Schreiben von JUWI / Klein an die Bürgerinitiative Pronatur

Brief juwi 1
Brief juwi 2

Wald ist keine Industriefläche. Punkt.
Trotzdem sollen in unserem Wald – auf Flächen des Waldbesitzers Lorenz Klein von Wisenberg – Windindustrieanlagen errichtet werden. Herr Klein wirbt seit längerer zeit öffentlich für dieses Vorhaben, ließ sich für den Titel „Waldbesitzer des Jahres“ nominieren und trat damit selbst in die Öffentlichkeit. Wer öffentliche Anerkennung sucht und zugleich Wald für Industrieprojekte freigibt, muss öffentliche, pointierte Kritik aushalten.

Nach unserem klar als Satire gekennzeichneten Beitrag erreichte uns ein Schreiben der JUWI GmbH. Darin wird der Wald als „strukturarm“ deklariert, es wird mit „98 % Fichte“ argumentiert, „keine schützenswerten Lebensräume“ werden behauptet – und am Ende hätte man unseren Beitrag am liebsten aus dem Netz. Transparente Belege? Fehlanzeige. Parallel dazu erlebten zahlreiche Besucher*innen den öffentlichen Auftritt von Herrn Klein als konfrontativ und ausweichend gegenüber konkreten Sachfragen. Wir sagen: Transparenz statt Beschwichtigung.

Damit sich jede und jeder selbst ein Bild machen kann, veröffentlichen wir das Originalschreiben der JUWI GmbH sowie unsere Antwort im Wortlaut. In unserer Erwiderung fordern wir unter anderem:

  • – Die vollständige Offenlegung aller Artenschutz-, Forst-, Boden- und Hydrologie-Gutachten (inkl. Methoden, Zeiträumen und Rohdaten),
  • – Eine präzise Eingriffs- und Flächenbilanz je Anlage (Rodungen, Wegebau, Kran-/Lagerflächen, Kabeltrassen),
  • – Fundament- und Rückbaukonzepte samt finanzieller Sicherungsleistung,
  • – Sowie die belegte Korrektur pauschaler Aussagen – z. B. zur behaupteten „98 % Fichte“.

Klar ist: Was gerodet, verdichtet und zerschnitten ist, wächst nicht in wenigen Jahren nach. „Kein Schutzstatus“ bedeutet nicht „ökologisch wertlos“. Und die Erzählung, Einnahmen aus Windprojekten würden den „Waldumbau“ finanzieren, ersetzt keine Fakten – ohne rechtlich belastbare Zweckbindung bleibt das Greenwashing.

Wir stehen für eine harte, faktenbasierte Debatte – ohne Schmähungen, aber ohne Maulkorb. Prüft die Dokumente, stellt Fragen, fordert Akteneinsicht. Wald ist Naturraum – nicht das Expansionsfeld der Windindustrie.

Reihenfolge oben: 1) Schreiben der JUWI GmbH · unten: 2) Antwort der Bürgerinitiative PRO NATUR

Mengkofen, 25.08.2025

JUWI GmbH
Regionalbüro Ansbach
Technologiepark 9
91522 Ansbach
z. Hd. Herrn Steinhöfel

Betreff: Ihr Schreiben zur Veröffentlichung der BI PRO NATUR / „Lorenz Klein“ – Bitte um Löschung / Behauptung „98 % Fichte“

Sehr geehrter Herr Steinhöfel / Klein,

wir beziehen uns auf Ihr Schreiben, in dem Sie unseren satirisch gekennzeichneten Beitrag kritisieren und die Entfernung aus dem Netz anregen. Vorweg: Wir werden uns weiter klar gegen Windkraftanlagen im Wald aussprechen – sachlich, deutlich und mit Respekt vor Personen.

Meinungsfreiheit & Satire

Unser Beitrag ist unmissverständlich als Satire gekennzeichnet. Satire darf überspitzen und zugespitzt Kritik an öffentlichen Vorgängen üben. Wir grenzen uns ausdrücklich von persönlicher Herabwürdigung ab. Sollten Sie konkrete Textstellen identifizieren, benennen Sie diese bitte exakt (Zitat + Nachweis). Wir prüfen das umgehend und korrigieren, falls erforderlich. Eine pauschale Forderung nach vollständiger Löschung ist dafür kein geeigneter Weg.

„Wirtschaftswald“ bleibt Wald

Ihre Aussage, die betroffene Fläche sei ein „strukturarmer, intensiv forstwirtschaftlich genutzter Nadelholzforst“, ändert am Kern nichts: Wald ist kein Industriegebiet. Für Windkraft im Wald braucht es dauerhaft Rodungen, breite Zuwegungen, Kranstellflächen sowie massive Fundamente – mit Bodenverdichtung, Zerschneidung und einem Eingriff in Wasser- und Artenhaushalt. Das ist irreversibel im Generationenmaßstab, unabhängig davon, wie man den aktuellen Bestand etikettiert. Waren Sie schon mal in einem Wald, Herr Steinhöfel?

