedeutete, heute den Wald zu vermüllen, um morgen das Klima zu retten.

Diese Doppelmoral durchzieht das gesamte System: Von den Planungsbehörden, die großzügig wegschauen, über die Bauunternehmen, die Kostenoptimierung über Umweltschutz stellen, bis hin zu den Auftraggebern, die sich mit Nachhaltigkeitsbroschüren schmücken, während ihre Baustellen eine Schneise der Verwüstung hinterlassen.

Windpark bei Neufahrn: Eine Schneise der Nachlässigkeit

Die Dokumentation am „Windpark bei Neufahrn“ liest sich wie ein Lehrbuch für systematisches Umweltversagen. Über elf dokumentierte Fundstellen verteilt sich eine Kette der Nachlässigkeit, die das wahre Gesicht vermeintlich grüner Projekte enthüllt:

Fundstelle 1: Plastikfolienreste, vermutlich von Verpackungen oder Abdeckungen, großflächig im Unterholz verteilt. Die Fragmente haben bereits begonnen, sich in kleinste Teilchen aufzulösen – ein Prozess, der Jahrzehnte dauern wird und das Ökosystem nachhaltig schädigt.

Fundstelle 2: Dämmstofffragmente unterschiedlicher Größe, teilweise bereits von der Witterung zersetzt. Besonders problematisch: Diese Materialien können gesundheitsschädliche Fasern freisetzen, die sowohl für Wildtiere als auch für Erholungssuchende eine Gefahr darstellen.

Fundstelle 3: Metallteile, vermutlich Verschnitt von Bauarbeiten, achtlos in den Seitenstreifen entsorgt. Die scharfen Kanten stellen eine direkte Verletzungsgefahr für Wildtiere dar.

Martinsbuch: Wenn Einzelfälle zum System werden

Auch am Herman (V-Markt Betreiber) Windrad bei Martinsbuch (48.750121, 12.389939) das gleiche Bild: Was als bedauerlicher Einzelfall verkauft wird, entpuppt sich als Teil eines systematischen Problems. Die Fundstelle zeigt eine Mischung aus verschiedenen Abfallarten, die eines gemeinsam haben: Sie gehören nicht in den Wald.

Fundkoordinaten der Umweltsünden

„Windpark bei Neufahrn“ – Verschmutzungskette:

  • 48.767030, 12.155314
  • 48.766984, 12.153120
  • 48.766909, 12.151685
  • 48.764921, 12.149174
  • 48.761129, 12.162542
  • 48.759452, 12.160997
  • 48.754208, 12.160819
  • 48.752881, 12.158283
  • 48.751576, 12.158027
  • 48.751250, 12.157771
  • 48.751231, 12.173587

Martinsbuch („Herman“-Windrad):

  • 48.750121, 12.389939

Die unsichtbaren Schäden: Was nicht dokumentiert werden kann

Noch problematischer als die sichtbaren Abfälle sind die unsichtbaren Schäden: Mikroplastik, das bereits in den Boden eingedrungen ist. Schadstoffe, die bei der Zersetzung der Materialien freigesetzt werden. Bodenversiegelung durch achtlos abgestellte Baumaschinen. Verdichtung empfindlicher Waldböden durch schwere Transporte auf nicht dafür ausgelegten Wegen.

Diese Schäden lassen sich nicht einfach „wegräumen“ – sie werden das Ökosystem über Jahre und Jahrzehnte belasten. Ein Kollateralschaden, der in keiner Umweltverträglichkeitsprüfung auftaucht, weil er erst nach Projektabschluss sichtbar wird.

Konkrete Forderungen: Keine Kompromisse mehr

Sofortmaßnahmen: Was jetzt passieren muss

Die dokumentierte Sachlage erfordert nicht nur Konsequenzen – sie schreit nach ihnen. Hier geht es nicht um Verhandlungen oder Kompromisse. Hier geht es um die Durchsetzung geltendem Rechts und den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen.

