Umweltsünden statt Klimaschutz: Systematische Vermüllung an Windpark-Zufahrten wirft Fragen zur behördlichen Kontrolle auf

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Wenn grüne Versprechen auf schmutzige Realität treffen

Grüne Versprechen, schmutzige Realität: Entlang der Zufahrtswege zum sogenannten „Windpark bei Neufahrn“ und bei Martinsbuch offenbart sich ein Bild systematischer Nachlässigkeit, das die Glaubwürdigkeit der gesamten Energiewende-Rhetorik in Frage stellt. Kunststoffreste, Folienreste, Dämmstofffragmente und Metallteile säumen kilometerlange Waldwege – ausgerechnet dort, wo vorbildlicher Umweltschutz praktiziert werden sollte.

Die Ironie könnte größer nicht sein: Projekte, die als Beitrag zum Klimaschutz und zur Nachhaltigkeit beworben werden, hinterlassen eine Spur der Umweltzerstörung, die jeden Nachhaltigkeitsbericht zur Makulatur macht. Was hier sichtbar wird, ist mehr als nur ein ästhetischer Makel oder ein bedauerlicher Einzelfall – es ist der sichtbare, dokumentierte Beweis für das systematische Versagen von Kontrolle, Verantwortung und behördlicher Aufsicht.

Das perfide System der Verantwortungslosigkeit

Besonders perfide: Während kleine Handwerker bei der geringsten Unordnung auf der Baustelle sofort zur Rechenschaft gezogen werden, scheinen Großprojekte der Energiewende unter einem besonderen Schutzschild zu stehen. Als ob der noble Zweck – Klimaschutz – alle Mittel heiligen würde. Als ob Nachhaltigkeit bedeutete, heute den Wald zu vermüllen, um morgen das Klima zu retten.

Diese Doppelmoral durchzieht das gesamte System: Von den Planungsbehörden, die großzügig wegschauen, über die Bauunternehmen, die Kostenoptimierung über Umweltschutz stellen, bis hin zu den Auftraggebern, die sich mit Nachhaltigkeitsbroschüren schmücken, während ihre Baustellen eine Schneise der Verwüstung hinterlassen.

Windpark bei Neufahrn: Eine Schneise der Nachlässigkeit

Die Dokumentation am „Windpark bei Neufahrn“ liest sich wie ein Lehrbuch für systematisches Umweltversagen. Über elf dokumentierte Fundstellen verteilt sich eine Kette der Nachlässigkeit, die das wahre Gesicht vermeintlich grüner Projekte enthüllt:

Fundstelle 1: Plastikfolienreste, vermutlich von Verpackungen oder Abdeckungen, großflächig im Unterholz verteilt. Die Fragmente haben bereits begonnen, sich in kleinste Teilchen aufzulösen – ein Prozess, der Jahrzehnte dauern wird und das Ökosystem nachhaltig schädigt.

Fundstelle 2: Dämmstofffragmente unterschiedlicher Größe, teilweise bereits von der Witterung zersetzt. Besonders problematisch: Diese Materialien können gesundheitsschädliche Fasern freisetzen, die sowohl für Wildtiere als auch für Erholungssuchende eine Gefahr darstellen.

Fundstelle 3: Metallteile, vermutlich Verschnitt von Bauarbeiten, achtlos in den Seitenstreifen entsorgt. Die scharfen Kanten stellen eine direkte Verletzungsgefahr für Wildtiere dar.

Martinsbuch: Wenn Einzelfälle zum System werden

Auch am Herman (V-Markt Betreiber) Windrad bei Martinsbuch (48.750121, 12.389939) das gleiche Bild: Was als bedauerlicher Einzelfall verkauft wird, entpuppt sich als Teil eines systematischen Problems. Die Fundstelle zeigt eine Mischung aus verschiedenen Abfallarten, die eines gemeinsam haben: Sie gehören nicht in den Wald.

Fundkoordinaten der Umweltsünden

„Windpark bei Neufahrn“ – Verschmutzungskette:

  • 48.767030, 12.155314
  • 48.766984, 12.153120
  • 48.766909, 12.151685
  • 48.764921, 12.149174
  • 48.761129, 12.162542
  • 48.759452, 12.160997
  • 48.754208, 12.160819
  • 48.752881, 12.158283
  • 48.751576, 12.158027
  • 48.751250, 12.157771
  • 48.751231, 12.173587

Martinsbuch („Herman“-Windrad):

  • 48.750121, 12.389939

Die unsichtbaren Schäden: Was nicht dokumentiert werden kann

Noch problematischer als die sichtbaren Abfälle sind die unsichtbaren Schäden: Mikroplastik, das bereits in den Boden eingedrungen ist. Schadstoffe, die bei der Zersetzung der Materialien freigesetzt werden. Bodenversiegelung durch achtlos abgestellte Baumaschinen. Verdichtung empfindlicher Waldböden durch schwere Transporte auf nicht dafür ausgelegten Wegen.

Diese Schäden lassen sich nicht einfach „wegräumen“ – sie werden das Ökosystem über Jahre und Jahrzehnte belasten. Ein Kollateralschaden, der in keiner Umweltverträglichkeitsprüfung auftaucht, weil er erst nach Projektabschluss sichtbar wird.

Konkrete Forderungen: Keine Kompromisse mehr

Sofortmaßnahmen: Was jetzt passieren muss

Die dokumentierte Sachlage erfordert nicht nur Konsequenzen – sie schreit nach ihnen. Hier geht es nicht um Verhandlungen oder Kompromisse. Hier geht es um die Durchsetzung geltendem Rechts und den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen.