Zur Behauptung „98 % Fichte“

Nach öffentlich zugänglichen Monitoring-Daten und eigenen Begehungen ergibt sich ein deutlich heterogeneres Bild. Dem Waldmonitor zufolge liegt der Anteil Fichte bei ca. 71,9 %, dazu Kiefer 6,7 %, Buche 6,1 % sowie weitere Laubbaumarten 15,3 %. Uns ist bewusst, dass Fernerkundungsdaten methodische Grenzen besitzen und teils neu bebaute oder unbekannte Flächen automatisiert als Fichte geführt werden – gerade deshalb bitten wir um Transparenz. Bitte übermitteln Sie uns die Datengrundlage Ihrer „98 %“-Behauptung (Stichtag, Quelle, Abteilungs-/Unterabteilungsnummern, Methodik).

„Keine schützenswerten Lebensräume betroffen“?

Der fehlende amtliche Schutzstatus ersetzt keine fachliche Bewertung. Arten- und Habitatschutz ist mehr als ein Label auf der Karte. Wir fordern Einsicht in die vollständigen Gutachten (Avifauna, Fledermäuse, Spechte, Rotmilane ggf. Schwarzstorch/Haselhuhn, Reptilien, Amphibien, Flora), inkl. Erfassungszeiträume, Methoden, Rohdaten/Transektenprotokolle. Eine pauschale Feststellung „keine schützenswerten Lebensraumbestandteile betroffen“ ist ohne Offenlegung nicht nachvollziehbar.

„Klimastabilisierung“ durch Windparkeinnahmen

Dass Pacht- oder Stromerlöse angeblich den Waldumbau finanzieren, ist weder nachprüfbar zweckgebunden noch ökologisch ein Freifahrtschein. Rodungen, Versiegelung/Verdichtung und Zuwegungen stehen dem Ziel eines naturnahen, resilienten Waldes entgegen. Wenn JUWI und Herr Klein tatsächlich eine zweckgebundene Verwendung zusichern wollen, erwarten wir nachweisbare, rechtlich verbindliche Regelungen (z. B. Treuhand/zweckgebundene Mittel, Offenlegung) – nicht nur Absichtserklärungen.

Öffentliche Rolle – öffentliche Kritik

Herr Klein hat sich öffentlich für Windkraft im Wald positioniert und eine öffentliche Auszeichnung angestrebt. Öffentliche Ämter und Ehrungen ziehen legitime öffentliche Debatte nach sich. Wir kritisieren Positionen und Handlungen, nicht die Privatsphäre.

Transparenz & Dialog

Statt Löschungsforderungen erwarten wir Transparenz. Bitte stellen Sie uns – oder der Öffentlichkeit – bis [Datum +14 Tage] folgende Unterlagen digital zur Verfügung (oder nennen Sie die Aktenzeichen zur Einsicht nach UIG/BayUIG im Genehmigungsverfahren):

  1. Artenschutz-, Forst-, Boden- und Hydrologie-Gutachten (Volltexte inkl. Anhänge/Rohdaten).
  2. Eingriffs-/Flächenbilanz je Anlage: Rodungsfläche, Kranstellflächen, Wegebau, Kabeltrassen, erforderliche Leitungsschneisen.
  3. Fundament- und Rückbaukonzept inkl. Sicherungsleistung (Bürgschaft/Kaution).
  4. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Standort, Umfang, Zeitplan, Monitoring).
  5. Schall/Schatten/Infraschall-Prognosen inkl. Annahmen.
  6. Nachweis der behaupteten „98 % Fichte“ (Quelle/Datum/Methodik).

Fazit: Wir wissen das wir mit diesem Brief (den wir natürlich Veröffentlichen) Ihnen und Herrn Klein von Wisenberg auf den Schlips treten und weisen Ihre Aufforderung zur Entfernung unseres Beitrags zurück. Bisher kam von Herrn Klein nur „Heisse Luft“ statt einer echten Debatte oder einem Interview. Wir stehen für eine sachliche, harte – aber faire Auseinandersetzung. Dazu gehört, dass JUWI Behauptungen belegt und Gutachten offenlegt. Wenn Sie konkrete Fehler im Text belegen, korrigieren wir diese selbstverständlich.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerinitiative PRO NATUR

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Umweltsünden statt Klimaschutz: Systematische Vermüllung an Windpark-Zufahrten wirft Fragen zur behördlichen Kontrolle auf

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Wenn grüne Versprechen auf schmutzige Realität treffen

Grüne Versprechen, schmutzige Realität: Entlang der Zufahrtswege zum sogenannten „Windpark bei Neufahrn“ und bei Martinsbuch offenbart sich ein Bild systematischer Nachlässigkeit, das die Glaubwürdigkeit der gesamten Energiewende-Rhetorik in Frage stellt. Kunststoffreste, Folienreste, Dämmstofffragmente und Metallteile säumen kilometerlange Waldwege – ausgerechnet dort, wo vorbildlicher Umweltschutz praktiziert werden sollte.

