WIR FORDERN: Neubewertung der Flächen und vollständige Umweltprüfung

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Wir fordern die unverzügliche Neubewertung der ausgewiesenen und geplanten Flächen für Windenergie in den Planungsverbänden Landshut, Regensburg und Straubing sowie eine neue, vollständige Umweltprüfung, die alle Schutzgüter gleichrangig und nachvollziehbar berücksichtigt. Die bisherige Planung weist gravierende Mängel auf, die im Einspruch detailliert dokumentiert sind und die in Summe die Rechtssicherheit, die fachliche Qualität und die Akzeptanz der Vorhaben untergraben. Dazu gehören insbesondere unvollständige Datengrundlagen, eine unzulässige Verengung der Alternativenprüfung, formale statt materielle Bewertung von Gesundheits- und Naturschutzbelangen, eine Vernachlässigung der Kumulationswirkungen und eine grobe Unterschätzung der Eingriffe in Landschaftsbild, Erholung, Eigentum und kommunale Entwicklung.

Ein zentrales Problem ist die unzureichende Erfassung von Mensch und Gesundheit. Die Planungen stützen sich vielfach auf Modellrechnungen, die reale Worst-Case-Situationen – etwa nächtliche Inversionswetterlagen, topografische Verstärkungen und die Überlagerung mehrerer Anlagen – nicht hinreichend abbilden. Tieffrequenter Schall, Infraschall und periodischer Schatten werden formal mit Mindestwerten abgehandelt, ohne belastbare Messkampagnen unter realen Betriebsbedingungen. Das ist nicht Vorsorge, sondern Risikoabwälzung auf die Bevölkerung. Es ist ein krasser Fehler der Planungsverbände, die Unsicherheiten bei tieffrequenten Immissionen, die in der Fachliteratur und in der Praxis wiederholt thematisiert werden, in der Abwägung praktisch folgenlos zu lassen und die Nachtwirkung der Anlagen – inklusive Hindernisbefeuerung – nur als „optische Beeinträchtigung“ zu deklarieren.

Ebenso gravierend sind die Defizite bei Artenschutz und Biodiversität. In mehreren Such- und Vorrangräumen überschneiden sich die Planungen mit Zahlreichen Arten die Artgeschützt sind. Kartierungen sind teilweise zeitlich und räumlich unzureichend, artspezifische Aktivitätsfenster werden Ignoriert. Dass funktionsrelevante Biotopverbundstrukturen nur randlich gewürdigt und potenzielle Barriereeffekte ausgeblendet werden, ist aus naturschutzfachlicher Sicht ein krasser Planungsfehler. Die rechtlich gebotene Vermeidung – vor der Minderung – wird nicht konsequent angewandt: Statt sensible Räume auszuschließen, werden sie über Bedingungen „zurechtgeplant“.

Beim Landschaftsbild wird der industrielle Maßstab der Vorhaben unterschätzt. Sichtbarkeitsanalysen bleiben oft auf Idealparameter beschränkt und ignorieren die kumulative Fernwirkung in offenen und erhöhten Lagen. Die dauerhafte nächtliche Befeuerung und die Dominanz der Anlagen in prägenden Sichtachsen werden in den Abwägungen relativiert, obwohl sie die Erlebbarkeit von Landschaft, Kultur- und Erholungsräumen substantiell verändern. Das ist nicht nur eine Frage der Ästhetik, sondern berührt Heimatbild, Tourismus und die Lebensqualität der Menschen. Es ist ein weiterer krasser Fehler, diese weichen, aber rechtlich relevanten Güter lediglich formal zu erfassen und faktisch zu entwerten.

Auch im Immissions- und Abstandsregime dominieren Mindestansätze statt Vorsorge. Abstände zu Wohnnutzungen werden anhand pauschaler Richtwerte angesetzt, ohne topografische Besonderheiten, Hauptwindrichtungen, Eisansatz, seltene Schallspitzen oder die Summenwirkung mehrerer Projekte in voller Tiefe zu berücksichtigen. Die daraus resultierenden Risiken – insbesondere in Nachtzeiten – werden zu gering gewichtet. Eine vorsorgeorientierte Planung hätte Sicherheitszuschläge, striktere Betriebsbeschränkungen und im Zweifel den Ausschluss konfliktträchtiger Standorte vorzusehen. Das Unterlassen solcher Vorkehrungen ist planerisch wie rechtlich kurzsichtig.