  1. Vollständige Bestandsaufnahme und Räumung Nicht irgendwann – jetzt: Alle dokumentierten Fundstellen müssen binnen 14 Tagen restlos geräumt werden. Mit vollständiger Dokumentation durch unabhängige Gutachter, lückenloser Fotodokumentation vor, während und nach der Räumung sowie rechtsgültigen Entsorgungsnachweisen für jede einzelne Materialart. Keine Alibiveranstaltung: Die Räumung muss fachgerecht erfolgen, nicht durch schnelles „Wegkehren“ oder oberflächliches Sammeln. Auch bereits fragmentierte Materialien müssen soweit möglich aus dem Ökosystem entfernt werden.
  2. Behördliche Vollkontrolle mit Konsequenzen Gemeinsame Task Force: Eine sofortige gemeinsame Begehung aller zuständigen Behörden – Naturschutz, Forst, Bauaufsicht, Umweltamt – ist nicht nur wünschenswert, sondern rechtlich geboten. Diese Begehung muss binnen 7 Tagen nach Bekanntwerden der Dokumentation erfolgen. Öffentliches Protokoll: Das Ergebnis muss in einem öffentlich zugänglichen Protokoll mit konkreten Fristen, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten münden. Keine internen Abstimmungen hinter verschlossenen Türen, sondern transparente, nachprüfbare Aufarbeitung. Persönliche Haftung: Die verantwortlichen Behördenvertreter müssen mit ihrer Unterschrift und ihrem Namen für die Umsetzung der Maßnahmen einstehen. Anonyme Zusagen reichen nicht mehr.
  3. Sofortiger Baustopp: Lernen durch Schmerz Alle Arbeiten stoppen: Weitere Bau-, Transport- und Logistikarbeiten müssen sofort gestoppt werden, bis alle dokumentierten Mängel beseitigt sind und ein wasserdichtes Kontrollregime etabliert wurde. Wer nicht sauber arbeiten kann, darf nicht weiterarbeiten. Tägliche Kontrollen: Nach Wiederaufnahme der Arbeiten sind tägliche, unangekündigte Kontrollen durch behördliche Vertreter verpflichtend einzuführen. Die Kosten trägt der Verursacher. Empfindliche Strafen: Vertragsstrafen bei weiteren Verstößen müssen so hoch angesetzt werden, dass Nachlässigkeit teurer wird als Sorgfalt. Ein System, das Pfusch billiger macht als ordentliche Arbeit, ist ein System, das Pfusch fördert.
  4. Auflagenverschärfung: Schluss mit dem Schwarzen-Peter-Spiel Glasklare Verantwortlichkeiten: Die Genehmigungsauflagen müssen nachgeschärft werden. Keine schwammigen Formulierungen mehr, keine Möglichkeiten, Verantwortung zwischen Hauptauftragnehmer, Subunternehmen und Sub-Subunternehmen hin- und herzuschieben. Engmaschige Kontrollen: Wöchentliche Berichtspflicht über alle verwendeten Materialien, deren Transport und Entsorgung. Monatliche Vor-Ort-Kontrollen durch unabhängige Sachverständige. Halbjährliche öffentliche Berichte über den Zustand aller Zufahrtswege und Arbeitsflächen.
  5. Radikale Transparenz: Schluss mit dem Amtsgeheimnis Alles auf den Tisch: Sämtliche Genehmigungsauflagen, Eingriffs- und Ausgleichskonzepte, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Kontrollberichte und Mängelmeldungen gehören vollständig und ungekürzt auf die Webseiten der zuständigen Behörden. Bürgerrecht auf Information: Bürger haben das Recht zu erfahren, was in ihrem Namen, auf ihrem Grund und Boden und mit ihren Steuergeldern genehmigt wird. Informationsfreiheit ist kein Gnadenakt der Verwaltung, sondern ein Grundrecht.

Die rechtliche Dimension: Wenn Gesetze zur Makulatur werden

Kreislaufwirtschaftsgesetz: Klare Regeln, schwache Durchsetzung

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) kennt keine Ausnahmen für vermeintlich klimafreundliche Projekte. § 7 KrWG verpflichtet jeden Abfallerzeuger zur ordnungsgemäßen Sammlung, Beförderung und Entsorgung seiner Abfälle. § 69 KrWG sieht für Verstöße Bußgelder bis zu 100.000 Euro vor – pro Verstoß, wohlgemerkt.

Die Realität: Diese Bestimmungen werden bei Windkraftprojekten systematisch ignoriert. Als ob der noble Zweck – Klimaschutz – alle Mittel heiligen würde. Als ob Gesetze nur für die kleinen Leute gelten würden.

Der Skandal: Während ein Handwerker, der eine Zigarettenstummel achtlos wegwirft, sofort belangt wird, können Millionen-Projekte der Energiewende offenbar tonnenweise Müll in der Landschaft verteilen, ohne dass jemand einschreitet.

Bayerisches Naturschutzgesetz: Papier ist geduldig

Art. 23 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) verbietet ausdrücklich „Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft“. Art. 57 BayNatSchG sieht für Verstöße Bußgelder bis zu 50.000 Euro vor.

Die Perversion: Vermüllte Waldwege werden von den zuständigen Behörden nicht als „Beeinträchtigung“ gewertet, sondern als „unvermeidbare Begleiterscheinung“ verharmlost. Ein Waldbesitzer, der seine Fläche so behandeln würde, bekäme sofort Besuch vom Amt.