  1. Vollständige Bestandsaufnahme und Räumung Nicht irgendwann – jetzt: Alle dokumentierten Fundstellen müssen binnen 14 Tagen restlos geräumt werden. Mit vollständiger Dokumentation durch unabhängige Gutachter, lückenloser Fotodokumentation vor, während und nach der Räumung sowie rechtsgültigen Entsorgungsnachweisen für jede einzelne Materialart. Keine Alibiveranstaltung: Die Räumung muss fachgerecht erfolgen, nicht durch schnelles „Wegkehren“ oder oberflächliches Sammeln. Auch bereits fragmentierte Materialien müssen soweit möglich aus dem Ökosystem entfernt werden.
  2. Behördliche Vollkontrolle mit Konsequenzen Gemeinsame Task Force: Eine sofortige gemeinsame Begehung aller zuständigen Behörden – Naturschutz, Forst, Bauaufsicht, Umweltamt – ist nicht nur wünschenswert, sondern rechtlich geboten. Diese Begehung muss binnen 7 Tagen nach Bekanntwerden der Dokumentation erfolgen. Öffentliches Protokoll: Das Ergebnis muss in einem öffentlich zugänglichen Protokoll mit konkreten Fristen, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten münden. Keine internen Abstimmungen hinter verschlossenen Türen, sondern transparente, nachprüfbare Aufarbeitung. Persönliche Haftung: Die verantwortlichen Behördenvertreter müssen mit ihrer Unterschrift und ihrem Namen für die Umsetzung der Maßnahmen einstehen. Anonyme Zusagen reichen nicht mehr.
  3. Sofortiger Baustopp: Lernen durch Schmerz Alle Arbeiten stoppen: Weitere Bau-, Transport- und Logistikarbeiten müssen sofort gestoppt werden, bis alle dokumentierten Mängel beseitigt sind und ein wasserdichtes Kontrollregime etabliert wurde. Wer nicht sauber arbeiten kann, darf nicht weiterarbeiten. Tägliche Kontrollen: Nach Wiederaufnahme der Arbeiten sind tägliche, unangekündigte Kontrollen durch behördliche Vertreter verpflichtend einzuführen. Die Kosten trägt der Verursacher. Empfindliche Strafen: Vertragsstrafen bei weiteren Verstößen müssen so hoch angesetzt werden, dass Nachlässigkeit teurer wird als Sorgfalt. Ein System, das Pfusch billiger macht als ordentliche Arbeit, ist ein System, das Pfusch fördert.
  4. Auflagenverschärfung: Schluss mit dem Schwarzen-Peter-Spiel Glasklare Verantwortlichkeiten: Die Genehmigungsauflagen müssen nachgeschärft werden. Keine schwammigen Formulierungen mehr, keine Möglichkeiten, Verantwortung zwischen Hauptauftragnehmer, Subunternehmen und Sub-Subunternehmen hin- und herzuschieben. Engmaschige Kontrollen: Wöchentliche Berichtspflicht über alle verwendeten Materialien, deren Transport und Entsorgung. Monatliche Vor-Ort-Kontrollen durch unabhängige Sachverständige. Halbjährliche öffentliche Berichte über den Zustand aller Zufahrtswege und Arbeitsflächen.
  5. Radikale Transparenz: Schluss mit dem Amtsgeheimnis Alles auf den Tisch: Sämtliche Genehmigungsauflagen, Eingriffs- und Ausgleichskonzepte, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Kontrollberichte und Mängelmeldungen gehören vollständig und ungekürzt auf die Webseiten der zuständigen Behörden. Bürgerrecht auf Information: Bürger haben das Recht zu erfahren, was in ihrem Namen, auf ihrem Grund und Boden und mit ihren Steuergeldern genehmigt wird. Informationsfreiheit ist kein Gnadenakt der Verwaltung, sondern ein Grundrecht.

Die rechtliche Dimension: Wenn Gesetze zur Makulatur werden

Kreislaufwirtschaftsgesetz: Klare Regeln, schwache Durchsetzung

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) kennt keine Ausnahmen für vermeintlich klimafreundliche Projekte. § 7 KrWG verpflichtet jeden Abfallerzeuger zur ordnungsgemäßen Sammlung, Beförderung und Entsorgung seiner Abfälle. § 69 KrWG sieht für Verstöße Bußgelder bis zu 100.000 Euro vor – pro Verstoß, wohlgemerkt.

Die Realität: Diese Bestimmungen werden bei Windkraftprojekten systematisch ignoriert. Als ob der noble Zweck – Klimaschutz – alle Mittel heiligen würde. Als ob Gesetze nur für die kleinen Leute gelten würden.