Die Ironie könnte größer nicht sein: Projekte, die als Beitrag zum Klimaschutz und zur Nachhaltigkeit beworben werden, hinterlassen eine Spur der Umweltzerstörung, die jeden Nachhaltigkeitsbericht zur Makulatur macht. Was hier sichtbar wird, ist mehr als nur ein ästhetischer Makel oder ein bedauerlicher Einzelfall – es ist der sichtbare, dokumentierte Beweis für das systematische Versagen von Kontrolle, Verantwortung und behördlicher Aufsicht.

Das perfide System der Verantwortungslosigkeit

Besonders perfide: Während kleine Handwerker bei der geringsten Unordnung auf der Baustelle sofort zur Rechenschaft gezogen werden, scheinen Großprojekte der Energiewende unter einem besonderen Schutzschild zu stehen. Als ob der noble Zweck – Klimaschutz – alle Mittel heiligen würde. Als ob Nachhaltigkeit bedeutete, heute den Wald zu vermüllen, um morgen das Klima zu retten.

Diese Doppelmoral durchzieht das gesamte System: Von den Planungsbehörden, die großzügig wegschauen, über die Bauunternehmen, die Kostenoptimierung über Umweltschutz stellen, bis hin zu den Auftraggebern, die sich mit Nachhaltigkeitsbroschüren schmücken, während ihre Baustellen eine Schneise der Verwüstung hinterlassen.

Windpark bei Neufahrn: Eine Schneise der Nachlässigkeit

Die Dokumentation am „Windpark bei Neufahrn“ liest sich wie ein Lehrbuch für systematisches Umweltversagen. Über elf dokumentierte Fundstellen verteilt sich eine Kette der Nachlässigkeit, die das wahre Gesicht vermeintlich grüner Projekte enthüllt:

Fundstelle 1: Plastikfolienreste, vermutlich von Verpackungen oder Abdeckungen, großflächig im Unterholz verteilt. Die Fragmente haben bereits begonnen, sich in kleinste Teilchen aufzulösen – ein Prozess, der Jahrzehnte dauern wird und das Ökosystem nachhaltig schädigt.

Fundstelle 2: Dämmstofffragmente unterschiedlicher Größe, teilweise bereits von der Witterung zersetzt. Besonders problematisch: Diese Materialien können gesundheitsschädliche Fasern freisetzen, die sowohl für Wildtiere als auch für Erholungssuchende eine Gefahr darstellen.

Fundstelle 3: Metallteile, vermutlich Verschnitt von Bauarbeiten, achtlos in den Seitenstreifen entsorgt. Die scharfen Kanten stellen eine direkte Verletzungsgefahr für Wildtiere dar.

Martinsbuch: Wenn Einzelfälle zum System werden

Auch am Herman (V-Markt Betreiber) Windrad bei Martinsbuch (48.750121, 12.389939) das gleiche Bild: Was als bedauerlicher Einzelfall verkauft wird, entpuppt sich als Teil eines systematischen Problems. Die Fundstelle zeigt eine Mischung aus verschiedenen Abfallarten, die eines gemeinsam haben: Sie gehören nicht in den Wald.

Fundkoordinaten der Umweltsünden

„Windpark bei Neufahrn“ – Verschmutzungskette:

  • 48.767030, 12.155314
  • 48.766984, 12.153120
  • 48.766909, 12.151685
  • 48.764921, 12.149174
  • 48.761129, 12.162542
  • 48.759452, 12.160997
  • 48.754208, 12.160819
  • 48.752881, 12.158283
  • 48.751576, 12.158027
  • 48.751250, 12.157771
  • 48.751231, 12.173587

Martinsbuch („Herman“-Windrad):

  • 48.750121, 12.389939

Die unsichtbaren Schäden: Was nicht dokumentiert werden kann

Noch problematischer als die sichtbaren Abfälle sind die unsichtbaren Schäden: Mikroplastik, das bereits in den Boden eingedrungen ist. Schadstoffe, die bei der Zersetzung der Materialien freigesetzt werden. Bodenversiegelung durch achtlos abgestellte Baumaschinen. Verdichtung empfindlicher Waldböden durch schwere Transporte auf nicht dafür ausgelegten Wegen.

