Umweltsünden statt Klimaschutz: Systematische Vermüllung an Windpark-Zufahrten wirft Fragen zur behördlichen Kontrolle auf

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Wenn grüne Versprechen auf schmutzige Realität treffen

Grüne Versprechen, schmutzige Realität: Entlang der Zufahrtswege zum sogenannten „Windpark bei Neufahrn“ und bei Martinsbuch offenbart sich ein Bild systematischer Nachlässigkeit, das die Glaubwürdigkeit der gesamten Energiewende-Rhetorik in Frage stellt. Kunststoffreste, Folienreste, Dämmstofffragmente und Metallteile säumen kilometerlange Waldwege – ausgerechnet dort, wo vorbildlicher Umweltschutz praktiziert werden sollte.

Die Ironie könnte größer nicht sein: Projekte, die als Beitrag zum Klimaschutz und zur Nachhaltigkeit beworben werden, hinterlassen eine Spur der Umweltzerstörung, die jeden Nachhaltigkeitsbericht zur Makulatur macht. Was hier sichtbar wird, ist mehr als nur ein ästhetischer Makel oder ein bedauerlicher Einzelfall – es ist der sichtbare, dokumentierte Beweis für das systematische Versagen von Kontrolle, Verantwortung und behördlicher Aufsicht.

Das perfide System der Verantwortungslosigkeit

Besonders perfide: Während kleine Handwerker bei der geringsten Unordnung auf der Baustelle sofort zur Rechenschaft gezogen werden, scheinen Großprojekte der Energiewende unter einem besonderen Schutzschild zu stehen. Als ob der noble Zweck – Klimaschutz – alle Mittel heiligen würde. Als ob Nachhaltigkeit bedeutete, heute den Wald zu vermüllen, um morgen das Klima zu retten.

Diese Doppelmoral durchzieht das gesamte System: Von den Planungsbehörden, die großzügig wegschauen, über die Bauunternehmen, die Kostenoptimierung über Umweltschutz stellen, bis hin zu den Auftraggebern, die sich mit Nachhaltigkeitsbroschüren schmücken, während ihre Baustellen eine Schneise der Verwüstung hinterlassen.

Windpark bei Neufahrn: Eine Schneise der Nachlässigkeit

Die Dokumentation am „Windpark bei Neufahrn“ liest sich wie ein Lehrbuch für systematisches Umweltversagen. Über elf dokumentierte Fundstellen verteilt sich eine Kette der Nachlässigkeit, die das wahre Gesicht vermeintlich grüner Projekte enthüllt:

Fundstelle 1: Plastikfolienreste, vermutlich von Verpackungen oder Abdeckungen, großflächig im Unterholz verteilt. Die Fragmente haben bereits begonnen, sich in kleinste Teilchen aufzulösen – ein Prozess, der Jahrzehnte dauern wird und das Ökosystem nachhaltig schädigt.

Fundstelle 2: Dämmstofffragmente unterschiedlicher Größe, teilweise bereits von der Witterung zersetzt. Besonders problematisch: Diese Materialien können gesundheitsschädliche Fasern freisetzen, die sowohl für Wildtiere als auch für Erholungssuchende eine Gefahr darstellen.

Fundstelle 3: Metallteile, vermutlich Verschnitt von Bauarbeiten, achtlos in den Seitenstreifen entsorgt. Die scharfen Kanten stellen eine direkte Verletzungsgefahr für Wildtiere dar.

Martinsbuch: Wenn Einzelfälle zum System werden

Auch am Herman (V-Markt Betreiber) Windrad bei Martinsbuch (48.750121, 12.389939) das gleiche Bild: Was als bedauerlicher Einzelfall verkauft wird, entpuppt sich als Teil eines systematischen Problems. Die Fundstelle zeigt eine Mischung aus verschiedenen Abfallarten, die eines gemeinsam haben: Sie gehören nicht in den Wald.

