Offener Brief an Bürgermeister, Waldbesitzer, Planungsverbände und Windkraftbetreiber

März 2026
An
Alle Bürgermeister, Gemeinderäte, Waldbesitzer, Planungsverbände
und Betreiberfirmen, die Windkraftanlagen in deutschen Wäldern
planen, befürworten oder dulden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir wenden uns heute an Sie – nicht mit einer Petition, nicht mit einer Unterschriftenliste, nicht mit dem üblichen Schreiben, das man liest, abheftet und vergisst. Wir wenden uns an Sie mit einer Frage, die wir Ihnen direkt, persönlich und ohne diplomatische Umschreibung stellen möchten: Was genau rechtfertigt es, unsere Wälder für Windräder zu opfern, deren wirtschaftliche Grundlage längst weggefallen ist?

Wir sind Bürgerinnen und Bürger. Wir wohnen in den Gemeinden, in denen Sie Entscheidungen treffen. Wir bezahlen mit unseren Steuern die Fördergelder, mit denen Windparkbetreiber über Jahrzehnte alimentiert wurden. Und wir gehen in die Wälder, die Sie gerade dabei sind, unwiederbringlich zu zerstören. Wir kennen diese Wälder. Wir kennen die Bäume, die Wege, das Licht zwischen den Stämmen am frühen Morgen. Und wir werden nicht schweigen, während man uns erzählt, das alles sei ein notwendiges Opfer für die Energiewende.

An die Bürgermeister und Gemeinderäte

Sie wurden gewählt, um Ihre Gemeinde zu vertreten. Nicht die Interessen von Projektentwicklern, die mit fertig gezeichneten Plänen in Ihre Büros kommen. Nicht die Interessen von Fonds, die Rendite suchen und dafür Windräder in Schwachwindgebiete stellen wollen, in denen sie sich nach allen aktuellen Marktdaten schlicht nicht rechnen.

Wir wissen, dass Sie unter Druck stehen. Wir wissen, dass Flächenziele von oben vorgegeben werden, dass Bundesgesetze Genehmigungsverfahren beschleunigen sollen, dass Ihnen mancherorts gesagt wird, Sie hätten gar keine Wahl. Doch Sie haben eine Wahl. Sie haben die Pflicht, genau hinzuschauen. Sie haben die Pflicht, Zahlen zu prüfen – und nicht einfach zu unterschreiben, was man Ihnen vorlegt.

Haben Sie die aktuellen Ausschreibungsergebnisse der Bundesnetzagentur gesehen? Wissen Sie, dass der anzulegende Wert für Windstrom von 11,39 Cent auf 9,39 Cent pro Kilowattstunde gefallen ist – ein Einbruch von 18 Prozent? Wissen Sie, dass im vergangenen Jahr 652 Stunden Negativstrompreise registriert wurden, in denen Windkraftbetreiber keine EEG-Förderung mehr erhalten? Wissen Sie, was das für die Rentabilität der Projekte bedeutet, die man Ihnen gerade zur Genehmigung vorlegt?

Falls Sie das nicht wissen: Das ist ein Problem. Denn es bedeutet, dass die Kalkulationen, die Ihnen Projektentwickler präsentieren, auf Annahmen beruhen, die der Markt längst widerlegt hat. Wenn der Betreiber in die Insolvenz geht, bleibt der Betonsockel im Waldboden. Der Rückbau bleibt am Ende an der Gemeinde hängen. An Ihnen. An uns. Fordern Sie unabhängige Gutachten. Fragen Sie, was passiert, wenn der Betreiber in zehn Jahren nicht mehr existiert. Wenn Sie keine zufriedenstellende Antwort bekommen, dann ist das Ihre Antwort.

An die Waldbesitzer

Wir verstehen Sie. Wirklich. Wer einen Wald besitzt, kennt auch die Last, die damit verbunden ist. Pflegekosten, Borkenkäfer, Sturmschäden, sinkende Holzpreise. Und dann kommt jemand und bietet Ihnen eine Pacht, die verlässlicher klingt als alles, was der Forst in den letzten Jahren eingebracht hat. Das ist verlockend. Das wäre es für jeden.