Der Skandal: Während ein Handwerker, der eine Zigarettenstummel achtlos wegwirft, sofort belangt wird, können Millionen-Projekte der Energiewende offenbar tonnenweise Müll in der Landschaft verteilen, ohne dass jemand einschreitet.

Bayerisches Naturschutzgesetz: Papier ist geduldig

Art. 23 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) verbietet ausdrücklich „Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft“. Art. 57 BayNatSchG sieht für Verstöße Bußgelder bis zu 50.000 Euro vor.

Die Perversion: Vermüllte Waldwege werden von den zuständigen Behörden nicht als „Beeinträchtigung“ gewertet, sondern als „unvermeidbare Begleiterscheinung“ verharmlost. Ein Waldbesitzer, der seine Fläche so behandeln würde, bekäme sofort Besuch vom Amt.

Bayerisches Waldgesetz: Der Wald als Verfügungsmasse

Das Bayerische Waldgesetz (BayWaldG) stellt in Art. 1 die Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion des Waldes unter besonderen Schutz. Art. 13 BayWaldG regelt die Benutzung von Waldwegen ausdrücklich und eng.

Die Praxis: Waldwege werden zu Industrie-Umschlagplätzen umfunktioniert, ohne dass die besonderen Schutzbestimmungen für den Wald beachtet werden. Schwere Transporte verdichten empfindliche Waldböden, Materialverluste vergiften das Ökosystem, Lärm und Erschütterung vertreiben die Tierwelt.

Eingriffs-/Ausgleichsregelung: Greenwashing mit System

Die bayerische Eingriffs-/Ausgleichsregelung predigt seit Jahren „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“. Der offizielle Leitfaden ist voller schöner Worte über Vermeidung, Minderung und Ausgleich.

Die Wahrheit: Eine zufahrtsbegleitende Plastikspur passt zu diesem „Einklang“ wie eine Motorsäge zum Vogelschutzgebiet. Wer ernsthaft von Einklang spricht, muss proaktiv aufräumen und vorsorgen, damit gar nichts erst im Wald landet.

UVP-Pflicht: Wenn Prüfungen zur Farce werden

Bei größeren Windenergievorhaben greifen nach Anlage 1 UVPG Pflichten zur Umweltverträglichkeitsprüfung oder zumindest zur Vorprüfung des Einzelfalls. Diese Prüfungen sollen sicherstellen, dass alle Umweltauswirkungen erkannt, bewertet und minimiert werden.

Der Offenbarungseid: Wenn schon bei der simplen Disziplin „Abfalllogistik“ so eklatant versagt wird, stellt sich die Frage: Mit welcher Gründlichkeit werden die komplexeren Prüfaufgaben wie Artenschutz, Lärmschutz oder Landschaftsbild abgearbeitet?

Wenn ein Projekt nicht einmal in der Lage ist, seinen eigenen Müll ordentlich zu entsorgen, welche Glaubwürdigkeit haben dann die aufwendigen Gutachten über Fledermausschutz oder Vogelzug? Nachweise statt Narrative – darauf kommt es an.

Die ökologischen Folgen: Schäden für Generationen

Mikroplastik: Die unsichtbare Zeitbombe

Die sichtbaren Abfälle sind nur die Spitze des Eisbergs. Viel problematischer sind die unsichtbaren Folgen: Kunststoffe zerfallen unter Witterungseinflüssen in immer kleinere Fragmente, bis sie als Mikroplastik in die Nahrungskette gelangen.

Der Teufelskreis: Diese Mikroplastikpartikel werden von Bodenorganismen aufgenommen, gelangen über Pflanzen in Pflanzenfresser und von dort in Fleischfresser. Am Ende der Nahrungskette steht der Mensch – und konsumiert das Mikroplastik aus „seinen“ nachhaltigen Energieprojekten.

Die Zeitdimension: Während die Windräder nach 20-25 Jahren wieder abgebaut werden, verbleibt das Mikroplastik für Jahrhunderte im Ökosystem. Eine Hypothek auf die Zukunft, die in keiner Klimabilanz auftaucht.

Bodenversiegelung und Verdichtung: Schleichender Tod des Waldbodens

Waldböden sind über Jahrhunderte oder Jahrtausende gewachsene, hochkomplexe Ökosysteme. Ihre Struktur ist darauf angewiesen, dass Wasser, Luft und Nährstoffe frei zirkulieren können.