Hinzu kommt die Vernachlässigung der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Boden, Wasser und Wald werden häufig nur projektbezogen betrachtet, ohne die Folgewirkungen von Erschließung, Fundamenten, Entwässerung, Erosion und Waldumwandlung systematisch in einem kumulativen Rahmen zu bewerten. Dass mikroklimatische Effekte in Waldlagen, Beeinträchtigungen des Grund- und Oberflächenwassers oder archäologische Verdachtsflächen in der Tiefe der Sache selten behandelt werden, ist mit einer ernsthaften Umweltprüfung unvereinbar. Gleiches gilt für die fehlende Netzdienlichkeit: Ohne belastbare Nachweise zur Netzaufnahmefähigkeit, Abregelungsquote, Speicher- und Leitungsbedarf drohen ineffiziente Anlagenkonzentrationen und steigende Systemkosten – ein krasser Planungsfehler, der volkswirtschaftlich und energiewirtschaftlich vermeidbar wäre.

Schließlich zeigt die Verfahrensqualität deutliche Schwächen. Transparenzdefizite in der Abwägung, lückenhafte Dokumentation der öffentlichen und behördlichen Beteiligung, die nur formale Behandlung substantiierter Einwände und das Ausblenden tragfähiger Alternativen gefährden die Rechtssicherheit. Anstatt ungeeignete Flächen konsequent auszuscheiden, werden Risiken in Nebenbestimmungen verschoben. Diese Vorgehensweise widerspricht dem Vorsorgeprinzip, ist fehleranfällig und lädt zu Rechtsstreitigkeiten ein. Auch die Auswirkungen auf Eigentum, kommunale Entwicklungskorridore und Immobilienwerte werden in der Gesamtabwägung untergewichtet – obwohl hier dauerhafte Eingriffe in gewachsene Siedlungsqualitäten und Entwicklungsperspektiven vorliegen.

All dies macht deutlich: Es braucht jetzt eine echte, umfassende Neuaufstellung. Wir fordern eine Neubewertung der Flächenkulisse auf aktueller, vollständiger Datenbasis; eine neue Umweltprüfung, die alle Schutzgüter – Mensch und Gesundheit, Tiere und Pflanzen/Biodiversität, Boden, Wasser, Klima, Landschaft und Erholung, Sach- und Kulturgüter – materiell prüft; eine konsequente Kumulations- und Wechselwirkungsanalyse; klare, überprüfbare Ausschluss- und Vorsorgekriterien; unabhängige Validierung der Gutachten; und eine erneute Auslegung mit substantieller Bürger- und Fachbeteiligung. Vorrang müssen Repowering an geeigneten Bestandsstandorten, netzdienliche Reihenfolgen, sowie konkrete und wirksam nachgewiesene Minderungsmaßnahmen haben. Wo erhebliche Restrisiken verbleiben, sind Standorte auszuscheiden.

Eine Energiewende mit Maß und Verantwortung bedeutet: erst vollständig prüfen, dann planen – und nur dort ausweisen, wo die Wahrung aller Schutzgüter zweifelsfrei gesichert ist. Bis dahin sind sensible Räume in den Planungsverbänden Landshut, Regensburg und Straubing von der Windenergienutzung freizuhalten. Das ist der Weg zu rechtssicheren, akzeptierten und zukunftsfesten Lösungen, die Mensch, Natur und Landschaft gleichermaßen schützen.

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Schreiben von JUWI / Klein an die Bürgerinitiative Pronatur

Brief juwi 1
Brief juwi 2

Wald ist keine Industriefläche. Punkt.
Trotzdem sollen in unserem Wald – auf Flächen des Waldbesitzers Lorenz Klein von Wisenberg – Windindustrieanlagen errichtet werden. Herr Klein wirbt seit längerer zeit öffentlich für dieses Vorhaben, ließ sich für den Titel „Waldbesitzer des Jahres“ nominieren und trat damit selbst in die Öffentlichkeit. Wer öffentliche Anerkennung sucht und zugleich Wald für Industrieprojekte freigibt, muss öffentliche, pointierte Kritik aushalten.