Aber wir bitten Sie: Lesen Sie den Vertrag. Den ganzen Vertrag. Lassen Sie ihn von einem unabhängigen Anwalt prüfen, der keinerlei Verbindung zur Windkraftbranche hat. Schauen Sie genau hin, was in den Klauseln zur Rückbauverpflichtung steht – und wer am Ende haftet, wenn das Geld dafür nicht da ist. Das Risiko, das Sie eingehen, ist real. Der Windparkentwickler Abo Energy – seit 1996 am Markt, einer der etabliertesten der Branche – hat im vergangenen Jahr erstmals in seiner Geschichte einen Jahresverlust eingefahren: 170 Millionen Euro. Was das für kleinere Betreiber bedeutet, muss man nicht lange erklären.

Ihr Wald ist mehr wert als eine Pacht, die in einem insolventen Windparkprojekt endet. Ihr Wald ist das Kapital Ihrer Familie, vielleicht über Generationen. Er wächst langsam. Was man in ihm baut, zerstört ihn schnell. Und was zerstört ist, kommt nicht zurück – nicht in Ihrer Lebenszeit, nicht in der Ihrer Kinder.

An die Planungsverbände und Regionalplaner

Sie haben eine technische, eine planerische Aufgabe. Wir respektieren das. Aber Planung bedeutet, die Realität zu berücksichtigen – und die Realität hat sich verändert. Schwachwindgebiete in Bayern und Baden-Württemberg liefern nicht die Erträge, die in den Planungsunterlagen stehen. Das ist keine politische Meinung. Das sind Physik und Finanzmathematik. Eine Windgeschwindigkeit von 5,24 Metern pro Sekunde reicht schlicht nicht aus, um ein wirtschaftlich tragfähiges Windkraftprojekt zu betreiben.

Wir fragen Sie: Welchen Sinn hat es, Flächen für Windkraftanlagen auszuweisen, die sich nach allen verfügbaren Daten nicht rechnen werden – und dafür Waldflächen zu opfern, die ökologisch, klimatisch und gesellschaftlich von unschätzbarem Wert sind?

Ein Wald bindet CO₂, kühlt seine Umgebung, filtert das Grundwasser, schützt vor Erosion und bietet Lebensraum für hunderte Tier- und Pflanzenarten. Ein Windrad in einem Schwachwindgebiet produziert in einem Drittel der Zeit gar keinen Strom – und rechtfertigt dafür den dauerhaften Verlust dieser Ökosystemleistungen. Das ist keine seriöse Abwägung. Das ist Symbolpolitik auf Kosten der Natur.

An die Projektentwickler und Betreiberfirmen

Mit Ihnen wollen wir besonders direkt sprechen. Denn bei Ihnen beginnt und endet die Kette, um die es hier geht. Sie präsentieren Bürgermeistern Hochglanzfolien mit Versorgungszahlen, die jeder Ingenieur als irreführend bezeichnen würde. Sie beauftragen Windgutachten bei Büros, die erfahrungsgemäß eher im oberen Bereich der Wahrscheinlichkeitsspanne rechnen. Sie legen Investoren Verkaufsprospekte vor, in denen auf Seite 16 in kleiner Schrift steht, dass ein Totalverlust bis hin zur Privatinsolvenz möglich ist – und auf Seite 2 steht die schöne Grafik mit den stabilen Erträgen.

Wir fordern Sie auf: Rechnen Sie ehrlich. Stellen Sie vollständige, ungeschönte Wirtschaftlichkeitsberechnungen zur Verfügung – nicht nur für Ihre Investoren, sondern auch für die Gemeinden und Grundstückseigentümer, mit deren Ressourcen Sie Ihre Projekte umsetzen. Wenn Sie das nicht tun, tun wir es. Wir werden die Zahlen öffentlich machen.

Sie gehen in die Wälder – unsere Wälder – und fällen Bäume, die älter sind als Ihr Unternehmen. Sie gießen Betonfundamente, die tiefer reichen als jede Rückbaurücklage, die Sie angelegt haben. Wenn das Projekt scheitert, sind Sie weg. Das Fundament bleibt. Der zerstörte Wald bleibt. Die Gemeinde bleibt. Und wir bleiben.

Was wir fordern

Wir sind keine Fortschrittsfeinde. Wir wissen, dass die Energieversorgung sich verändern muss. Aber ein Kompromiss bedeutet, dass beide Seiten etwas geben – nicht, dass Natur, Steuerzahler und Gemeinwohl geben, während Projektentwickler nehmen.