Bayerisches Waldgesetz: Der Wald als Verfügungsmasse

Das Bayerische Waldgesetz (BayWaldG) stellt in Art. 1 die Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion des Waldes unter besonderen Schutz. Art. 13 BayWaldG regelt die Benutzung von Waldwegen ausdrücklich und eng.

Die Praxis: Waldwege werden zu Industrie-Umschlagplätzen umfunktioniert, ohne dass die besonderen Schutzbestimmungen für den Wald beachtet werden. Schwere Transporte verdichten empfindliche Waldböden, Materialverluste vergiften das Ökosystem, Lärm und Erschütterung vertreiben die Tierwelt.

Eingriffs-/Ausgleichsregelung: Greenwashing mit System

Die bayerische Eingriffs-/Ausgleichsregelung predigt seit Jahren „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“. Der offizielle Leitfaden ist voller schöner Worte über Vermeidung, Minderung und Ausgleich.

Die Wahrheit: Eine zufahrtsbegleitende Plastikspur passt zu diesem „Einklang“ wie eine Motorsäge zum Vogelschutzgebiet. Wer ernsthaft von Einklang spricht, muss proaktiv aufräumen und vorsorgen, damit gar nichts erst im Wald landet.

UVP-Pflicht: Wenn Prüfungen zur Farce werden

Bei größeren Windenergievorhaben greifen nach Anlage 1 UVPG Pflichten zur Umweltverträglichkeitsprüfung oder zumindest zur Vorprüfung des Einzelfalls. Diese Prüfungen sollen sicherstellen, dass alle Umweltauswirkungen erkannt, bewertet und minimiert werden.

Der Offenbarungseid: Wenn schon bei der simplen Disziplin „Abfalllogistik“ so eklatant versagt wird, stellt sich die Frage: Mit welcher Gründlichkeit werden die komplexeren Prüfaufgaben wie Artenschutz, Lärmschutz oder Landschaftsbild abgearbeitet?

Wenn ein Projekt nicht einmal in der Lage ist, seinen eigenen Müll ordentlich zu entsorgen, welche Glaubwürdigkeit haben dann die aufwendigen Gutachten über Fledermausschutz oder Vogelzug? Nachweise statt Narrative – darauf kommt es an.

Die ökologischen Folgen: Schäden für Generationen

Mikroplastik: Die unsichtbare Zeitbombe

Die sichtbaren Abfälle sind nur die Spitze des Eisbergs. Viel problematischer sind die unsichtbaren Folgen: Kunststoffe zerfallen unter Witterungseinflüssen in immer kleinere Fragmente, bis sie als Mikroplastik in die Nahrungskette gelangen.

Der Teufelskreis: Diese Mikroplastikpartikel werden von Bodenorganismen aufgenommen, gelangen über Pflanzen in Pflanzenfresser und von dort in Fleischfresser. Am Ende der Nahrungskette steht der Mensch – und konsumiert das Mikroplastik aus „seinen“ nachhaltigen Energieprojekten.

Die Zeitdimension: Während die Windräder nach 20-25 Jahren wieder abgebaut werden, verbleibt das Mikroplastik für Jahrhunderte im Ökosystem. Eine Hypothek auf die Zukunft, die in keiner Klimabilanz auftaucht.

Bodenversiegelung und Verdichtung: Schleichender Tod des Waldbodens

Waldböden sind über Jahrhunderte oder Jahrtausende gewachsene, hochkomplexe Ökosysteme. Ihre Struktur ist darauf angewiesen, dass Wasser, Luft und Nährstoffe frei zirkulieren können.

Die Zerstörung: Schwere Transporte verdichten diese empfindlichen Böden irreversibel. Das Porensystem kollabiert, Wasser kann nicht mehr versickern, Luftaustausch findet nicht mehr statt. Der Boden stirbt – und mit ihm alle Organismen, die von ihm leben.

Die Folgen: Verdichtete Böden können ihrer Funktion als Wasserspeicher und CO₂-Senke nicht mehr nachkommen. Ausgerechnet Klimaschutzprojekte zerstören damit eine der wichtigsten natürlichen Klimaschutzfunktionen.

Fragmentierung von Lebensräumen: Zerschneidung der Wildnis

Waldwege sind für viele Wildtiere natürliche Barrieren. Werden sie zu Industriestraßen ausgebaut und mit Müll gesäumt, wirken sie wie unüberwindbare Grenzen.

Die Isolation: Populationen werden isoliert, Genaustausch wird verhindert, lokale Inzucht programmiert. Besonders bedrohte Arten, die ohnehin nur noch in kleinen Restpopulationen vorkommen, werden so zusätzlich gefährdet.

Der Dominoeffekt: Das Verschwinden einer Art löst Kettenreaktionen aus, die das gesamte Ökosystem destabilisieren können. Ein Windpark mag klimafreundlich sein – aber ein toter Wald speichert kein CO₂ mehr.

Behördliches Versagen: Wenn Kontrolleure wegsehen

Die Untere Naturschutzbehörde: Schutz durch Wegsehen?

Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts Straubing-Bogen ist nach bayerischem Recht die zuständige Vollzugsbehörde für den Naturschutz vor Ort. Ihre Aufgabe ist es, Verstöße gegen das Naturschutzrecht zu ahnden und die Beseitigung von Beeinträchtigungen durchzusetzen.

Die Realität: Monatelang dokumentierte Verstöße werden ignoriert oder verharmlost. Statt energisch durchzugreifen, werden Ausreden gesucht: „Das ist nur vorübergehend“, „Das wird noch aufgeräumt“, „Das ist unvermeidbar“.