Nach unserem klar als Satire gekennzeichneten Beitrag erreichte uns ein Schreiben der JUWI GmbH. Darin wird der Wald als „strukturarm“ deklariert, es wird mit „98 % Fichte“ argumentiert, „keine schützenswerten Lebensräume“ werden behauptet – und am Ende hätte man unseren Beitrag am liebsten aus dem Netz. Transparente Belege? Fehlanzeige. Parallel dazu erlebten zahlreiche Besucher*innen den öffentlichen Auftritt von Herrn Klein als konfrontativ und ausweichend gegenüber konkreten Sachfragen. Wir sagen: Transparenz statt Beschwichtigung.

Damit sich jede und jeder selbst ein Bild machen kann, veröffentlichen wir das Originalschreiben der JUWI GmbH sowie unsere Antwort im Wortlaut. In unserer Erwiderung fordern wir unter anderem:

  • – Die vollständige Offenlegung aller Artenschutz-, Forst-, Boden- und Hydrologie-Gutachten (inkl. Methoden, Zeiträumen und Rohdaten),
  • – Eine präzise Eingriffs- und Flächenbilanz je Anlage (Rodungen, Wegebau, Kran-/Lagerflächen, Kabeltrassen),
  • – Fundament- und Rückbaukonzepte samt finanzieller Sicherungsleistung,
  • – Sowie die belegte Korrektur pauschaler Aussagen – z. B. zur behaupteten „98 % Fichte“.

Klar ist: Was gerodet, verdichtet und zerschnitten ist, wächst nicht in wenigen Jahren nach. „Kein Schutzstatus“ bedeutet nicht „ökologisch wertlos“. Und die Erzählung, Einnahmen aus Windprojekten würden den „Waldumbau“ finanzieren, ersetzt keine Fakten – ohne rechtlich belastbare Zweckbindung bleibt das Greenwashing.

Wir stehen für eine harte, faktenbasierte Debatte – ohne Schmähungen, aber ohne Maulkorb. Prüft die Dokumente, stellt Fragen, fordert Akteneinsicht. Wald ist Naturraum – nicht das Expansionsfeld der Windindustrie.

Reihenfolge oben: 1) Schreiben der JUWI GmbH · unten: 2) Antwort der Bürgerinitiative PRO NATUR

Mengkofen, 25.08.2025

JUWI GmbH
Regionalbüro Ansbach
Technologiepark 9
91522 Ansbach
z. Hd. Herrn Steinhöfel

Betreff: Ihr Schreiben zur Veröffentlichung der BI PRO NATUR / „Lorenz Klein“ – Bitte um Löschung / Behauptung „98 % Fichte“

Sehr geehrter Herr Steinhöfel / Klein,

wir beziehen uns auf Ihr Schreiben, in dem Sie unseren satirisch gekennzeichneten Beitrag kritisieren und die Entfernung aus dem Netz anregen. Vorweg: Wir werden uns weiter klar gegen Windkraftanlagen im Wald aussprechen – sachlich, deutlich und mit Respekt vor Personen.

Meinungsfreiheit & Satire

Unser Beitrag ist unmissverständlich als Satire gekennzeichnet. Satire darf überspitzen und zugespitzt Kritik an öffentlichen Vorgängen üben. Wir grenzen uns ausdrücklich von persönlicher Herabwürdigung ab. Sollten Sie konkrete Textstellen identifizieren, benennen Sie diese bitte exakt (Zitat + Nachweis). Wir prüfen das umgehend und korrigieren, falls erforderlich. Eine pauschale Forderung nach vollständiger Löschung ist dafür kein geeigneter Weg.

„Wirtschaftswald“ bleibt Wald

Ihre Aussage, die betroffene Fläche sei ein „strukturarmer, intensiv forstwirtschaftlich genutzter Nadelholzforst“, ändert am Kern nichts: Wald ist kein Industriegebiet. Für Windkraft im Wald braucht es dauerhaft Rodungen, breite Zuwegungen, Kranstellflächen sowie massive Fundamente – mit Bodenverdichtung, Zerschneidung und einem Eingriff in Wasser- und Artenhaushalt. Das ist irreversibel im Generationenmaßstab, unabhängig davon, wie man den aktuellen Bestand etikettiert. Waren Sie schon mal in einem Wald, Herr Steinhöfel?