Fundkoordinaten der Umweltsünden

„Windpark bei Neufahrn“ – Verschmutzungskette:

  • 48.767030, 12.155314
  • 48.766984, 12.153120
  • 48.766909, 12.151685
  • 48.764921, 12.149174
  • 48.761129, 12.162542
  • 48.759452, 12.160997
  • 48.754208, 12.160819
  • 48.752881, 12.158283
  • 48.751576, 12.158027
  • 48.751250, 12.157771
  • 48.751231, 12.173587

Martinsbuch („Herman“-Windrad):

  • 48.750121, 12.389939

Die unsichtbaren Schäden: Was nicht dokumentiert werden kann

Noch problematischer als die sichtbaren Abfälle sind die unsichtbaren Schäden: Mikroplastik, das bereits in den Boden eingedrungen ist. Schadstoffe, die bei der Zersetzung der Materialien freigesetzt werden. Bodenversiegelung durch achtlos abgestellte Baumaschinen. Verdichtung empfindlicher Waldböden durch schwere Transporte auf nicht dafür ausgelegten Wegen.

Diese Schäden lassen sich nicht einfach „wegräumen“ – sie werden das Ökosystem über Jahre und Jahrzehnte belasten. Ein Kollateralschaden, der in keiner Umweltverträglichkeitsprüfung auftaucht, weil er erst nach Projektabschluss sichtbar wird.

Konkrete Forderungen: Keine Kompromisse mehr

Sofortmaßnahmen: Was jetzt passieren muss

Die dokumentierte Sachlage erfordert nicht nur Konsequenzen – sie schreit nach ihnen. Hier geht es nicht um Verhandlungen oder Kompromisse. Hier geht es um die Durchsetzung geltendem Rechts und den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen.

  1. Vollständige Bestandsaufnahme und Räumung Nicht irgendwann – jetzt: Alle dokumentierten Fundstellen müssen binnen 14 Tagen restlos geräumt werden. Mit vollständiger Dokumentation durch unabhängige Gutachter, lückenloser Fotodokumentation vor, während und nach der Räumung sowie rechtsgültigen Entsorgungsnachweisen für jede einzelne Materialart. Keine Alibiveranstaltung: Die Räumung muss fachgerecht erfolgen, nicht durch schnelles „Wegkehren“ oder oberflächliches Sammeln. Auch bereits fragmentierte Materialien müssen soweit möglich aus dem Ökosystem entfernt werden.
  2. Behördliche Vollkontrolle mit Konsequenzen Gemeinsame Task Force: Eine sofortige gemeinsame Begehung aller zuständigen Behörden – Naturschutz, Forst, Bauaufsicht, Umweltamt – ist nicht nur wünschenswert, sondern rechtlich geboten. Diese Begehung muss binnen 7 Tagen nach Bekanntwerden der Dokumentation erfolgen. Öffentliches Protokoll: Das Ergebnis muss in einem öffentlich zugänglichen Protokoll mit konkreten Fristen, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten münden. Keine internen Abstimmungen hinter verschlossenen Türen, sondern transparente, nachprüfbare Aufarbeitung. Persönliche Haftung: Die verantwortlichen Behördenvertreter müssen mit ihrer Unterschrift und ihrem Namen für die Umsetzung der Maßnahmen einstehen. Anonyme Zusagen reichen nicht mehr.
  3. Sofortiger Baustopp: Lernen durch Schmerz Alle Arbeiten stoppen: Weitere Bau-, Transport- und Logistikarbeiten müssen sofort gestoppt werden, bis alle dokumentierten Mängel beseitigt sind und ein wasserdichtes Kontrollregime etabliert wurde. Wer nicht sauber arbeiten kann, darf nicht weiterarbeiten. Tägliche Kontrollen: Nach Wiederaufnahme der Arbeiten sind tägliche, unangekündigte Kontrollen durch behördliche Vertreter verpflichtend einzuführen. Die Kosten trägt der Verursacher. Empfindliche Strafen: Vertragsstrafen bei weiteren Verstößen müssen so hoch angesetzt werden, dass Nachlässigkeit teurer wird als Sorgfalt. Ein System, das Pfusch billiger macht als ordentliche Arbeit, ist ein System, das Pfusch fördert.
  4. Auflagenverschärfung: Schluss mit dem Schwarzen-Peter-Spiel Glasklare Verantwortlichkeiten: Die Genehmigungsauflagen müssen nachgeschärft werden. Keine schwammigen Formulierungen mehr, keine Möglichkeiten, Verantwortung zwischen Hauptauftragnehmer, Subunternehmen und Sub-Subunternehmen hin- und herzuschieben. Engmaschige Kontrollen: Wöchentliche Berichtspflicht über alle verwendeten Materialien, deren Transport und Entsorgung. Monatliche Vor-Ort-Kontrollen durch unabhängige Sachverständige. Halbjährliche öffentliche Berichte über den Zustand aller Zufahrtswege und Arbeitsflächen.
  5. Radikale Transparenz: Schluss mit dem Amtsgeheimnis Alles auf den Tisch: Sämtliche Genehmigungsauflagen, Eingriffs- und Ausgleichskonzepte, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Kontrollberichte und Mängelmeldungen gehören vollständig und ungekürzt auf die Webseiten der zuständigen Behörden. Bürgerrecht auf Information: Bürger haben das Recht zu erfahren, was in ihrem Namen, auf ihrem Grund und Boden und mit ihren Steuergeldern genehmigt wird. Informationsfreiheit ist kein Gnadenakt der Verwaltung, sondern ein Grundrecht.