Die Frage: Warum versagen die Behörden bei Windkraftprojekten so offensichtlich? Liegt es an politischem Druck von oben? An mangelnder Ausstattung? Oder an einer ideologischen Verblendung, die Windkraft grundsätzlich für gut hält – unabhängig von den konkreten Umweltschäden?

Die Bauaufsicht: Genehmigen und vergessen?

Die Bauaufsichtsbehörde erteilt die Genehmigungen – und ist damit auch für deren Durchsetzung verantwortlich. Genehmigungen mit Auflagen sind kein Freibrief, sondern ein Vertrag mit Pflichten.

Das Versagen: Nach der Genehmigungserteilung scheint die Bauaufsicht ihre Aufgabe als erledigt zu betrachten. Kontrollen finden sporadisch oder gar nicht statt. Verstöße gegen Auflagen haben keine Konsequenzen.

Die Konsequenz: Bauherren lernen schnell: Auflagen kann man ignorieren, solange niemand kontrolliert. Ein System, das Verantwortungslosigkeit belohnt, züchtet Verantwortungslosigkeit.

Die Forstbehörde: Der Wald als Verfügungsmasse

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Straubing ist für den Schutz der Waldfunktionen zuständig. Dazu gehört auch der Schutz vor Beeinträchtigungen durch Dritte.

Die Untätigkeit: Offensichtliche Schäden am Wald und an Waldwegen werden nicht geahndet. Als ob Wald nur dann schützenswert wäre, wenn er nicht für die Energiewende gebraucht wird.

Die Polizei: Ordnungswidrigkeiten sind auch Straftaten

Umweltdelikte sind Straftaten – auch wenn sie von vermeintlich guten Projekten begangen werden. Die Polizei ist verpflichtet, entsprechende Anzeigen aufzunehmen und zu verfolgen.

Die Praxis: Anzeigen wegen Umweltdelikten im Zusammenhang mit Windkraftprojekten verschwinden oft in bürokratischen Mühlen oder werden nicht ernst genommen. Als ob Gesetze nur für die kleinen Leute gelten würden.

Was Bürger tun können: Selbsthilfe ist Bürgerpflicht

Dokumentation: Die Waffe der Wahrheit

Wenn Behörden wegschauen, müssen Bürger hinsehen. Wenn offizielle Stellen untätig bleiben, müssen Betroffene aktiv werden. Das ist nicht nur ein Recht – es ist eine Pflicht gegenüber nachkommenden Generationen.

Professionelle Beweisführung

Fotografische Dokumentation: Machen Sie Übersichts- und Detailfotos jeder Fundstelle. Fotografieren Sie aus mehreren Blickwinkeln, um die Lage und das Ausmaß der Verschmutzung zu dokumentieren. Verwenden Sie eine Digitalkamera oder ein Smartphone mit GPS-Funktion, damit die Koordinaten automatisch gespeichert werden.

Datum und Uhrzeit: Stellen Sie sicher, dass jedes Foto mit Datum und Uhrzeit versehen ist. Aktivieren Sie die entsprechende Funktion in Ihrer Kamera oder Ihrem Smartphone.

Koordinaten notieren: Notieren Sie die exakten GPS-Koordinaten jeder Fundstelle. Verwenden Sie dazu Apps wie „GPS Essentials“ oder „What3Words“. Notieren Sie zusätzlich eine Wegbeschreibung („20 m südlich der Weggabelung am Hochstand“).

Videodokumentation: Machen Sie zusätzlich einen ruhigen Videowalk der betroffenen Strecken. Gehen Sie langsam, schwenken Sie die Kamera ruhig und kommentieren Sie dabei, was Sie sehen. Videos zeigen das Ausmaß der Verschmutzung oft besser als Einzelfotos.

Systematische Archivierung: Legen Sie für jede Fundstelle einen eigenen Ordner an (z.B. „2025-08-15_Neufahrn_Fundstelle-01“). Speichern Sie dort alle Fotos, Videos und Notizen systematisch ab.

Rechtssichere Meldungen

Schriftlich melden: Melden Sie jeden Fund schriftlich an alle zuständigen Behörden. Eine E-Mail reicht, aber bitten Sie um Eingangsbestätigung. Senden Sie Kopien an:

  • Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts
  • Bauaufsichtsamt des Landratsamts
  • AELF (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)
  • Bei akuten Fällen auch an die örtliche Polizei

Konkrete Forderungen: Formulieren Sie konkret, was Sie erwarten: „Ich fordere die sofortige Räumung der dokumentierten Abfälle, eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Entsorgung und Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Verschmutzung bis zum [Datum].“

Fristen setzen: Setzen Sie klare Fristen für Antwort (14 Tage) und Maßnahmen (30 Tage). Kündigen Sie an, was Sie bei Untätigkeit unternehmen werden.

Rechtliche Schritte: Wenn Bitten nicht helfen

Widerspruch und Anfechtung

Genehmigungen anfechten: Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Genehmigungen rechtswidrig erteilt wurden, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich dabei von einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht beraten.

Nebenbestimmungen durchsetzen: Genehmigungen enthalten meist Nebenbestimmungen (Auflagen). Deren Nichteinhaltung können Sie als Bürger anzeigen und deren Durchsetzung verlangen.

Strafanzeige und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Strafanzeige stellen: Umweltdelikte sind Straftaten. Stellen Sie bei der Staatsanwaltschaft oder der örtlichen Polizei Strafanzeige gegen die Verantwortlichen. Auch wenn die Erfolgsaussichten gering sind – jede Anzeige schafft Druck.