Die Zerstörung: Schwere Transporte verdichten diese empfindlichen Böden irreversibel. Das Porensystem kollabiert, Wasser kann nicht mehr versickern, Luftaustausch findet nicht mehr statt. Der Boden stirbt – und mit ihm alle Organismen, die von ihm leben.

Die Folgen: Verdichtete Böden können ihrer Funktion als Wasserspeicher und CO₂-Senke nicht mehr nachkommen. Ausgerechnet Klimaschutzprojekte zerstören damit eine der wichtigsten natürlichen Klimaschutzfunktionen.

Fragmentierung von Lebensräumen: Zerschneidung der Wildnis

Waldwege sind für viele Wildtiere natürliche Barrieren. Werden sie zu Industriestraßen ausgebaut und mit Müll gesäumt, wirken sie wie unüberwindbare Grenzen.

Die Isolation: Populationen werden isoliert, Genaustausch wird verhindert, lokale Inzucht programmiert. Besonders bedrohte Arten, die ohnehin nur noch in kleinen Restpopulationen vorkommen, werden so zusätzlich gefährdet.

Der Dominoeffekt: Das Verschwinden einer Art löst Kettenreaktionen aus, die das gesamte Ökosystem destabilisieren können. Ein Windpark mag klimafreundlich sein – aber ein toter Wald speichert kein CO₂ mehr.

Behördliches Versagen: Wenn Kontrolleure wegsehen

Die Untere Naturschutzbehörde: Schutz durch Wegsehen?

Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts Straubing-Bogen ist nach bayerischem Recht die zuständige Vollzugsbehörde für den Naturschutz vor Ort. Ihre Aufgabe ist es, Verstöße gegen das Naturschutzrecht zu ahnden und die Beseitigung von Beeinträchtigungen durchzusetzen.

Die Realität: Monatelang dokumentierte Verstöße werden ignoriert oder verharmlost. Statt energisch durchzugreifen, werden Ausreden gesucht: „Das ist nur vorübergehend“, „Das wird noch aufgeräumt“, „Das ist unvermeidbar“.

Die Frage: Warum versagen die Behörden bei Windkraftprojekten so offensichtlich? Liegt es an politischem Druck von oben? An mangelnder Ausstattung? Oder an einer ideologischen Verblendung, die Windkraft grundsätzlich für gut hält – unabhängig von den konkreten Umweltschäden?

Die Bauaufsicht: Genehmigen und vergessen?

Die Bauaufsichtsbehörde erteilt die Genehmigungen – und ist damit auch für deren Durchsetzung verantwortlich. Genehmigungen mit Auflagen sind kein Freibrief, sondern ein Vertrag mit Pflichten.

Das Versagen: Nach der Genehmigungserteilung scheint die Bauaufsicht ihre Aufgabe als erledigt zu betrachten. Kontrollen finden sporadisch oder gar nicht statt. Verstöße gegen Auflagen haben keine Konsequenzen.

Die Konsequenz: Bauherren lernen schnell: Auflagen kann man ignorieren, solange niemand kontrolliert. Ein System, das Verantwortungslosigkeit belohnt, züchtet Verantwortungslosigkeit.

Die Forstbehörde: Der Wald als Verfügungsmasse

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Straubing ist für den Schutz der Waldfunktionen zuständig. Dazu gehört auch der Schutz vor Beeinträchtigungen durch Dritte.

Die Untätigkeit: Offensichtliche Schäden am Wald und an Waldwegen werden nicht geahndet. Als ob Wald nur dann schützenswert wäre, wenn er nicht für die Energiewende gebraucht wird.

Die Polizei: Ordnungswidrigkeiten sind auch Straftaten

Umweltdelikte sind Straftaten – auch wenn sie von vermeintlich guten Projekten begangen werden. Die Polizei ist verpflichtet, entsprechende Anzeigen aufzunehmen und zu verfolgen.

Die Praxis: Anzeigen wegen Umweltdelikten im Zusammenhang mit Windkraftprojekten verschwinden oft in bürokratischen Mühlen oder werden nicht ernst genommen. Als ob Gesetze nur für die kleinen Leute gelten würden.

Was Bürger tun können: Selbsthilfe ist Bürgerpflicht

Dokumentation: Die Waffe der Wahrheit

Wenn Behörden wegschauen, müssen Bürger hinsehen. Wenn offizielle Stellen untätig bleiben, müssen Betroffene aktiv werden. Das ist nicht nur ein Recht – es ist eine Pflicht gegenüber nachkommenden Generationen.