Die rechtliche Dimension: Wenn Gesetze zur Makulatur werden

Kreislaufwirtschaftsgesetz: Klare Regeln, schwache Durchsetzung

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) kennt keine Ausnahmen für vermeintlich klimafreundliche Projekte. § 7 KrWG verpflichtet jeden Abfallerzeuger zur ordnungsgemäßen Sammlung, Beförderung und Entsorgung seiner Abfälle. § 69 KrWG sieht für Verstöße Bußgelder bis zu 100.000 Euro vor – pro Verstoß, wohlgemerkt.

Die Realität: Diese Bestimmungen werden bei Windkraftprojekten systematisch ignoriert. Als ob der noble Zweck – Klimaschutz – alle Mittel heiligen würde. Als ob Gesetze nur für die kleinen Leute gelten würden.

Der Skandal: Während ein Handwerker, der eine Zigarettenstummel achtlos wegwirft, sofort belangt wird, können Millionen-Projekte der Energiewende offenbar tonnenweise Müll in der Landschaft verteilen, ohne dass jemand einschreitet.

Bayerisches Naturschutzgesetz: Papier ist geduldig

Art. 23 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) verbietet ausdrücklich „Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft“. Art. 57 BayNatSchG sieht für Verstöße Bußgelder bis zu 50.000 Euro vor.

Die Perversion: Vermüllte Waldwege werden von den zuständigen Behörden nicht als „Beeinträchtigung“ gewertet, sondern als „unvermeidbare Begleiterscheinung“ verharmlost. Ein Waldbesitzer, der seine Fläche so behandeln würde, bekäme sofort Besuch vom Amt.

Bayerisches Waldgesetz: Der Wald als Verfügungsmasse

Das Bayerische Waldgesetz (BayWaldG) stellt in Art. 1 die Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion des Waldes unter besonderen Schutz. Art. 13 BayWaldG regelt die Benutzung von Waldwegen ausdrücklich und eng.

Die Praxis: Waldwege werden zu Industrie-Umschlagplätzen umfunktioniert, ohne dass die besonderen Schutzbestimmungen für den Wald beachtet werden. Schwere Transporte verdichten empfindliche Waldböden, Materialverluste vergiften das Ökosystem, Lärm und Erschütterung vertreiben die Tierwelt.

Eingriffs-/Ausgleichsregelung: Greenwashing mit System

Die bayerische Eingriffs-/Ausgleichsregelung predigt seit Jahren „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“. Der offizielle Leitfaden ist voller schöner Worte über Vermeidung, Minderung und Ausgleich.

Die Wahrheit: Eine zufahrtsbegleitende Plastikspur passt zu diesem „Einklang“ wie eine Motorsäge zum Vogelschutzgebiet. Wer ernsthaft von Einklang spricht, muss proaktiv aufräumen und vorsorgen, damit gar nichts erst im Wald landet.

UVP-Pflicht: Wenn Prüfungen zur Farce werden

Bei größeren Windenergievorhaben greifen nach Anlage 1 UVPG Pflichten zur Umweltverträglichkeitsprüfung oder zumindest zur Vorprüfung des Einzelfalls. Diese Prüfungen sollen sicherstellen, dass alle Umweltauswirkungen erkannt, bewertet und minimiert werden.

Der Offenbarungseid: Wenn schon bei der simplen Disziplin „Abfalllogistik“ so eklatant versagt wird, stellt sich die Frage: Mit welcher Gründlichkeit werden die komplexeren Prüfaufgaben wie Artenschutz, Lärmschutz oder Landschaftsbild abgearbeitet?