Ordnungswidrigkeitenanzeige: Verstöße gegen Umweltgesetze sind meist Ordnungswidrigkeiten. Diese können von den Behörden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden – wenn sie wollen.

Zivilrechtliche Ansprüche

Unterlassung fordern: Als Anwohner oder Betroffener können Sie zivilrechtlich die Unterlassung weiterer Verschmutzung fordern.

Beseitigung verlangen: Sie können auch die Beseitigung bereits vorhandener Verschmutzungen auf Kosten des Verursachers verlangen.

Quellen/Belege:

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), § 69 BußgeldvorschriftenGesetze im Internet (BMJ). Gesetze im Internet

Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG), Art. 57 Ordnungswidrigkeitengesetze-bayern.de (aktuelle Fassung ab 1. Aug. 2025). Gesetze Bayern

Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG)gesetze-bayern.de (Zwecke/Waldfunktionen; letzte Änderung 23. Dez. 2024). Gesetze Bayern

Eingriffs-/Ausgleichsregelung: „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ – Infoseite und Leitfaden des StMB (Bayern). Bayerisches Ministerium für Wohnen+1

LfU Bayern – Zentrale Stelle Abfallüberwachung (Aufgaben & Ansprechpartner). LfU Bayern+1

UVPG Anlage 1 (Liste UVP-pflichtiger Vorhaben)Gesetze im Internet; ergänzend Fachagentur Wind und Solar (Kurzinfos/Schwellen). Gesetze im InternetFachagentur Wind & Solar

Waldrecht (allg. Überblick zu Waldfunktionen) – Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (Bayern). waldbesitzer-portal.bayern.de

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Horst Herman: Profit über alles – Natur und Menschen bleiben auf der Strecke

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Horst Herman, Unternehmer und Betreiber der umstrittenen V-Märkte, sorgt in Geiselhöring für massiven Unmut. Der Mann, dessen Einzelhandelsketten laut Kundenbewertungen seit Jahren in der Kritik stehen, plant, neun Windkraftanlagen mitten in einem ökologisch wertvollen Wald zu errichten. Während Herman selbst fernab in Mauerstetten lebt, sollen die Menschen vor Ort mit den Auswirkungen seines Großprojekts leben.

Er war bislang nicht ein einziges Mal bei den Anwohnern vor Ort – keine Bürgerversammlung, kein Dialog, kein Interesse am Austausch. Was sich hier abzeichnet, empfinden viele als klassischen Fall von Gewinnstreben ohne Rücksicht auf Natur, Anwohner oder demokratische Mitbestimmung.

Windräder im Schwachwindgebiet – Subventionen statt Strom

Die geplanten Anlagen sollen ausgerechnet in einem ausgewiesenen Schwachwindgebiet entstehen – wirtschaftlich grenzwertig, ökologisch fragwürdig. Doch für Investoren wie Herman kann sich das lohnen: Über das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) erhalten Windkraftbetreiber höhere Einspeisevergütungen in Regionen mit wenig Wind – als sogenannte „Ausgleichsentlastung“.

So entsteht der Eindruck, dass hier weniger Windenergie erzeugt als vielmehr Windkraft zur Geschäftsoptimierung genutzt wird. Bei einem angenommenen Ertrag von unter 60 Prozent des bayrischen Durchschnitts und etwa 20 Jahren Betriebszeit können dabei staatlich garantierte Einnahmen in Millionenhöhe generiert werden – ganz unabhängig von der tatsächlichen Windleistung.

Vom Naturraum zur Industriefläche

Der Wald, den Herman erworben hat, ist bislang ein Rückzugsort für Mensch und Tier. Er ist Lebensraum für zahlreiche Tierarten, Brutstätte für Vögel und ein beliebtes Naherholungsgebiet. Doch statt diesen Raum zu schützen, soll er nun weichen – für eine Industrialisierung mit tonnenschweren Fundamenten, kilometerlangen Wegen und bis zu 250 Meter hohen Windkraftanlagen.

Für viele Bürgerinnen und Bürger ist das ein schwer nachvollziehbarer Eingriff in ein intaktes Ökosystem – unter dem Deckmantel der Energiewende, aber mit klarem wirtschaftlichem Eigeninteresse.

Bürgerbeteiligung? Fehlanzeige

Aus Sicht zahlreicher Anwohnerinnen und Anwohner wurde die Öffentlichkeit zu spät und nur unzureichend informiert. Kritiker sprechen davon, dass wesentliche Entscheidungen bereits getroffen waren, bevor die Bevölkerung überhaupt einbezogen wurde.

„Erst als alles beschlossen war, hat man uns gesagt, was hier wirklich geplant ist.“

Die wenigen Informationsveranstaltungen, die stattfanden, wurden von vielen als unzureichend wahrgenommen – Fragen seien nur unvollständig beantwortet worden, Kritik schnell abgewehrt worden. Der Eindruck: Hier werden Fakten geschaffen – und die Menschen vor Ort müssen sich damit abfinden.

V-Märkte: Ein Blick auf die Vergangenheit

Ein Blick auf Hermans bisherige unternehmerische Tätigkeit wirft Fragen auf. Seine Supermarktkette „V-Markt“ wird auf Portalen wie Trustpilot und Trustedshops auffallend schlecht bewertet. Kritisiert werden unter anderem die Produktqualität, der Kundenservice und organisatorische Mängel. Auch ehemalige Mitarbeitende melden sich auf Plattformen wie Kununu zu Wort und berichten von problematischen Arbeitsbedingungen.

Die Frage drängt sich auf: Sollte jemand, der bereits in einem überschaubaren Bereich wie dem Einzelhandel erhebliche Kritik auf sich zieht, wirklich ein komplexes Windkraftprojekt in einem sensiblen Naturraum verantworten?