Wir fordern transparente und vollständige Wirtschaftlichkeitsberechnungen für jedes geplante Windkraftprojekt, geprüft durch unabhängige Stellen ohne Verbindung zur Windkraftbranche. Wir fordern verbindliche, ausreichend finanzierte Rückbaubürgschaften, die nicht vom wirtschaftlichen Fortbestand des Betreibers abhängen. Wir fordern ein vollständiges Moratorium für Windkraftanlagen in bewirtschafteten und natürlichen Wäldern, solange keine belastbaren Alternativstandorte auf bereits versiegelten Flächen erschlossen wurden. Und wir fordern echte Beteiligung der betroffenen Bevölkerung – nicht die Scheinbeteiligung einer Infoveranstaltung, auf der alles längst entschieden ist.

Eine letzte Bitte

Wir schreiben diesen Brief nicht aus Wut, auch wenn die Wut da ist. Wir schreiben ihn aus Verantwortung. Wir bitten Sie: Gehen Sie in diesen Wald, bevor Sie unterschreiben. Nicht mit dem Gutachter, nicht mit dem Projektierer. Allein. Hören Sie, wie es dort klingt. Und fragen Sie sich dann, ob das, was Sie planen, wirklich unausweichlich ist.

Wir wissen: Die Zahlen stimmen nicht. Die Entscheidung ist nicht unausweichlich. Und der Wald ist es wert, ihn zu retten.


Mit freundlichen, aber unmissverständlichen Grüßen,

Offener Brief
Bürgerinitiative Pro Natur – Gegen Windräder im Wald
Für den Schutz unserer Wälder und eine ehrliche Energiepolitik · März 2025

Dieser offene Brief darf geteilt, zitiert und weitergeleitet werden.



Das Ende der Goldgräberstimmung – und warum unsere Wälder dennoch in Gefahr sind

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Windräder rentieren sich kaum noch für ihre Betreiber. Neue gesetzliche Regelungen, sinkende Einspeisevergütungen und hunderte Stunden Negativpreise im Jahr zerstören die Kalkulation vieler Projekte. Eine gute Nachricht für Steuerzahler und Natur – aber kein Grund zur Entwarnung.

Es gibt Momente, in denen die Realität die Propaganda einholt. Nach Jahren, in denen Windkraftprojekte mit Versprechen über saubere Energie, Versorgungssicherheit und wirtschaftliche Prosperität beworben wurden, beginnt sich das Bild zu verschieben – still, fast unbemerkt, aber mit wachsender Deutlichkeit. Die sogenannte Goldgräberstimmung in der Windkraftbranche ist vorbei. Was bleibt, ist eine nüchterne Abrechnung: mit falschen Versprechen, fragwürdigen Investitionsmodellen und einem politischen System, das den Bürger – als Steuerzahler und als Waldbewohner – jahrelang für diese Rechnung hat bezahlen lassen.

Wer die Zahlen kennt, der weiß schon länger, worum es bei Windrädern tatsächlich geht. Nicht ums Klima. Nicht um Strom. Sondern ums Geld. Das sagen nicht wir – das sagen die Finanzfachleute aus der Branche selbst. Und genau deshalb ist die aktuelle Entwicklung so aufschlussreich: Wenn selbst die Investoren die Reißleine ziehen, dann muss man die Bürgerinnen und Bürger fragen, wer in all diesen Jahren eigentlich die Zeche bezahlt hat.

Das Märchen vom Windrad, das 15.000 Menschen versorgt

Auf Informationsveranstaltungen, in Gemeinderatssitzungen, in Hochglanzbroschüren von Projektentwicklern begegnet uns immer wieder dieselbe Behauptung: Ein modernes Windrad versorge rund 15.000 Haushalte mit Strom. Ein imposantes Versprechen. Und ein grundlegend irreführendes.

Denn Windräder drehen sich nur dann, wenn Wind weht. Das klingt banal – ist es aber nicht, wenn man die Konsequenzen ernstnimmt. In rund einem Drittel aller Stunden im Jahr steht ein durchschnittliches Windrad still. Kein Wind, kein Strom. Wer in einem solchen Moment auf eine stabile Versorgung angewiesen ist – und das ist jeder Haushalt, jedes Krankenhaus, jede Fabrik – der bekommt von diesem Windrad schlicht gar nichts.