Diese Schäden lassen sich nicht einfach „wegräumen“ – sie werden das Ökosystem über Jahre und Jahrzehnte belasten. Ein Kollateralschaden, der in keiner Umweltverträglichkeitsprüfung auftaucht, weil er erst nach Projektabschluss sichtbar wird.

Konkrete Forderungen: Keine Kompromisse mehr

Sofortmaßnahmen: Was jetzt passieren muss

Die dokumentierte Sachlage erfordert nicht nur Konsequenzen – sie schreit nach ihnen. Hier geht es nicht um Verhandlungen oder Kompromisse. Hier geht es um die Durchsetzung geltendem Rechts und den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen.

  1. Vollständige Bestandsaufnahme und Räumung Nicht irgendwann – jetzt: Alle dokumentierten Fundstellen müssen binnen 14 Tagen restlos geräumt werden. Mit vollständiger Dokumentation durch unabhängige Gutachter, lückenloser Fotodokumentation vor, während und nach der Räumung sowie rechtsgültigen Entsorgungsnachweisen für jede einzelne Materialart. Keine Alibiveranstaltung: Die Räumung muss fachgerecht erfolgen, nicht durch schnelles „Wegkehren“ oder oberflächliches Sammeln. Auch bereits fragmentierte Materialien müssen soweit möglich aus dem Ökosystem entfernt werden.
  2. Behördliche Vollkontrolle mit Konsequenzen Gemeinsame Task Force: Eine sofortige gemeinsame Begehung aller zuständigen Behörden – Naturschutz, Forst, Bauaufsicht, Umweltamt – ist nicht nur wünschenswert, sondern rechtlich geboten. Diese Begehung muss binnen 7 Tagen nach Bekanntwerden der Dokumentation erfolgen. Öffentliches Protokoll: Das Ergebnis muss in einem öffentlich zugänglichen Protokoll mit konkreten Fristen, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten münden. Keine internen Abstimmungen hinter verschlossenen Türen, sondern transparente, nachprüfbare Aufarbeitung. Persönliche Haftung: Die verantwortlichen Behördenvertreter müssen mit ihrer Unterschrift und ihrem Namen für die Umsetzung der Maßnahmen einstehen. Anonyme Zusagen reichen nicht mehr.
  3. Sofortiger Baustopp: Lernen durch Schmerz Alle Arbeiten stoppen: Weitere Bau-, Transport- und Logistikarbeiten müssen sofort gestoppt werden, bis alle dokumentierten Mängel beseitigt sind und ein wasserdichtes Kontrollregime etabliert wurde. Wer nicht sauber arbeiten kann, darf nicht weiterarbeiten. Tägliche Kontrollen: Nach Wiederaufnahme der Arbeiten sind tägliche, unangekündigte Kontrollen durch behördliche Vertreter verpflichtend einzuführen. Die Kosten trägt der Verursacher. Empfindliche Strafen: Vertragsstrafen bei weiteren Verstößen müssen so hoch angesetzt werden, dass Nachlässigkeit teurer wird als Sorgfalt. Ein System, das Pfusch billiger macht als ordentliche Arbeit, ist ein System, das Pfusch fördert.
  4. Auflagenverschärfung: Schluss mit dem Schwarzen-Peter-Spiel Glasklare Verantwortlichkeiten: Die Genehmigungsauflagen müssen nachgeschärft werden. Keine schwammigen Formulierungen mehr, keine Möglichkeiten, Verantwortung zwischen Hauptauftragnehmer, Subunternehmen und Sub-Subunternehmen hin- und herzuschieben. Engmaschige Kontrollen: Wöchentliche Berichtspflicht über alle verwendeten Materialien, deren Transport und Entsorgung. Monatliche Vor-Ort-Kontrollen durch unabhängige Sachverständige. Halbjährliche öffentliche Berichte über den Zustand aller Zufahrtswege und Arbeitsflächen.
  5. Radikale Transparenz: Schluss mit dem Amtsgeheimnis Alles auf den Tisch: Sämtliche Genehmigungsauflagen, Eingriffs- und Ausgleichskonzepte, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Kontrollberichte und Mängelmeldungen gehören vollständig und ungekürzt auf die Webseiten der zuständigen Behörden. Bürgerrecht auf Information: Bürger haben das Recht zu erfahren, was in ihrem Namen, auf ihrem Grund und Boden und mit ihren Steuergeldern genehmigt wird. Informationsfreiheit ist kein Gnadenakt der Verwaltung, sondern ein Grundrecht.