Energiewende als Geschäftsmodell

Natürlich brauchen wir erneuerbare Energien – darüber herrscht weitgehend Konsens. Doch wenn Klimaschutz dazu führt, dass Wälder gerodet, Tiere verdrängt und Menschen belastet werden, stellt sich die Frage: Dient dieses Projekt wirklich dem Gemeinwohl – oder vor allem den wirtschaftlichen Interessen einzelner Investoren?

„Es geht hier nicht um Nachhaltigkeit, sondern um Rendite. Der Klimaschutz wird vorgeschoben – auf Kosten der Natur.“

Hinzu kommt die wirtschaftliche Belastung für die Anwohner: Windkraftanlagen in Wohnortnähe senken nachweislich den Immobilienwert.

Laut dem Bayerischen Energieatlas können Einbußen beim Verkaufswert von bis zu 23 Prozent die Folge sein – je nach Entfernung zur Anlage.

Wo bleibt die Kontrolle durch Politik und Behörden?

Besonders besorgniserregend: Die politische Kontrolle scheint auszubleiben. Bisher sind kaum kritische Stimmen aus der Lokalpolitik zu hören. Umweltbehörden halten sich zurück. Für viele Bürger entsteht der Eindruck, dass hier wirtschaftliche Interessen stillschweigend über die Bedürfnisse der Bevölkerung und den Schutz der Natur gestellt werden.

Bürgerprotest als letzte Instanz

In Geiselhöring formiert sich nun Widerstand. Bürgerinitiativen entstehen, Petitionen werden vorbereitet, Protestaktionen sind in Planung.

„Wir kämpfen nicht gegen Windkraft – sondern gegen ein Projekt, das in seiner Ausgestaltung und Standortwahl völlig unverhältnismäßig ist.“

Der Protest richtet sich nicht gegen den Fortschritt, sondern gegen die Art und Weise, wie er durchgesetzt wird.

Fazit: Rücksichtslosigkeit im grünen Gewand

Das Projekt in Geiselhöring zeigt beispielhaft, wie die Energiewende missbraucht werden kann – nicht als Instrument des Umweltschutzes, sondern als Geschäftsmodell. Horst Herman steht dabei sinnbildlich für eine Unternehmenskultur, in der Rendite oft Vorrang vor sozialer Verantwortung und ökologischem Bewusstsein hat.

Die Menschen in Geiselhöring aber sind entschlossen, sich zu wehren.
Denn eines ist klar: Klimaschutz darf nicht zur Ausrede werden, um unternehmerische Interessen auf Kosten von Mensch und Natur durchzusetzen.

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Bürgerinitiative ProNatur ruft zur Teilnahme auf: Entscheidung über Windvorrangflächen steht bevor

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Am Donnerstag, den 10. Juli 2025, um 9:00 Uhr, kommt der Planungsausschuss des Landkreises Straubing-Bogen zu einer richtungsweisenden Sitzung im Landratsamt Straubing zusammen. Im Mittelpunkt steht ein Thema, das in den letzten Monaten für hitzige Debatten und wachsenden Unmut in der Bevölkerung gesorgt hat: die Festlegung von Windvorrangflächen im Landkreis.

Die Sitzung könnte endgültig über die Flächen entscheiden, auf denen künftig Windkraftanlagen errichtet werden dürfen – ein Schritt, der aus Sicht der Bürgerinitiative ProNatur tiefgreifende Folgen für Landschaft, Natur und Lebensqualität im ländlichen Raum hätte. Aus diesem Grund ruft die Initiative alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises auf, zahlreich an der Sitzung teilzunehmen, um ein klares Zeichen gegen den Bau von Windrädern im Landkreis zu setzen.

„Wir sind nicht gegen erneuerbare Energien – aber wir sind gegen eine ideologisch getriebene Windkraftplanung, die ohne Rücksicht auf Mensch, Natur und Heimat durchgedrückt werden soll“, erklärt ein Sprecher von ProNatur. „Es geht um den Erhalt unserer einzigartigen Kulturlandschaft, um Artenschutz, um den Schutz vor gesundheitlichen Risiken durch Infraschall und um die Frage, ob Bürgerinteressen überhaupt noch Gehör finden.“

Entscheidung hinter verschlossenen Türen?

Viele Mitglieder der Bürgerinitiative kritisieren, dass die Planung weitgehend ohne transparente Bürgerbeteiligung erfolgt sei. Zahlreiche Eingaben, Einwände und kritische Stimmen aus der Bevölkerung seien zwar entgegengenommen, aber bislang nicht ernsthaft berücksichtigt worden.

Auch rechtliche und ökologische Bedenken – etwa der Schutz von Vogelarten, die Nähe zu Wohngebieten oder die Frage der Wirtschaftlichkeit – seien untergeordnet behandelt worden, so ProNatur. Nun steht die Sorge im Raum, dass der Ausschuss die Flächen trotz breiter Ablehnung in der Bevölkerung festlegen könnte.

„Wir müssen sichtbar sein – für die Entscheidungsträger im Ausschuss und für die Öffentlichkeit. Nur wenn viele Menschen Gesicht zeigen, kann verhindert werden, dass unser Landkreis zur Industriezone für Windkraft wird“, so der Appell der Initiative.