Wenn ein Projekt nicht einmal in der Lage ist, seinen eigenen Müll ordentlich zu entsorgen, welche Glaubwürdigkeit haben dann die aufwendigen Gutachten über Fledermausschutz oder Vogelzug? Nachweise statt Narrative – darauf kommt es an.

Die ökologischen Folgen: Schäden für Generationen

Mikroplastik: Die unsichtbare Zeitbombe

Die sichtbaren Abfälle sind nur die Spitze des Eisbergs. Viel problematischer sind die unsichtbaren Folgen: Kunststoffe zerfallen unter Witterungseinflüssen in immer kleinere Fragmente, bis sie als Mikroplastik in die Nahrungskette gelangen.

Der Teufelskreis: Diese Mikroplastikpartikel werden von Bodenorganismen aufgenommen, gelangen über Pflanzen in Pflanzenfresser und von dort in Fleischfresser. Am Ende der Nahrungskette steht der Mensch – und konsumiert das Mikroplastik aus „seinen“ nachhaltigen Energieprojekten.

Die Zeitdimension: Während die Windräder nach 20-25 Jahren wieder abgebaut werden, verbleibt das Mikroplastik für Jahrhunderte im Ökosystem. Eine Hypothek auf die Zukunft, die in keiner Klimabilanz auftaucht.

Bodenversiegelung und Verdichtung: Schleichender Tod des Waldbodens

Waldböden sind über Jahrhunderte oder Jahrtausende gewachsene, hochkomplexe Ökosysteme. Ihre Struktur ist darauf angewiesen, dass Wasser, Luft und Nährstoffe frei zirkulieren können.

Die Zerstörung: Schwere Transporte verdichten diese empfindlichen Böden irreversibel. Das Porensystem kollabiert, Wasser kann nicht mehr versickern, Luftaustausch findet nicht mehr statt. Der Boden stirbt – und mit ihm alle Organismen, die von ihm leben.

Die Folgen: Verdichtete Böden können ihrer Funktion als Wasserspeicher und CO₂-Senke nicht mehr nachkommen. Ausgerechnet Klimaschutzprojekte zerstören damit eine der wichtigsten natürlichen Klimaschutzfunktionen.

Fragmentierung von Lebensräumen: Zerschneidung der Wildnis

Waldwege sind für viele Wildtiere natürliche Barrieren. Werden sie zu Industriestraßen ausgebaut und mit Müll gesäumt, wirken sie wie unüberwindbare Grenzen.

Die Isolation: Populationen werden isoliert, Genaustausch wird verhindert, lokale Inzucht programmiert. Besonders bedrohte Arten, die ohnehin nur noch in kleinen Restpopulationen vorkommen, werden so zusätzlich gefährdet.

Der Dominoeffekt: Das Verschwinden einer Art löst Kettenreaktionen aus, die das gesamte Ökosystem destabilisieren können. Ein Windpark mag klimafreundlich sein – aber ein toter Wald speichert kein CO₂ mehr.

Behördliches Versagen: Wenn Kontrolleure wegsehen

Die Untere Naturschutzbehörde: Schutz durch Wegsehen?

Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts Straubing-Bogen ist nach bayerischem Recht die zuständige Vollzugsbehörde für den Naturschutz vor Ort. Ihre Aufgabe ist es, Verstöße gegen das Naturschutzrecht zu ahnden und die Beseitigung von Beeinträchtigungen durchzusetzen.

Die Realität: Monatelang dokumentierte Verstöße werden ignoriert oder verharmlost. Statt energisch durchzugreifen, werden Ausreden gesucht: „Das ist nur vorübergehend“, „Das wird noch aufgeräumt“, „Das ist unvermeidbar“.

Die Frage: Warum versagen die Behörden bei Windkraftprojekten so offensichtlich? Liegt es an politischem Druck von oben? An mangelnder Ausstattung? Oder an einer ideologischen Verblendung, die Windkraft grundsätzlich für gut hält – unabhängig von den konkreten Umweltschäden?

Die Bauaufsicht: Genehmigen und vergessen?