Ein Windrad versorgt keine 15.000 Menschen. Es ist die absolute Katastrophe für das Stromnetz – weil es nicht den Strom liefert, den wir brauchen, sondern den, den der Wind gerade hergibt.

Die Grundregel des Stromnetzes ist eisern: Erzeugung und Verbrauch müssen zu jedem Zeitpunkt exakt übereinstimmen. Nicht annähernd – exakt. Weicht die Frequenz zu stark ab, schalten sich Netze aus Sicherheitsgründen automatisch ab. Die Konsequenz einer rein windbasierten Versorgung wäre im besten Fall ein instabiles Netz mit häufigen Unterbrechungen, im schlimmsten Fall das, was bei den Pfalzwerken Realität wurde: unkontrollierte Spannungsspitzen, die Haushaltsgeräte zerstören. Das ist kein theoretisches Risiko. Das ist gelebte Praxis.

Dennoch wird das Märchen von der Windkraft als verlässliche Energiequelle weitererzählt. In Bürgerversammlungen. In Förderanträgen. In der Tagespresse. Und unsere Wälder sollen dafür herhalten.

Das Gesetz, das die Rechnung änderte – und lange überfällig war

Seit dem 1. April letzten Jahres gilt eine neue Regelung, die lange überfällig war: Wenn der Börsenstrompreis negativ ist – wenn also so viel Strom im Netz ist, dass man für die Abnahme sogar bezahlt werden muss – entfällt für Windkraftbetreiber in diesem Zeitraum die staatliche EEG-Förderung vollständig. Der anzulegende Wert sinkt auf null.

Klingt technisch. Hat aber massive finanzielle Auswirkungen. Denn die Zahl der Stunden mit Negativpreisen explodiert geradezu: 325 Stunden im Jahr 2023, 520 Stunden im Jahr 2024, 652 Stunden im vergangenen Jahr. Eine Entwicklung, die sich mit dem weiteren Ausbau erneuerbarer Energien fortsetzen und sogar verschärfen dürfte.

Jahr Stunden mit Negativpreisen
2023 325 Stunden
2024 520 Stunden
2025 652 Stunden
Ertragsverlust Windkraft – 7,64 %
Eingesparte EEG-Förderung 688 Millionen Euro

Hätte diese Regelung bereits im vergangenen Jahr vollständig gegolten, hätten die Steuerzahler allein bei Windkraft-Onshore rund 688 Millionen Euro weniger Fördergelder zahlen müssen. Das ist begrüßenswert – und zeigt zugleich, wie viele Jahre lang Geld aus dem EEG-Konto in Taschen geflossen ist, die es nicht gebraucht haben. Wind hat uns als Gemeinschaft zuletzt 3 Milliarden Euro netto gekostet. Solar sogar fast 10 Milliarden. Und das in einem einzigen Jahr.

Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Der Steuerzahler hat jahrelang für Strom gezahlt, den er oft nicht brauchte – und in manchen Stunden sogar dafür, ihn loszuwerden. Alles im Namen der Energiewende. Alles zulasten unserer Wälder.

Der Wettbewerb, der keine Gewinner mehr kennt

Zu den veränderten Förderbedingungen kommt ein zweiter, struktureller Einbruch: die Ausschreibungsrunden der Bundesnetzagentur. Bei der Auktion vom 1. November vergangenen Jahres wurden 3.450 Megawatt ausgeschrieben. Beworben haben sich Projekte mit zusammen über 8.000 Megawatt. Das Verhältnis: mehr als doppelt so viel Angebot wie Nachfrage.

In einem solchen Wettbewerb gewinnt nicht das beste Projekt – sondern das billigste. Wer früher mit 7,35 Cent pro Kilowattstunde kalkuliert hatte, bekam keinen Zuschlag mehr. Nur wer auf 6 Cent oder weniger heruntergegangen war, hatte noch eine Chance. Der durchschnittliche anzulegende Wert fiel von 11,39 Cent auf 9,39 Cent – ein Rückgang von 18 Prozent. Diese 18 Prozent weniger Einnahmen kommen zusätzlich zu den 7,64 Prozent Verlust durch die Negativstunden. Wer jetzt noch rechnet, merkt schnell: Die Projekte, die derzeit in unseren Gemeinden beworben werden, wurden auf Grundlage von Zahlen kalkuliert, die so nicht mehr gelten.