Professionelle Beweisführung

Fotografische Dokumentation: Machen Sie Übersichts- und Detailfotos jeder Fundstelle. Fotografieren Sie aus mehreren Blickwinkeln, um die Lage und das Ausmaß der Verschmutzung zu dokumentieren. Verwenden Sie eine Digitalkamera oder ein Smartphone mit GPS-Funktion, damit die Koordinaten automatisch gespeichert werden.

Datum und Uhrzeit: Stellen Sie sicher, dass jedes Foto mit Datum und Uhrzeit versehen ist. Aktivieren Sie die entsprechende Funktion in Ihrer Kamera oder Ihrem Smartphone.

Koordinaten notieren: Notieren Sie die exakten GPS-Koordinaten jeder Fundstelle. Verwenden Sie dazu Apps wie „GPS Essentials“ oder „What3Words“. Notieren Sie zusätzlich eine Wegbeschreibung („20 m südlich der Weggabelung am Hochstand“).

Videodokumentation: Machen Sie zusätzlich einen ruhigen Videowalk der betroffenen Strecken. Gehen Sie langsam, schwenken Sie die Kamera ruhig und kommentieren Sie dabei, was Sie sehen. Videos zeigen das Ausmaß der Verschmutzung oft besser als Einzelfotos.

Systematische Archivierung: Legen Sie für jede Fundstelle einen eigenen Ordner an (z.B. „2025-08-15_Neufahrn_Fundstelle-01“). Speichern Sie dort alle Fotos, Videos und Notizen systematisch ab.

Rechtssichere Meldungen

Schriftlich melden: Melden Sie jeden Fund schriftlich an alle zuständigen Behörden. Eine E-Mail reicht, aber bitten Sie um Eingangsbestätigung. Senden Sie Kopien an:

  • Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts
  • Bauaufsichtsamt des Landratsamts
  • AELF (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)
  • Bei akuten Fällen auch an die örtliche Polizei

Konkrete Forderungen: Formulieren Sie konkret, was Sie erwarten: „Ich fordere die sofortige Räumung der dokumentierten Abfälle, eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Entsorgung und Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Verschmutzung bis zum [Datum].“

Fristen setzen: Setzen Sie klare Fristen für Antwort (14 Tage) und Maßnahmen (30 Tage). Kündigen Sie an, was Sie bei Untätigkeit unternehmen werden.

Rechtliche Schritte: Wenn Bitten nicht helfen

Widerspruch und Anfechtung

Genehmigungen anfechten: Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Genehmigungen rechtswidrig erteilt wurden, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich dabei von einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht beraten.

Nebenbestimmungen durchsetzen: Genehmigungen enthalten meist Nebenbestimmungen (Auflagen). Deren Nichteinhaltung können Sie als Bürger anzeigen und deren Durchsetzung verlangen.

Strafanzeige und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Strafanzeige stellen: Umweltdelikte sind Straftaten. Stellen Sie bei der Staatsanwaltschaft oder der örtlichen Polizei Strafanzeige gegen die Verantwortlichen. Auch wenn die Erfolgsaussichten gering sind – jede Anzeige schafft Druck.

Ordnungswidrigkeitenanzeige: Verstöße gegen Umweltgesetze sind meist Ordnungswidrigkeiten. Diese können von den Behörden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden – wenn sie wollen.

Zivilrechtliche Ansprüche

Unterlassung fordern: Als Anwohner oder Betroffener können Sie zivilrechtlich die Unterlassung weiterer Verschmutzung fordern.

Beseitigung verlangen: Sie können auch die Beseitigung bereits vorhandener Verschmutzungen auf Kosten des Verursachers verlangen.