Die Bauaufsichtsbehörde erteilt die Genehmigungen – und ist damit auch für deren Durchsetzung verantwortlich. Genehmigungen mit Auflagen sind kein Freibrief, sondern ein Vertrag mit Pflichten.

Das Versagen: Nach der Genehmigungserteilung scheint die Bauaufsicht ihre Aufgabe als erledigt zu betrachten. Kontrollen finden sporadisch oder gar nicht statt. Verstöße gegen Auflagen haben keine Konsequenzen.

Die Konsequenz: Bauherren lernen schnell: Auflagen kann man ignorieren, solange niemand kontrolliert. Ein System, das Verantwortungslosigkeit belohnt, züchtet Verantwortungslosigkeit.

Die Forstbehörde: Der Wald als Verfügungsmasse

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Straubing ist für den Schutz der Waldfunktionen zuständig. Dazu gehört auch der Schutz vor Beeinträchtigungen durch Dritte.

Die Untätigkeit: Offensichtliche Schäden am Wald und an Waldwegen werden nicht geahndet. Als ob Wald nur dann schützenswert wäre, wenn er nicht für die Energiewende gebraucht wird.

Die Polizei: Ordnungswidrigkeiten sind auch Straftaten

Umweltdelikte sind Straftaten – auch wenn sie von vermeintlich guten Projekten begangen werden. Die Polizei ist verpflichtet, entsprechende Anzeigen aufzunehmen und zu verfolgen.

Die Praxis: Anzeigen wegen Umweltdelikten im Zusammenhang mit Windkraftprojekten verschwinden oft in bürokratischen Mühlen oder werden nicht ernst genommen. Als ob Gesetze nur für die kleinen Leute gelten würden.

Was Bürger tun können: Selbsthilfe ist Bürgerpflicht

Dokumentation: Die Waffe der Wahrheit

Wenn Behörden wegschauen, müssen Bürger hinsehen. Wenn offizielle Stellen untätig bleiben, müssen Betroffene aktiv werden. Das ist nicht nur ein Recht – es ist eine Pflicht gegenüber nachkommenden Generationen.

Professionelle Beweisführung

Fotografische Dokumentation: Machen Sie Übersichts- und Detailfotos jeder Fundstelle. Fotografieren Sie aus mehreren Blickwinkeln, um die Lage und das Ausmaß der Verschmutzung zu dokumentieren. Verwenden Sie eine Digitalkamera oder ein Smartphone mit GPS-Funktion, damit die Koordinaten automatisch gespeichert werden.

Datum und Uhrzeit: Stellen Sie sicher, dass jedes Foto mit Datum und Uhrzeit versehen ist. Aktivieren Sie die entsprechende Funktion in Ihrer Kamera oder Ihrem Smartphone.

Koordinaten notieren: Notieren Sie die exakten GPS-Koordinaten jeder Fundstelle. Verwenden Sie dazu Apps wie „GPS Essentials“ oder „What3Words“. Notieren Sie zusätzlich eine Wegbeschreibung („20 m südlich der Weggabelung am Hochstand“).

Videodokumentation: Machen Sie zusätzlich einen ruhigen Videowalk der betroffenen Strecken. Gehen Sie langsam, schwenken Sie die Kamera ruhig und kommentieren Sie dabei, was Sie sehen. Videos zeigen das Ausmaß der Verschmutzung oft besser als Einzelfotos.

Systematische Archivierung: Legen Sie für jede Fundstelle einen eigenen Ordner an (z.B. „2025-08-15_Neufahrn_Fundstelle-01“). Speichern Sie dort alle Fotos, Videos und Notizen systematisch ab.

Rechtssichere Meldungen

Schriftlich melden: Melden Sie jeden Fund schriftlich an alle zuständigen Behörden. Eine E-Mail reicht, aber bitten Sie um Eingangsbestätigung. Senden Sie Kopien an:

  • Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts
  • Bauaufsichtsamt des Landratsamts
  • AELF (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)
  • Bei akuten Fällen auch an die örtliche Polizei

Konkrete Forderungen: Formulieren Sie konkret, was Sie erwarten: „Ich fordere die sofortige Räumung der dokumentierten Abfälle, eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Entsorgung und Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Verschmutzung bis zum [Datum].“

Fristen setzen: Setzen Sie klare Fristen für Antwort (14 Tage) und Maßnahmen (30 Tage). Kündigen Sie an, was Sie bei Untätigkeit unternehmen werden.