Die rechtliche Dimension: Wenn Gesetze zur Makulatur werden

Kreislaufwirtschaftsgesetz: Klare Regeln, schwache Durchsetzung

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) kennt keine Ausnahmen für vermeintlich klimafreundliche Projekte. § 7 KrWG verpflichtet jeden Abfallerzeuger zur ordnungsgemäßen Sammlung, Beförderung und Entsorgung seiner Abfälle. § 69 KrWG sieht für Verstöße Bußgelder bis zu 100.000 Euro vor – pro Verstoß, wohlgemerkt.

Die Realität: Diese Bestimmungen werden bei Windkraftprojekten systematisch ignoriert. Als ob der noble Zweck – Klimaschutz – alle Mittel heiligen würde. Als ob Gesetze nur für die kleinen Leute gelten würden.

Der Skandal: Während ein Handwerker, der eine Zigarettenstummel achtlos wegwirft, sofort belangt wird, können Millionen-Projekte der Energiewende offenbar tonnenweise Müll in der Landschaft verteilen, ohne dass jemand einschreitet.

Bayerisches Naturschutzgesetz: Papier ist geduldig

Art. 23 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) verbietet ausdrücklich „Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft“. Art. 57 BayNatSchG sieht für Verstöße Bußgelder bis zu 50.000 Euro vor.

Die Perversion: Vermüllte Waldwege werden von den zuständigen Behörden nicht als „Beeinträchtigung“ gewertet, sondern als „unvermeidbare Begleiterscheinung“ verharmlost. Ein Waldbesitzer, der seine Fläche so behandeln würde, bekäme sofort Besuch vom Amt.

Bayerisches Waldgesetz: Der Wald als Verfügungsmasse

Das Bayerische Waldgesetz (BayWaldG) stellt in Art. 1 die Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion des Waldes unter besonderen Schutz. Art. 13 BayWaldG regelt die Benutzung von Waldwegen ausdrücklich und eng.

Die Praxis: Waldwege werden zu Industrie-Umschlagplätzen umfunktioniert, ohne dass die besonderen Schutzbestimmungen für den Wald beachtet werden. Schwere Transporte verdichten empfindliche Waldböden, Materialverluste vergiften das Ökosystem, Lärm und Erschütterung vertreiben die Tierwelt.

Eingriffs-/Ausgleichsregelung: Greenwashing mit System

Die bayerische Eingriffs-/Ausgleichsregelung predigt seit Jahren „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“. Der offizielle Leitfaden ist voller schöner Worte über Vermeidung, Minderung und Ausgleich.

Die Wahrheit: Eine zufahrtsbegleitende Plastikspur passt zu diesem „Einklang“ wie eine Motorsäge zum Vogelschutzgebiet. Wer ernsthaft von Einklang spricht, muss proaktiv aufräumen und vorsorgen, damit gar nichts erst im Wald landet.

UVP-Pflicht: Wenn Prüfungen zur Farce werden

Bei größeren Windenergievorhaben greifen nach Anlage 1 UVPG Pflichten zur Umweltverträglichkeitsprüfung oder zumindest zur Vorprüfung des Einzelfalls. Diese Prüfungen sollen sicherstellen, dass alle Umweltauswirkungen erkannt, bewertet und minimiert werden.

Der Offenbarungseid: Wenn schon bei der simplen Disziplin „Abfalllogistik“ so eklatant versagt wird, stellt sich die Frage: Mit welcher Gründlichkeit werden die komplexeren Prüfaufgaben wie Artenschutz, Lärmschutz oder Landschaftsbild abgearbeitet?

Wenn ein Projekt nicht einmal in der Lage ist, seinen eigenen Müll ordentlich zu entsorgen, welche Glaubwürdigkeit haben dann die aufwendigen Gutachten über Fledermausschutz oder Vogelzug? Nachweise statt Narrative – darauf kommt es an.

Die ökologischen Folgen: Schäden für Generationen

Mikroplastik: Die unsichtbare Zeitbombe

Die sichtbaren Abfälle sind nur die Spitze des Eisbergs. Viel problematischer sind die unsichtbaren Folgen: Kunststoffe zerfallen unter Witterungseinflüssen in immer kleinere Fragmente, bis sie als Mikroplastik in die Nahrungskette gelangen.

Der Teufelskreis: Diese Mikroplastikpartikel werden von Bodenorganismen aufgenommen, gelangen über Pflanzen in Pflanzenfresser und von dort in Fleischfresser. Am Ende der Nahrungskette steht der Mensch – und konsumiert das Mikroplastik aus „seinen“ nachhaltigen Energieprojekten.