Zur Behauptung „98 % Fichte“

Nach öffentlich zugänglichen Monitoring-Daten und eigenen Begehungen ergibt sich ein deutlich heterogeneres Bild. Dem Waldmonitor zufolge liegt der Anteil Fichte bei ca. 71,9 %, dazu Kiefer 6,7 %, Buche 6,1 % sowie weitere Laubbaumarten 15,3 %. Uns ist bewusst, dass Fernerkundungsdaten methodische Grenzen besitzen und teils neu bebaute oder unbekannte Flächen automatisiert als Fichte geführt werden – gerade deshalb bitten wir um Transparenz. Bitte übermitteln Sie uns die Datengrundlage Ihrer „98 %“-Behauptung (Stichtag, Quelle, Abteilungs-/Unterabteilungsnummern, Methodik).

„Keine schützenswerten Lebensräume betroffen“?

Der fehlende amtliche Schutzstatus ersetzt keine fachliche Bewertung. Arten- und Habitatschutz ist mehr als ein Label auf der Karte. Wir fordern Einsicht in die vollständigen Gutachten (Avifauna, Fledermäuse, Spechte, Rotmilane ggf. Schwarzstorch/Haselhuhn, Reptilien, Amphibien, Flora), inkl. Erfassungszeiträume, Methoden, Rohdaten/Transektenprotokolle. Eine pauschale Feststellung „keine schützenswerten Lebensraumbestandteile betroffen“ ist ohne Offenlegung nicht nachvollziehbar.

„Klimastabilisierung“ durch Windparkeinnahmen

Dass Pacht- oder Stromerlöse angeblich den Waldumbau finanzieren, ist weder nachprüfbar zweckgebunden noch ökologisch ein Freifahrtschein. Rodungen, Versiegelung/Verdichtung und Zuwegungen stehen dem Ziel eines naturnahen, resilienten Waldes entgegen. Wenn JUWI und Herr Klein tatsächlich eine zweckgebundene Verwendung zusichern wollen, erwarten wir nachweisbare, rechtlich verbindliche Regelungen (z. B. Treuhand/zweckgebundene Mittel, Offenlegung) – nicht nur Absichtserklärungen.

Öffentliche Rolle – öffentliche Kritik

Herr Klein hat sich öffentlich für Windkraft im Wald positioniert und eine öffentliche Auszeichnung angestrebt. Öffentliche Ämter und Ehrungen ziehen legitime öffentliche Debatte nach sich. Wir kritisieren Positionen und Handlungen, nicht die Privatsphäre.

Transparenz & Dialog

Statt Löschungsforderungen erwarten wir Transparenz. Bitte stellen Sie uns – oder der Öffentlichkeit – bis [Datum +14 Tage] folgende Unterlagen digital zur Verfügung (oder nennen Sie die Aktenzeichen zur Einsicht nach UIG/BayUIG im Genehmigungsverfahren):

  1. Artenschutz-, Forst-, Boden- und Hydrologie-Gutachten (Volltexte inkl. Anhänge/Rohdaten).
  2. Eingriffs-/Flächenbilanz je Anlage: Rodungsfläche, Kranstellflächen, Wegebau, Kabeltrassen, erforderliche Leitungsschneisen.
  3. Fundament- und Rückbaukonzept inkl. Sicherungsleistung (Bürgschaft/Kaution).
  4. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Standort, Umfang, Zeitplan, Monitoring).
  5. Schall/Schatten/Infraschall-Prognosen inkl. Annahmen.
  6. Nachweis der behaupteten „98 % Fichte“ (Quelle/Datum/Methodik).

Fazit: Wir wissen das wir mit diesem Brief (den wir natürlich Veröffentlichen) Ihnen und Herrn Klein von Wisenberg auf den Schlips treten und weisen Ihre Aufforderung zur Entfernung unseres Beitrags zurück. Bisher kam von Herrn Klein nur „Heisse Luft“ statt einer echten Debatte oder einem Interview. Wir stehen für eine sachliche, harte – aber faire Auseinandersetzung. Dazu gehört, dass JUWI Behauptungen belegt und Gutachten offenlegt. Wenn Sie konkrete Fehler im Text belegen, korrigieren wir diese selbstverständlich.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerinitiative PRO NATUR

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