Gemeinden, die einen Bürgermeister haben, der diesen Projekten vertraut, sollten sehr genau nachfragen, mit welchen Annahmen heute noch gerechnet wird.

Ein konkretes Windrad, eine ehrliche Rechnung

Abstrakte Zahlen überzeugen oft weniger als ein konkretes Beispiel. Nehmen wir einen realen Fall: den Bürgerwindpark Rietholz, gelegen zwischen Bad Aibling und München. Ein Windrad, Gesamtkosten von 9,5 Millionen Euro, davon 2,1 Millionen Eigenkapital und 7,3 Millionen Bankdarlehen. Nach der ursprünglichen Kalkulation – mit einer Windgeschwindigkeit von 5,24 Metern pro Sekunde, einem bereits sportlichen Ansatz für eine Schwachwindregion – ergab sich eine Rendite von rund 4,16 Prozent über 20 Jahre.

Nach den neuen Regelungen sieht die Rechnung anders aus. Statt einer Million Euro Umsatz im ersten vollen Betriebsjahr bleiben noch 743.000 Euro – bei gleichbleibenden Betriebs-, Zins- und Tilgungskosten. Über 20 Jahre summiert sich das auf ein Minus von knapp 500.000 Euro. Wer 2,1 Millionen investiert und am Ende einen Verlust von fast einer halben Million hält, hat nicht investiert – der hat sein Geld verbrannt.

Du investierst 2,15 Millionen Euro und bekommst am Ende 234.000 Euro zurück. Nicht als Rendite – als Gesamtrückfluss. Das ist kein Investment. Das ist Kapitalvernichtung.

Noch brisanter ist, was in bestimmten Jahren passiert: Wenn die Tilgungsraten so liegen, dass im gleichen Jahr kein Gewinn erwirtschaftet werden kann, kommt die Bank. Und wenn die Bank kommt und keine Liquidität da ist, folgt die Zwangsversteigerung. Der Grundstückseigentümer – oft ein Bauer, der glaubte, mit dem Windrad ein sicheres Zusatzeinkommen zu haben – sitzt am Ende auf einem maroden Betonsockel, für dessen Rückbau kaum Rücklagen gebildet wurden. Denn die Rückbaurücklage wächst langsam: Im siebten Betriebsjahr wären es vielleicht 15.000 Euro. Ein Rückbau kostet ein Vielfaches davon.

Wenn Konzerne Verluste machen – und trotzdem weiterplanen

Man könnte meinen, die Branche ziehe Lehren. Der große Windparkentwickler Abo Energy liefert das Gegenteil: Das Unternehmen – seit 1996 am Markt und bis dato ohne Jahresverlust – hat erstmals rote Zahlen geschrieben. 170 Millionen Euro Verlust. Die Ursache: überzeichnete Ausschreibungsrunden, gesunkene Vergütungssätze, notwendige Abschreibungen auf laufende Projekte. Das Unternehmen selbst rechnet damit, dass die Einspeisevergütung dauerhaft auf niedrigem Niveau verharrt oder sogar weiter sinkt.

Und trotzdem werden neue Projekte geplant. Trotzdem werden Bürgerversammlungen abgehalten. Trotzdem werden Wälder vermessen, Gutachten erstellt, Bürgermeister überzeugt. Denn auch bei sinkenden Margen lässt sich Geld verdienen – solange genug davon aus dem öffentlichen EEG-Topf fließt und solange Grundstückseigentümer günstige Pachtverträge unterschreiben. Die Frage, die sich jede Gemeinde stellen muss: Wessen Interessen werden hier eigentlich vertreten?

Der dritte Schlag – Netzentgelte kommen

Als wäre das nicht genug, kündigt sich eine dritte Belastung an. Die Bundesnetzagentur schlägt vor, dass Solar- und Windkraftanlagen künftig Netzentgelte zahlen sollen – also jene Gebühren, die bisher nur Verbraucher und konventionelle Erzeuger entrichten mussten. Bislang nutzten die Betreiber die Leitungsinfrastruktur kostenlos, während alle anderen für sie mitbezahlten.