Die Zeitdimension: Während die Windräder nach 20-25 Jahren wieder abgebaut werden, verbleibt das Mikroplastik für Jahrhunderte im Ökosystem. Eine Hypothek auf die Zukunft, die in keiner Klimabilanz auftaucht.

Bodenversiegelung und Verdichtung: Schleichender Tod des Waldbodens

Waldböden sind über Jahrhunderte oder Jahrtausende gewachsene, hochkomplexe Ökosysteme. Ihre Struktur ist darauf angewiesen, dass Wasser, Luft und Nährstoffe frei zirkulieren können.

Die Zerstörung: Schwere Transporte verdichten diese empfindlichen Böden irreversibel. Das Porensystem kollabiert, Wasser kann nicht mehr versickern, Luftaustausch findet nicht mehr statt. Der Boden stirbt – und mit ihm alle Organismen, die von ihm leben.

Die Folgen: Verdichtete Böden können ihrer Funktion als Wasserspeicher und CO₂-Senke nicht mehr nachkommen. Ausgerechnet Klimaschutzprojekte zerstören damit eine der wichtigsten natürlichen Klimaschutzfunktionen.

Fragmentierung von Lebensräumen: Zerschneidung der Wildnis

Waldwege sind für viele Wildtiere natürliche Barrieren. Werden sie zu Industriestraßen ausgebaut und mit Müll gesäumt, wirken sie wie unüberwindbare Grenzen.

Die Isolation: Populationen werden isoliert, Genaustausch wird verhindert, lokale Inzucht programmiert. Besonders bedrohte Arten, die ohnehin nur noch in kleinen Restpopulationen vorkommen, werden so zusätzlich gefährdet.

Der Dominoeffekt: Das Verschwinden einer Art löst Kettenreaktionen aus, die das gesamte Ökosystem destabilisieren können. Ein Windpark mag klimafreundlich sein – aber ein toter Wald speichert kein CO₂ mehr.

Behördliches Versagen: Wenn Kontrolleure wegsehen

Die Untere Naturschutzbehörde: Schutz durch Wegsehen?

Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts Straubing-Bogen ist nach bayerischem Recht die zuständige Vollzugsbehörde für den Naturschutz vor Ort. Ihre Aufgabe ist es, Verstöße gegen das Naturschutzrecht zu ahnden und die Beseitigung von Beeinträchtigungen durchzusetzen.

Die Realität: Monatelang dokumentierte Verstöße werden ignoriert oder verharmlost. Statt energisch durchzugreifen, werden Ausreden gesucht: „Das ist nur vorübergehend“, „Das wird noch aufgeräumt“, „Das ist unvermeidbar“.

Die Frage: Warum versagen die Behörden bei Windkraftprojekten so offensichtlich? Liegt es an politischem Druck von oben? An mangelnder Ausstattung? Oder an einer ideologischen Verblendung, die Windkraft grundsätzlich für gut hält – unabhängig von den konkreten Umweltschäden?

Die Bauaufsicht: Genehmigen und vergessen?

Die Bauaufsichtsbehörde erteilt die Genehmigungen – und ist damit auch für deren Durchsetzung verantwortlich. Genehmigungen mit Auflagen sind kein Freibrief, sondern ein Vertrag mit Pflichten.

Das Versagen: Nach der Genehmigungserteilung scheint die Bauaufsicht ihre Aufgabe als erledigt zu betrachten. Kontrollen finden sporadisch oder gar nicht statt. Verstöße gegen Auflagen haben keine Konsequenzen.

Die Konsequenz: Bauherren lernen schnell: Auflagen kann man ignorieren, solange niemand kontrolliert. Ein System, das Verantwortungslosigkeit belohnt, züchtet Verantwortungslosigkeit.

Die Forstbehörde: Der Wald als Verfügungsmasse

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Straubing ist für den Schutz der Waldfunktionen zuständig. Dazu gehört auch der Schutz vor Beeinträchtigungen durch Dritte.

Die Untätigkeit: Offensichtliche Schäden am Wald und an Waldwegen werden nicht geahndet. Als ob Wald nur dann schützenswert wäre, wenn er nicht für die Energiewende gebraucht wird.

Die Polizei: Ordnungswidrigkeiten sind auch Straftaten

Umweltdelikte sind Straftaten – auch wenn sie von vermeintlich guten Projekten begangen werden. Die Polizei ist verpflichtet, entsprechende Anzeigen aufzunehmen und zu verfolgen.

Die Praxis: Anzeigen wegen Umweltdelikten im Zusammenhang mit Windkraftprojekten verschwinden oft in bürokratischen Mühlen oder werden nicht ernst genommen. Als ob Gesetze nur für die kleinen Leute gelten würden.