Hintergrund

Im Zuge der nationalen Energiewende und der Klimaziele sollen auch im Landkreis Straubing-Bogen sogenannte Windvorrangflächen ausgewiesen werden – also Gebiete, in denen Windenergie bevorzugt und vorrangig ausgebaut werden soll. Kritiker befürchten, dass es zu einer Zerstückelung der Landschaft, einer Gefährdung von Tierarten sowie zu einer Entwertung von Immobilien kommen könnte. Auch der fehlende/schwache Wind in manchen Gebieten und die unkalkulierbaren Auswirkungen auf Mensch und Natur sind Gegenstand intensiver Diskussionen.

Fakten zur Sitzung
• Wann: Donnerstag, 10. Juli 2025, 9:00 Uhr
• Wo: Landratsamt Straubing, Sitzungssaal
• Thema: Entscheidung über Windvorrangflächen im Landkreis Straubing-Bogen
• Aufruf: Teilnahme aller interessierten Bürgerinnen und Bürger zur öffentlichen Sitzung und zum friedlichen Protest

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Erfolgreiche Entwicklung: Positive Zugriffszahlen und starke regionale Präsenz bei der Bürgerinitiative ProNatur

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In einer zunehmend digitalen Welt ist der Erfolg einer Bürgerinitiative eng mit ihrer Sichtbarkeit und Reichweite verknüpft. Besonders erfreulich ist es, wenn die eigene Plattform nicht nur eine stetig wachsende Besucherbasis aufweist, sondern auch eine starke regionale Verankerung besitzt. Die Bürgerinitiative ProNatur erlebt aktuell genau diese Entwicklung: Mit täglich über 500 bis 700 regionalen Zugriffen setzen wir ein klares Zeichen für die Relevanz und Attraktivität unseres Engagements vor Ort. In diesem Artikel werfen wir einen umfassenden Blick auf die Bedeutung dieser Zahlen und was sie für die Zukunft unserer Initiative bedeuten.

Wachstum im digitalen Zeitalter

Die letzten Jahre haben gezeigt, wie wichtig eine ansprechende und funktionale Online-Präsenz für Initiativen wie ProNatur ist. Sie ist nicht nur Informationsquelle, sondern auch Kommunikationsplattform (Whatsapp), Servicepunkt und oft das erste Bindeglied zwischen Initiative und Unterstützern. Ein kontinuierlicher Anstieg der Zugriffszahlen bestätigt, dass die angebotenen Inhalte relevant, aktuell und ansprechend sind. Unsere Bürgerinitiative konnte in den vergangenen Monaten ein besonders erfreuliches Wachstum verzeichnen. Die täglichen Besucherzahlen von 500 bis 700 einzelnen Besuchern sind dabei mehr als nur eine statistische Größe – sie spiegeln das Vertrauen und das Interesse der Menschen wider, die sich für Natur- und Umweltschutz in ihrer Region engagieren möchten.

Regionale Zugriffe als Erfolgsfaktor

Was unsere Zugriffszahlen besonders bemerkenswert macht, ist ihre regionale Ausprägung. Während viele Initiativen auf eine möglichst breite, oft überregionale Reichweite setzen, liegt unser Fokus explizit auf der Region. Die Mehrheit unserer Besucher stammt aus dem unmittelbaren Einzugsgebiet, was uns zahlreiche Vorteile verschafft. Unsere Berichte, Aktionen und Informationen sind gezielt auf die lokalen Bedürfnisse und Interessen zugeschnitten, was wiederum von unseren Unterstützerinnen und Unterstützern mit regelmäßigen Zugriffen honoriert wird. Zudem profitieren lokale Natur- und Umweltschutzprojekte von der erhöhten Sichtbarkeit, die ihnen unsere Plattform bietet. Dadurch wird das regionale Engagement gestärkt und neue Möglichkeiten für gemeinsame Projekte entstehen. Nicht zuletzt entwickelt sich ProNatur dadurch immer mehr zu einem digitalen Treffpunkt für Menschen aus der Region, die sich für eine nachhaltige Entwicklung ihrer Heimat einsetzen. Hier werden Informationen ausgetauscht, Veranstaltungen beworben und Ideen diskutiert, was das Gemeinschaftsgefühl vor Ort weiter fördert.

Was bedeuten diese Zahlen für uns?

Die konstant hohen Zugriffszahlen sind für uns in mehrfacher Hinsicht ein positives Signal. Sie bestätigen, dass unser inhaltlicher und organisatorischer Ansatz funktioniert und die Mischung aus aktuellen Berichten, informativen Ratgebern und Mitmach-Aktionen bei den Menschen ankommt. Gleichzeitig nehmen wir diese Entwicklung als Motivation, unser Angebot stetig zu erweitern und zu verbessern. Die Rückmeldungen unserer Unterstützerinnen und Unterstützer fließen dabei direkt in die Planung neuer Projekte und die kontinuierliche Optimierung unserer Arbeit ein. Darüber hinaus sorgt der Anstieg der Zugriffe dafür, dass unser Netzwerk an Partnern, lokalen Initiativen und Unterstützern aus der Region immer weiter wächst.

Hinter den Kulissen: Wie analysieren wir unsere Zugriffszahlen?

Unsere Auswertung erfolgt mit modernen Analyse-Tools, die nicht nur die Anzahl der täglichen Zugriffe, sondern auch das Nutzerverhalten detailliert erfassen. So sehen wir zum Beispiel, welche Themen besonders gefragt sind, zu welchen Tageszeiten das Interesse am größten ist und über welche Kanäle die Besucher*innen auf uns aufmerksam werden. Diese Daten helfen uns, die Aktivitäten von ProNatur noch gezielter an den Bedürfnissen unserer Zielgruppe auszurichten.