Quellen/Belege:

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), § 69 BußgeldvorschriftenGesetze im Internet (BMJ). Gesetze im Internet

Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG), Art. 57 Ordnungswidrigkeitengesetze-bayern.de (aktuelle Fassung ab 1. Aug. 2025). Gesetze Bayern

Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG)gesetze-bayern.de (Zwecke/Waldfunktionen; letzte Änderung 23. Dez. 2024). Gesetze Bayern

Eingriffs-/Ausgleichsregelung: „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ – Infoseite und Leitfaden des StMB (Bayern). Bayerisches Ministerium für Wohnen+1

LfU Bayern – Zentrale Stelle Abfallüberwachung (Aufgaben & Ansprechpartner). LfU Bayern+1

UVPG Anlage 1 (Liste UVP-pflichtiger Vorhaben)Gesetze im Internet; ergänzend Fachagentur Wind und Solar (Kurzinfos/Schwellen). Gesetze im InternetFachagentur Wind & Solar

Waldrecht (allg. Überblick zu Waldfunktionen) – Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (Bayern). waldbesitzer-portal.bayern.de

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Millionengrab im Bayerischen Wäldern: Wie der Mega-Windpark Natur und Steuerzahler ruiniert

Pexels karolina grabowska 4497591 1030x438

Was geplant ist – und was uns erwartet

Mitten in den uralten Wäldern Niederbayerns und der Oberpfalz, zwischen Mengkofen, Laberweinting, Geiselhöring, Neufahrn, Mallersdorf, Bayerbach, Sünching, Ergoldsbach und Schierling, sollen 12 Windparks entstehen zusammengefasst nennen wir das einen Mega-Windpark, wie ihn Bayern noch nie gesehen hat. Über 60 Windräder, jedes so hoch wie ein Wolkenkratzer, sollen sich bald durch die Baumkronen drehen – und das mitten im Forst, wo bislang Rehe, Füchse und seltene Vögel ihre Heimat hatten.

Während Bayern 2024 gerade einmal 15 neue Windräder ans Netz brachte – weit entfernt vom selbstgesteckten Ziel von 200 Anlagen pro Jahr – plant die Staatsregierung nun den großen Wurf: Mega-Windparks in den letzten unberührten Wäldern Niederbayerns und der Oberpfalz. Was Wirtschaftsminister Aiwanger als ‚Trendwende‘ verkauft, ist ein doppeltes Desaster.

Naturzerstörung unter dem Deckmantel der Energiewende

Was als grünes Prestigeprojekt verkauft wird, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als doppeltes Millionengrab: Für die Steuerzahler – und für die Natur. Denn für den Bau dieser Windräder müssen nicht nur einzelne Bäume, sondern ganze Schneisen in die Wälder geschlagen werden. Es geht nicht nur um die Standfläche der Türme, sondern auch um breite Zuwegungen, Kranstellflächen und dauerhafte Rodungen. Lebensräume werden zerschnitten, seltene Arten wie Fledermäuse und Greifvögel geraten in Gefahr, und der Wald als natürlicher CO₂-Speicher wird unwiederbringlich geschwächt. Ersatzaufforstungen auf dem Papier können den ökologischen Schaden vor Ort nicht ausgleichen.

Südquote: Subventionsmaschine auf Kosten der Allgemeinheit

Doch damit nicht genug: Die geplanten Windräder stehen in einer der windärmsten Regionen Deutschlands. Sie drehen sich oft im Leerlauf – kassiert wird trotzdem. Dank einer Sonderregel im Erneuerbare-Energien-Gesetz fließen für jede Kilowattstunde Windstrom aus diesen Schwachwindanlagen bis zu 13 Cent – mehr als doppelt so viel wie an windreichen Standorten im Norden. Der Süden zahlt drauf, die Betreiber lachen sich ins Fäustchen. Diese ‚Südquote‘ sollte eigentlich den Netzausbau reduzieren, wird aber zur Goldgrube für Investoren auf Kosten der Stromkunden. Das ist mehr als für Atomstrom in Großbritannien und sogar teurer als viele moderne Gaskraftwerke. Die Industrie in der Region winkt ab: Der Strom ist schlicht zu teuer, um wettbewerbsfähig zu sein. Die Differenz zahlt – wie immer – die Allgemeinheit.

Beton, Kosten, Folgeschäden

Zu den direkten Subventionen kommen versteckte Kosten: Für jedes Windrad müssen bis zu 5 km Waldwege betoniert werden – so breit wie eine Landstraße. Wo früher Wildkatzen ihre Spuren hinterließen, rollen bald Tieflader mit Rotoren durch – bezahlt aus Steuermitteln. Die Netzanbindung? Ebenfalls auf Kosten der Allgemeinheit. Und wenn die Anlagen nach 20 Jahren zurückgebaut werden müssen, bleiben tonnensweise Betonfundamente im Waldboden – ein ökologisches Erbe für Generationen.