Was Bürger tun können: Selbsthilfe ist Bürgerpflicht

Dokumentation: Die Waffe der Wahrheit

Wenn Behörden wegschauen, müssen Bürger hinsehen. Wenn offizielle Stellen untätig bleiben, müssen Betroffene aktiv werden. Das ist nicht nur ein Recht – es ist eine Pflicht gegenüber nachkommenden Generationen.

Professionelle Beweisführung

Fotografische Dokumentation: Machen Sie Übersichts- und Detailfotos jeder Fundstelle. Fotografieren Sie aus mehreren Blickwinkeln, um die Lage und das Ausmaß der Verschmutzung zu dokumentieren. Verwenden Sie eine Digitalkamera oder ein Smartphone mit GPS-Funktion, damit die Koordinaten automatisch gespeichert werden.

Datum und Uhrzeit: Stellen Sie sicher, dass jedes Foto mit Datum und Uhrzeit versehen ist. Aktivieren Sie die entsprechende Funktion in Ihrer Kamera oder Ihrem Smartphone.

Koordinaten notieren: Notieren Sie die exakten GPS-Koordinaten jeder Fundstelle. Verwenden Sie dazu Apps wie „GPS Essentials“ oder „What3Words“. Notieren Sie zusätzlich eine Wegbeschreibung („20 m südlich der Weggabelung am Hochstand“).

Videodokumentation: Machen Sie zusätzlich einen ruhigen Videowalk der betroffenen Strecken. Gehen Sie langsam, schwenken Sie die Kamera ruhig und kommentieren Sie dabei, was Sie sehen. Videos zeigen das Ausmaß der Verschmutzung oft besser als Einzelfotos.

Systematische Archivierung: Legen Sie für jede Fundstelle einen eigenen Ordner an (z.B. „2025-08-15_Neufahrn_Fundstelle-01“). Speichern Sie dort alle Fotos, Videos und Notizen systematisch ab.

Rechtssichere Meldungen

Schriftlich melden: Melden Sie jeden Fund schriftlich an alle zuständigen Behörden. Eine E-Mail reicht, aber bitten Sie um Eingangsbestätigung. Senden Sie Kopien an:

  • Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts
  • Bauaufsichtsamt des Landratsamts
  • AELF (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)
  • Bei akuten Fällen auch an die örtliche Polizei

Konkrete Forderungen: Formulieren Sie konkret, was Sie erwarten: „Ich fordere die sofortige Räumung der dokumentierten Abfälle, eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Entsorgung und Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Verschmutzung bis zum [Datum].“

Fristen setzen: Setzen Sie klare Fristen für Antwort (14 Tage) und Maßnahmen (30 Tage). Kündigen Sie an, was Sie bei Untätigkeit unternehmen werden.

Rechtliche Schritte: Wenn Bitten nicht helfen

Widerspruch und Anfechtung

Genehmigungen anfechten: Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Genehmigungen rechtswidrig erteilt wurden, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich dabei von einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht beraten.

Nebenbestimmungen durchsetzen: Genehmigungen enthalten meist Nebenbestimmungen (Auflagen). Deren Nichteinhaltung können Sie als Bürger anzeigen und deren Durchsetzung verlangen.

Strafanzeige und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Strafanzeige stellen: Umweltdelikte sind Straftaten. Stellen Sie bei der Staatsanwaltschaft oder der örtlichen Polizei Strafanzeige gegen die Verantwortlichen. Auch wenn die Erfolgsaussichten gering sind – jede Anzeige schafft Druck.

Ordnungswidrigkeitenanzeige: Verstöße gegen Umweltgesetze sind meist Ordnungswidrigkeiten. Diese können von den Behörden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden – wenn sie wollen.

Zivilrechtliche Ansprüche

Unterlassung fordern: Als Anwohner oder Betroffener können Sie zivilrechtlich die Unterlassung weiterer Verschmutzung fordern.

Beseitigung verlangen: Sie können auch die Beseitigung bereits vorhandener Verschmutzungen auf Kosten des Verursachers verlangen.

Quellen/Belege:

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), § 69 BußgeldvorschriftenGesetze im Internet (BMJ). Gesetze im Internet

Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG), Art. 57 Ordnungswidrigkeitengesetze-bayern.de (aktuelle Fassung ab 1. Aug. 2025). Gesetze Bayern

Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG)gesetze-bayern.de (Zwecke/Waldfunktionen; letzte Änderung 23. Dez. 2024). Gesetze Bayern

Eingriffs-/Ausgleichsregelung: „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ – Infoseite und Leitfaden des StMB (Bayern). Bayerisches Ministerium für Wohnen+1

LfU Bayern – Zentrale Stelle Abfallüberwachung (Aufgaben & Ansprechpartner). LfU Bayern+1

UVPG Anlage 1 (Liste UVP-pflichtiger Vorhaben)Gesetze im Internet; ergänzend Fachagentur Wind und Solar (Kurzinfos/Schwellen). Gesetze im InternetFachagentur Wind & Solar

Waldrecht (allg. Überblick zu Waldfunktionen) – Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (Bayern). waldbesitzer-portal.bayern.de

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Rodung statt Verantwortung: Nominierter „Waldbesitzer des Jahres“ will Schutzwald für Windräder opfern

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Umweltverbände kritisieren geplante Abholzung für Windkraftanlagen – Lebensraumverlust und Umweltzerstörung drohen.