Rechtliche Schritte: Wenn Bitten nicht helfen

Widerspruch und Anfechtung

Genehmigungen anfechten: Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Genehmigungen rechtswidrig erteilt wurden, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich dabei von einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht beraten.

Nebenbestimmungen durchsetzen: Genehmigungen enthalten meist Nebenbestimmungen (Auflagen). Deren Nichteinhaltung können Sie als Bürger anzeigen und deren Durchsetzung verlangen.

Strafanzeige und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Strafanzeige stellen: Umweltdelikte sind Straftaten. Stellen Sie bei der Staatsanwaltschaft oder der örtlichen Polizei Strafanzeige gegen die Verantwortlichen. Auch wenn die Erfolgsaussichten gering sind – jede Anzeige schafft Druck.

Ordnungswidrigkeitenanzeige: Verstöße gegen Umweltgesetze sind meist Ordnungswidrigkeiten. Diese können von den Behörden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden – wenn sie wollen.

Zivilrechtliche Ansprüche

Unterlassung fordern: Als Anwohner oder Betroffener können Sie zivilrechtlich die Unterlassung weiterer Verschmutzung fordern.

Beseitigung verlangen: Sie können auch die Beseitigung bereits vorhandener Verschmutzungen auf Kosten des Verursachers verlangen.

Quellen/Belege:

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), § 69 BußgeldvorschriftenGesetze im Internet (BMJ). Gesetze im Internet

Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG), Art. 57 Ordnungswidrigkeitengesetze-bayern.de (aktuelle Fassung ab 1. Aug. 2025). Gesetze Bayern

Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG)gesetze-bayern.de (Zwecke/Waldfunktionen; letzte Änderung 23. Dez. 2024). Gesetze Bayern

Eingriffs-/Ausgleichsregelung: „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ – Infoseite und Leitfaden des StMB (Bayern). Bayerisches Ministerium für Wohnen+1

LfU Bayern – Zentrale Stelle Abfallüberwachung (Aufgaben & Ansprechpartner). LfU Bayern+1

UVPG Anlage 1 (Liste UVP-pflichtiger Vorhaben)Gesetze im Internet; ergänzend Fachagentur Wind und Solar (Kurzinfos/Schwellen). Gesetze im InternetFachagentur Wind & Solar

Waldrecht (allg. Überblick zu Waldfunktionen) – Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (Bayern). waldbesitzer-portal.bayern.de




Offener Brief an Herrn Hubert Aiwanger

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Offener Brief an Herrn Hubert Aiwanger

Dieser hat am 12.06.2025 auf Instagram über den den Account des Bayerischen Wirtschaftsministeriums Folgenden Text Veröffentlicht:

Du denkst, wir pflastern Bayerns Wälder mit Windrädern zu? So einfach ist es nicht.🌲

Wenn wir über die Energiewende sprechen, darf die Windkraft nicht fehlen.

➡️ Und hier muss Bayern aufholen. Gekauft. Das Ziel der Staatsregierung, 1000 neue Windräder in Bayern bis 2030, ist erreichbar, aber nur, wenn der Wald mitberücksichtigt wird.

Über ein Drittel der Landesfläche ist Wald, diese Gebiete liegen in der Regel am weitesten von Siedlungen entfernt und sind häufig der einzige Standort, an dem vorgegebene Abstände überhaupt eingehalten werden können.

Jetzt denkst du vielleicht, wir opfern wertvollen Wald für die Energiewende. 😱
Fakt ist aber, dass Natur und Bürger profitieren können.

💡 Viele Windräder sind Bürgerprojekte, wie aktuell im Hofoldinger Forst bei München. Die Anwohner profitieren direkt vom Stromverkauf.

Für den Bau der Windräder müssen Bäume gefällt werden, doch rundherum wird aufgeforstet oder ein Lebensraum geschaffen, der außerhalb des Waldes längst Mangelware ist. Die Natur gewinnt dazu – und für Vögel sind Windräder längst nicht so gefährlich wie Katzen, Fenster oder Straßen. 🚗

Windkraft im Wald ist mehr als saubere Energie.
Die Pachteinnahmen 💶 helfen auch dabei, den Wald aktiv umzubauen und widerstandsfähiger gegen den Klimawandel zu machen.