Abregelung im Sommer – Betreiber kassieren trotzdem

Und als wäre das nicht schon absurd genug, kommt es in den Sommermonaten noch dicker: Wenn die Sonne scheint und die Photovoltaik-Anlagen auf Hochtouren laufen, produziert Bayern oft mehr Strom, als das Netz aufnehmen kann. Die Folge: Wind- und Solaranlagen werden abgeregelt, der Strom wird gar nicht erst eingespeist – aber die Betreiber kassieren trotzdem Entschädigungen. Bezahlt wird auch das aus dem großen Topf der Steuerzahler.

Wasserkraft? Ihr Potenzial ist längst ausgeschöpft. Gaskraftwerke? Politisch unerwünscht und teuer. Und so wird weiter gebaut, was das Zeug hält – koste es, was es wolle. Während die Politik von Klimaschutz spricht, werden im Namen der Energiewende uralte Wälder geopfert – für Windräder, die oft stillstehen müssen, weil das Netz überlastet ist. Die Rechnung zahlen am Ende nicht nur die Steuerzahler, sondern auch die Natur.

Wald‑Windkraft ist politisch umstritten

Besonders pikant: Selbst Naturschutzverbände sind gespalten. Während der BUND Naturschutz grundsätzlich für Windkraft plädiert, warnt der Landesbund für Vogelschutz (LBV) eindringlich: ‚Der Wald darf nicht zur Verfügungsmasse werden.‘ Die geplanten Anlagen bedrohen nicht nur Rotmilan und Schwarzstorch, sondern zerschneiden auch die letzten Rückzugsräume für Wildkatze und Luchs.

Blick ins Ausland: Warum dort kein Wald geopfert wird

Ein Blick über die Grenze zeigt die Absurdität: In Österreich werden Windräder in Wäldern kategorisch abgelehnt. In der Schweiz sind sie in Schutzgebieten verboten. Nur Deutschland opfert seine letzten Naturräume für eine Technologie, die an diesen Standorten wirtschaftlich unsinnig ist.

Lokaler Widerstand formiert sich

In Laberweinting formiert sich bereits Widerstand: Die Bürgerinitiative „Energiewende Ja – Umzingelung Nein“ kämpft für eine faire und nachhaltige Energiewende im Labertal. Wir sagen Ja zu grüner Energie und unterstützen den Ausbau erneuerbarer Energien – aber nicht um jeden Preis. Die geplante massive Umzingelung unserer Dörfer durch Windkraftanlagen bedroht unsere Lebensqualität, unsere Natur und das Miteinander in der Region. Wir setzen uns dafür ein, dass die Energiewende mit Augenmaß und unter Einbindung der Bürgerinnen und Bürger gestaltet wird. Unsere Heimat darf nicht zum reinen Industriegebiet werden. Es braucht Lösungen, die sowohl den Klimaschutz als auch den Schutz unserer Dörfer und Wälder im Blick haben.
— Simon Berleb / Bürgerinitiative EjUn

Es geht nicht nur um ein paar Windräder. Es geht um den Verlust unserer Landschaft, um den Eingriff in jahrhundertealte Wälder, unsere Vögel und Wildtiere und um die Zukunft unserer Kinder. Während in Berlin über Klimaziele diskutiert wird, sollen hier bei uns Schneisen durch Lebensräume geschlagen werden – für Anlagen, die wirtschaftlich nicht tragfähig und ökologisch katastrophal sind. Das ist nicht die Energiewende, die wir wollen. Wir fordern: Schluss mit der Zerstörung unserer Heimat!“
— Martin Promesberger / Bürgerinitiative ProNatur

Die nackten Zahlen am Ende:

Jede der 60 geplanten Windkraftanlagen soll im Jahr rund fünf Millionen Kilowattstunden liefern. Macht zusammen 300 Millionen Kilowattstunden. Die Extra-Subvention pro Kilowattstunde: sechs Cent. Das ergibt eine jährliche Zusatzbelastung von über 18 Millionen Euro – Jahr für Jahr, über Jahrzehnte. In 20 Jahren summiert sich das auf mehr als 360 Millionen Euro, die aus den Taschen der Bürger verschwinden. Und das alles für Strom, der teurer ist als Atom- oder Gaskraft, und der im Sommer oft gar nicht gebraucht wird.