Die Nominierung von Lorenz Klein von Wisenberg als „Waldbesitzer des Jahres“ sorgt für scharfe Kritik aus Umwelt- und Naturschutzkreisen. Der „Adelige“ plant laut Informationen mehrerer Quellen die großflächige Rodung ökologisch wertvoller Waldflächen, um Windkraftanlagen zu errichten – und das in einem Gebiet, das als schützenswerter Naturraum gilt. Diese kontroverse Entscheidung wirft Fragen zur Verantwortung von Waldbesitzern und der wahren Bedeutung von Umweltschutz auf.

„Es ist ein Skandal, dass jemand, der aktiv zur Zerstörung naturnaher Wälder beiträgt, gleichzeitig als vorbildlicher Waldbesitzer gefeiert werden soll“, äußert Zach, Sprecher der Bürgerinitiative ProNatur. „Das widerspricht jeder glaubwürdigen Form von Umweltverantwortung und untergräbt die Bemühungen um nachhaltige Forstwirtschaft.“

Die betroffenen Waldflächen sind nicht nur Lebensraum für zahlreiche geschützte Tierarten wie Fledermäuse, Greifvögel und seltene Insekten, sondern spielen auch eine bedeutende Rolle im Klimaschutz. Sie fungieren als CO₂-Speicher und natürliche Wasserspeicher im regionalen Ökosystem. Die Abholzung dieser vitalen Ökosysteme könnte dramatische Folgen für die Biodiversität und die ökologische Balance der Region haben.

Experten warnen, dass es sich bei den geplanten Rodungsflächen um strukturreiche Mischwälder handelt, die über Jahrzehnte hinweg naturnah bewirtschaftet wurden. Diese wertvollen Lebensräume könnten durch die geplanten Eingriffe irreversibel zerstört werden, was langfristige negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft zur Folge hätte.

Während der Ausbau erneuerbarer Energien ein zentrales Ziel der Energiewende ist, betonen Fachleute, dass dies nicht auf Kosten der letzten intakten Naturflächen geschehen darf. „Klimaschutz darf nicht zum Deckmantel für Naturzerstörung werden“, warnt Laberer von der Bürgerinitiative ProNatur. „Gerade Wälder leisten einen enormen Beitrag zur CO₂-Bindung und Artenvielfalt. Sie zu opfern ist ökologisch widersinnig und gefährdet unsere Umwelt für zukünftige Generationen.“

In Anbetracht der Situation fordern mehrere Umweltverbände die sofortige Rücknahme der Nominierung von Klein von Wisenberg. Die Verleihung des Titels an eine Person, die offensichtlich bereit ist, ökologische Kernzonen für wirtschaftliche Interessen zu opfern, würde die Glaubwürdigkeit der Auszeichnung massiv beschädigen. Es ist unerlässlich, dass solche Ehrungen nicht zur Unterstützung von Greenwashing missbraucht werden.

Forderung nach Aberkennung der Nominierung
„Diese Ehrung darf kein Freifahrtschein für Greenwashing sein“, so die gemeinsame Erklärung mehrerer Umweltorganisationen. „Wer Wälder rodet, darf nicht als deren Bewahrer ausgezeichnet werden. Es ist an der Zeit, dass wir als Gesellschaft Verantwortung übernehmen und uns für den Schutz unserer Wälder und die Erhaltung unserer natürlichen Ressourcen einsetzen.“

Fazit

Die Kontroverse um die Nominierung von Lorenz Freiherr Klein von Wisenberg als „Waldbesitzer des Jahres“ verdeutlicht, wie wichtig es ist, eine Balance zwischen erneuerbaren Energien und dem Schutz unserer Natur zu finden. Der Schutz unserer Wälder ist nicht nur eine ökologische Notwendigkeit, sondern auch eine moralische Verantwortung gegenüber kommenden Generationen. Lassen Sie uns gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft kämpfen, in der Umweltschutz und erneuerbare Energien Hand in Hand gehen, ohne dass wertvolle Lebensräume geopfert werden müssen.

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