Was denkst du? Bist du bereit für Windräder im Wald bei dir daheim oder hast du Zweifel?
Schreib deine Meinung in die Kommentare. 👇.

Daraufhin bekam Herr Aiwainger innerhalb nur 24 Stunden Extreme Kritik von 31 Lesern und er hatte nur 3 Befüworter.

Offener Brief an Herrn Hubert Aiwanger

Sehr geehrter Herr Aiwanger,

mit großem Erstaunen und wachsender Besorgnis verfolgen wir Ihre jüngsten Werbekampagnen für den Ausbau der Windenergie in Bayern, insbesondere auf Plattformen wie Instagram. Sie präsentieren Windräder als zukunftsweisende Lösung, doch die Realität vor Ort sieht ganz anders aus: Während Sie in den sozialen Medien nur auf drei Befürworter stoßen, sprechen sich 31 Stimmen klar gegen Ihre Pläne aus, Bayern mit Windrädern zu überziehen. Die überwältigende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger – sowohl direkt als auch indirekt betroffen – lehnt die Errichtung von Windkraftanlagen in unserer Heimat entschieden ab.

Wie bereits erwähnt, zeigen sowohl Ihre eigenen Instagram Beiträge als auch unsere Unterschriftensammlung ein klares Bild: Über 80% der nicht direkt betroffenen Menschen sprechen sich gegen Windräder in unseren Wäldern aus. Bei den direkten Anwohnern ist die Ablehnung sogar noch deutlicher – 95% bis zu 100% der Befragten sind gegen Windkraftanlagen in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft. Diese Zahlen sind ein unmissverständliches Signal, das Sie als verantwortlicher Minister nicht länger ignorieren dürfen.

Die Nachteile von Windenergieanlagen sind vielfältig und gravierend. Sie reichen von der massiven Beeinträchtigung des Landschaftsbildes über die Zerstörung wertvoller Natur- und Erholungsräume bis hin zu erheblichen gesundheitlichen Belastungen für die Anwohner. Der Lärm, der von den Anlagen ausgeht, ist nicht nur störend, sondern kann nachweislich zu Schlafstörungen, Stress und anderen gesundheitlichen Problemen führen. Der sogenannte Infraschall, der von Windrädern ausgeht, ist ein weiteres, bislang viel zu wenig beachtetes Risiko für die Gesundheit der Menschen.

Darüber hinaus werden durch den Bau von Windkraftanlagen große Flächen Wald gerodet und Lebensräume für zahlreiche Tierarten unwiederbringlich zerstört. Besonders betroffen sind seltene und geschützte Arten wie Fledermäuse und Greifvögel, die durch die Rotoren getötet werden. Die Versiegelung von Böden, der Bau von Zufahrtswegen und die Errichtung von Betonfundamenten hinterlassen dauerhafte Schäden in unseren sensiblen Ökosystemen.

Auch wirtschaftlich sind Windräder keineswegs die Heilsbringer, als die sie oft dargestellt werden. Die Stromerzeugung ist wetterabhängig und schwankend, was zu einer unsicheren Versorgungslage führt. Die Kosten für den Ausbau der Netze und die notwendige Speicherung des Stroms werden auf die Verbraucher abgewälzt. Gleichzeitig sinken die Immobilienwerte in der Nähe von Windkraftanlagen drastisch, was für viele Familien existenzielle Folgen hat.

Ein weiterer, oft übersehener Punkt ist, dass die Interessen und Sorgen der betroffenen Anwohner bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen regelmäßig ignoriert werden. Entscheidungen werden häufig über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen, ohne Rücksicht auf deren Lebensqualität, Gesundheit und die Zukunft ihrer Heimat. Immer wieder zeigt sich, dass wirtschaftliche Interessen von Investoren und Projektentwicklern im Vordergrund stehen, während die berechtigten Anliegen der Bevölkerung keinerlei Gewicht haben. Dieses Vorgehen führt zu Frust, Unmut und einer tiefen Entfremdung zwischen Politik und Bürgern – und es macht deutlich, dass der Ausbau der Windkraft gegen den Willen der Mehrheit durchgesetzt werden soll.