Ausblick: Mit Optimismus in die Zukunft

Die aktuellen Zugriffszahlen sind für uns Bestätigung und Herausforderung zugleich. Sie beweisen, dass wir mit unserem Fokus auf regionale Themen und nachhaltiges Engagement auf dem richtigen Weg sind. Gleichzeitig sehen wir darin auch den Auftrag, unser Angebot weiter auszubauen und unsere Rolle als Anlaufstelle für Natur- und Umweltschutz in der Region zu stärken.

Fazit

Über 500 bis 700 regionale Zugriffe am Tag – diese Zahl ist für die Bürgerinitiative ProNatur weit mehr als eine bloße Kennziffer. Sie steht für das Vertrauen, das uns die Menschen in der Region entgegenbringen, und für den Erfolg einer Strategie, die auf Nähe, Aktualität und Qualität setzt. Wir danken allen Unterstützerinnen und Unterstützern für ihr Interesse und freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen die nachhaltige Zukunft unserer Region zu gestalten.

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Unsere Auswertung der Zugriffszahlen erfolgt selbstverständlich streng nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sämtliche erhobenen Daten werden anonymisiert verarbeitet und ausschließlich zur Verbesserung unseres Angebots genutzt. Der Schutz der Privatsphäre unserer Besucherinnen und Besucher hat für die Bürgerinitiative ProNatur höchste Priorität.

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Rodung statt Verantwortung: Nominierter „Waldbesitzer des Jahres“ will Schutzwald für Windräder opfern

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Umweltverbände kritisieren geplante Abholzung für Windkraftanlagen – Lebensraumverlust und Umweltzerstörung drohen.

Die Nominierung von Lorenz Klein von Wisenberg als „Waldbesitzer des Jahres“ sorgt für scharfe Kritik aus Umwelt- und Naturschutzkreisen. Der „Adelige“ plant laut Informationen mehrerer Quellen die großflächige Rodung ökologisch wertvoller Waldflächen, um Windkraftanlagen zu errichten – und das in einem Gebiet, das als schützenswerter Naturraum gilt. Diese kontroverse Entscheidung wirft Fragen zur Verantwortung von Waldbesitzern und der wahren Bedeutung von Umweltschutz auf.

„Es ist ein Skandal, dass jemand, der aktiv zur Zerstörung naturnaher Wälder beiträgt, gleichzeitig als vorbildlicher Waldbesitzer gefeiert werden soll“, äußert Zach, Sprecher der Bürgerinitiative ProNatur. „Das widerspricht jeder glaubwürdigen Form von Umweltverantwortung und untergräbt die Bemühungen um nachhaltige Forstwirtschaft.“

Die betroffenen Waldflächen sind nicht nur Lebensraum für zahlreiche geschützte Tierarten wie Fledermäuse, Greifvögel und seltene Insekten, sondern spielen auch eine bedeutende Rolle im Klimaschutz. Sie fungieren als CO₂-Speicher und natürliche Wasserspeicher im regionalen Ökosystem. Die Abholzung dieser vitalen Ökosysteme könnte dramatische Folgen für die Biodiversität und die ökologische Balance der Region haben.

Experten warnen, dass es sich bei den geplanten Rodungsflächen um strukturreiche Mischwälder handelt, die über Jahrzehnte hinweg naturnah bewirtschaftet wurden. Diese wertvollen Lebensräume könnten durch die geplanten Eingriffe irreversibel zerstört werden, was langfristige negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft zur Folge hätte.

Während der Ausbau erneuerbarer Energien ein zentrales Ziel der Energiewende ist, betonen Fachleute, dass dies nicht auf Kosten der letzten intakten Naturflächen geschehen darf. „Klimaschutz darf nicht zum Deckmantel für Naturzerstörung werden“, warnt Laberer von der Bürgerinitiative ProNatur. „Gerade Wälder leisten einen enormen Beitrag zur CO₂-Bindung und Artenvielfalt. Sie zu opfern ist ökologisch widersinnig und gefährdet unsere Umwelt für zukünftige Generationen.“

In Anbetracht der Situation fordern mehrere Umweltverbände die sofortige Rücknahme der Nominierung von Klein von Wisenberg. Die Verleihung des Titels an eine Person, die offensichtlich bereit ist, ökologische Kernzonen für wirtschaftliche Interessen zu opfern, würde die Glaubwürdigkeit der Auszeichnung massiv beschädigen. Es ist unerlässlich, dass solche Ehrungen nicht zur Unterstützung von Greenwashing missbraucht werden.

Forderung nach Aberkennung der Nominierung
„Diese Ehrung darf kein Freifahrtschein für Greenwashing sein“, so die gemeinsame Erklärung mehrerer Umweltorganisationen. „Wer Wälder rodet, darf nicht als deren Bewahrer ausgezeichnet werden. Es ist an der Zeit, dass wir als Gesellschaft Verantwortung übernehmen und uns für den Schutz unserer Wälder und die Erhaltung unserer natürlichen Ressourcen einsetzen.“

Fazit

Die Kontroverse um die Nominierung von Lorenz Freiherr Klein von Wisenberg als „Waldbesitzer des Jahres“ verdeutlicht, wie wichtig es ist, eine Balance zwischen erneuerbaren Energien und dem Schutz unserer Natur zu finden. Der Schutz unserer Wälder ist nicht nur eine ökologische Notwendigkeit, sondern auch eine moralische Verantwortung gegenüber kommenden Generationen. Lassen Sie uns gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft kämpfen, in der Umweltschutz und erneuerbare Energien Hand in Hand gehen, ohne dass wertvolle Lebensräume geopfert werden müssen.

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