Schlusswort & Handlungsaufruf

Die Zeit drängt: Noch können die Planungen gestoppt werden. Noch können Bürger Einspruch erheben. Doch das Zeitfenster schließt sich. In wenigen Jahren könnten die ersten Bäume fallen – für Windräder, die mehr kosten als sie bringen, die öfter stillstehen als laufen, und die unsere letzten Wälder in Industrielandschaften verwandeln.

Die Frage ist nicht, ob wir Klimaschutz brauchen. Die Frage ist: Müssen wir dafür unsere Seele verkaufen? Es gibt Alternativen: Photovoltaik auf versiegelten Flächen, Windkraft an geeigneten Standorten, echte Energieeffizienz statt Subventionswahnsinn. Bayern hat die Wahl – noch.

Quellen & Belege

Durchschnittliche Windgeschwindigkeit in Bayern (5–6 m/s) vs. Norden (8–9 m/s)

Studie: https://naturschutz-initiative.de/aktuell/klartext/keine-windenergie-im-wald-neue-studie-des-upi-institutes-laesst-wesentliche-aspekte-aussen-vor/

Höhere Kollisionsrisiken für Fledermäuse & Vögel

https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/publikationen/pdf/2023-05-24_Windenergieanlagen_im_Wald.pdf

Südquote im EEG – bis 20 % Zuschlag ab 2024

https://ariadneprojekt.de/media/2022/06/Ariadne-Analyse_Regionale-Steuerungsinstrumente_Juni2022.pdf

Flächenverbrauch pro Windrad im Wald (≈0,5 ha dauerhaft)

https://de.wikipedia.org/wiki/Windkraftanlage

EEG‑Vergütung – Subventionshöhe bis zu 13 Cent und Funktionsweise

https://www.windbranche.de/wirtschaft/eeg-verguetung

https://ariadneprojekt.de/media/2022/06/Ariadne-Analyse_Regionale-Steuerungsinstrumente_Juni2022.pdf

Österreichs Wald‑Ausschlusszone bei Windkraft

https://de.wikipedia.org/wiki/Windenergie_in_Ober%C3%B6sterreich

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Infoveranstaltung 16.05.2025

🌳 „Rettet unser Labertal!“

Einladung zur Info- und Diskussionsveranstaltung der Bürgerinitiative Pro Natur


Wälder sind unsere grüne Lunge, das Labertal ist unser Zuhause – und beides braucht unseren Schutz!
Die jüngsten Pläne für Windparks in unseren heimischen Wäldern – von Mengkofen über Laberweinting, Geiselhöring, Neufahrn, Bayerbach, Mallersdorf bis Sünching – sorgen bei vielen Menschen für Verunsicherung, Fragen und Diskussionen.

Als Bürgerinitiative Pro Natur setzen wir uns für den Erhalt unserer einzigartigen Landschaft, unserer Artenvielfalt und unserer Lebensqualität ein. Wir sagen Ja zu erneuerbaren Energien, aber nicht um jeden Preis – schon gar nicht auf Kosten unserer Wälder!


Wir laden herzlich ein:

Wann?

🗓️ Freitag, 16. Mai 2025
Beginn: 19:00 Uhr

Wo?

🍻 Gasthof Erl Bräu, Geiselhöring

Wer?

🌱 Bürgerinitiative Pro Natur


Was erwartet Sie?

  • Fakten und Hintergründe zu den geplanten Windkraftprojekten im Labertal: Wo, wie viele, wie hoch?
  • Kritische Fragen: Welche Auswirkungen haben Windräder auf unsere Wälder, Tiere und Menschen? Was bedeutet das für unsere Heimat?
  • Alternativen in der Energiepolitik: Wie können wir die Energiewende naturverträglich gestalten?
  • Austausch und Diskussion: Ihre Meinung ist gefragt! Kommen Sie mit uns und anderen Bürgern ins Gespräch.

Wir wollen informieren, aufklären und gemeinsam Lösungen suchen – sachlich, offen und respektvoll.
Denn unser Labertal ist mehr als nur ein Standort: Es ist Lebensraum, Erholungsgebiet und Kulturlandschaft, die es zu bewahren gilt.


Warum ist Ihr Kommen wichtig?

Weil wir nur eine Heimat haben.
Weil gemeinsames Engagement zählt.
Weil jeder gehört werden sollte.


Bringen Sie Ihre Familie, Freunde und Nachbarn mit!
Lassen Sie uns gemeinsam für den Erhalt unseres Labertals eintreten.

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