Zudem ist die Frage der Versorgungssicherheit und Netzstabilität weiterhin ungelöst. Windenergie ist volatil und nicht grundlastfähig. In windarmen Zeiten drohen Versorgungslücken, die durch teure und umweltschädliche Reservekraftwerke ausgeglichen werden müssen. Die Abhängigkeit von wetterabhängigen Energiequellen kann zu einer gefährlichen Instabilität im Stromnetz führen – mit unkalkulierbaren Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft.

Auch der oft propagierte Beitrag der Windenergie zum Klimaschutz ist kritisch zu hinterfragen. Die Herstellung, der Transport und die Errichtung von Windkraftanlagen verursachen erhebliche Mengen an CO₂ und anderen Schadstoffen. Die Entsorgung der riesigen Rotorblätter und Fundamente nach Ablauf der Lebensdauer ist bislang ungelöst und stellt eine enorme Umweltbelastung dar. Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass Windräder per se klimaneutral sind.

Als Sohn eines Landwirts und Diplom-Agraringenieur (FH) der Fachhochschule Weihenstephan sollten Sie, Herr Aiwanger, eigentlich aus erster Hand wissen, welche gravierenden Folgen der Bau von Windkraftanlagen in Wäldern und auf landwirtschaftlichen Flächen mit sich bringt. Gerade Sie müssten die Bedeutung intakter Böden, gesunder Wälder und funktionierender landwirtschaftlicher Flächen für unsere Ernährungssicherheit, den Wasserhaushalt und das ökologische Gleichgewicht kennen. Die Rodung von Waldflächen für Windräder zerstört nicht nur wertvolle Lebensräume, sondern beeinträchtigt auch die Schutzfunktionen des Waldes, etwa beim Hochwasserschutz und als CO₂-Speicher. Auf Feldern führen die massiven Fundamente, Zufahrtswege und Baustellen zu Bodenverdichtung, Erosionsgefahr und langfristigen Ertragseinbußen. Die landwirtschaftlichen Betriebe, die ohnehin schon unter wirtschaftlichem Druck stehen, werden so zusätzlich belastet und in ihrer Existenz gefährdet. Gerade von Ihnen, mit Ihrem fachlichen Hintergrund und Ihrer Herkunft, hätten wir mehr Verständnis und Einsatz für den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen erwartet.

Besonders kritisch sehen wir auch, dass sich einige Waldbesitzer und Grundstückseigentümer durch die Verpachtung ihrer Flächen an Windkraftbetreiber persönlich bereichern, während die negativen Folgen für Umwelt, Natur und die Allgemeinheit in Kauf genommen werden. Es ist moralisch höchst fragwürdig, kurzfristige finanzielle Vorteile über den langfristigen Schutz unserer Heimat und der natürlichen Lebensgrundlagen zu stellen. Die Verlockung, mit Pachteinnahmen ein sicheres Einkommen zu erzielen, darf nicht dazu führen, dass wertvolle Wälder und Landschaften unwiederbringlich zerstört werden. Wer sich auf diese Weise bereichert, handelt nicht im Sinne des Gemeinwohls, sondern trägt aktiv zur Spaltung der Dorfgemeinschaft und zur Zerstörung unserer Umwelt bei.

Herr Aiwanger sie sollten sich für eine Energiepolitik einzusetzen, die auf Augenmaß, Vernunft und den Schutz unserer bayerischen Heimat setzt. Die Menschen in Bayern erwarten von ihrer Landesregierung, dass sie nicht blind einem Trend folgt, sondern verantwortungsvoll abwägt, was wirklich gut und richtig für Land und Leute ist. Stoppen Sie den weiteren Ausbau der Windenergie in sensiblen Gebieten und setzen Sie sich stattdessen für eine nachhaltige, naturverträgliche und sozial gerechte Energiepolitik ein. Es gibt zahlreiche Alternativen, die den Schutz unserer Heimat und die Versorgungssicherheit gleichermaßen gewährleisten können – von der Förderung der Solarenergie auf bereits versiegelten Flächen bis hin zu innovativen Speichertechnologien und einer echten Energieeinsparung.

Wir fordern Sie daher auf, die Sorgen und Argumente der betroffenen Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen und von weiteren Plänen zur Errichtung von Windrädern in sensiblen Gebieten Abstand zu nehmen. Setzen Sie sich stattdessen für echte Alternativen ein, die unsere Heimat und unsere Lebensqualität bewahren!

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerinitiative ProNatur