Wie hoch diese Entgelte sein werden, ist noch offen. Aber allein die Ankündigung ist ein Signal: Der politische Rückenwind für die Windkraft dreht sich. Auch bestehende Anlagen könnten betroffen sein – ein Faktor, der in keiner der alten Investitionskalkulationen berücksichtigt wurde. Wer jetzt noch ein Windrad in einem Schwachwindgebiet plant – und Teile Bayerns und Baden-Württembergs zählen zweifellos dazu – der hat entweder die Zahlen nicht gelesen oder er rechnet damit, dass andere für seine Fehler aufkommen. Das ist keine Energiepolitik. Das ist Systemausnutzung.

Was das für unsere Wälder bedeutet

Man könnte diese Entwicklung als reine Finanzgeschichte abtun. Aber für uns als Bürgerinitiative ist sie mehr als das. Sie zeigt, dass die Argumente, mit denen Windräder in unsere Wälder geplant werden, auf wackligem Fundament stehen – wirtschaftlich wie ökologisch.

Ein Windrad, das sich nicht rechnet, wird gebaut werden, solange der Fördertopf groß genug ist. Ein Windrad, das sich doch rechnet, wird gebaut werden auf Kosten unserer alten Bäume, unseres Grundwassers, unserer Landschaft und unserer Lebensqualität. Beides ist inakzeptabel. Denn was einmal im Wald zerstört ist, wächst in keiner Amtszeit nach.

Die gute Nachricht, die die aktuelle Marktentwicklung bringt, ist real: Viele Projekte werden sich nicht mehr realisieren lassen. Investoren werden abspringen. Geplante Standorte im Wald werden vorerst von der Liste verschwinden. Das ist eine Atempause – kein Sieg.

Denn solange die politischen Rahmenbedingungen nicht grundlegend korrigiert werden, solange Flächenziele gesetzlich verankert bleiben und Genehmigungsprozesse vereinfacht werden sollen, bleibt der Druck auf unsere Wälder hoch. Und mit dem nächsten politischen Paradigmenwechsel, dem nächsten Subventionspaket, kommt auch die nächste Welle an Projektentwicklern, die nach renditeträchtigen Standorten suchen.

Wir werden weiter da sein. Laut, sachlich, hartnäckig. Für unsere Wälder. Für eine Energiepolitik, die ehrlich ist.

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Quellen: www.youtube.com/watch?v=n_5qEqlsN8k




Windkraft um jeden Preis? Diese Subventionspolitik muss endlich enden

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BITTE JEDER DIE AKTUELLE PETITION IM BUNDESTAG UNTERZEICHNEN:

WIR BRAUCHEN 30.000 UNTERSCHRIFTEN BIS 16.04.2026

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2026/_01/_08/Petition_193142.html

Die Debatte über den Ausbau der Windkraft wird in Deutschland seit Jahren mit einer auffälligen moralischen Schärfe geführt. Wer zustimmt, gilt als zukunftsorientiert. Wer widerspricht, wird schnell als rückständig, unvernünftig oder gar verantwortungslos abgestempelt. Doch hinter dieser aufgeladenen Fassade wächst bei immer mehr Menschen der Eindruck, dass hier etwas grundsätzlich aus dem Ruder gelaufen ist. Denn was offiziell als notwendiger Fortschritt verkauft wird, ist vielerorts nichts anderes als ein politisch aufgeblähtes Fördersystem, das wirtschaftliche Schwächen kaschiert, Natur und Landschaft belastet und die finanziellen Folgen auf die Allgemeinheit abwälzt.

Genau an diesem Punkt setzt die Petition 193142 an, die am 08.01.2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht wurde. Sie fordert eine grundlegende Reform der bestehenden Subventionspolitik des Bundes für die Errichtung von Windenergieanlagen. Im Zentrum der Kritik steht vor allem das sogenannte Referenzertragsmodell, also jenes System, das dafür sorgt, dass sich Windkraftanlagen nicht nur an wirklich geeigneten Standorten rechnen, sondern auch dort, wo der Wind von Natur aus kaum ausreicht. Dass ein solches Modell seit Jahren politisch verteidigt wird, ist bezeichnend für eine Energiewendepolitik, die sich immer weiter von wirtschaftlicher Vernunft, naturverträglicher Planung und demokratischer Ehrlichkeit entfernt hat.

Ein Fördersystem gegen jede natürliche Logik

Es gibt Wahrheiten, die so schlicht sind, dass man sich wundern muss, warum sie überhaupt noch ausgesprochen werden müssen. Eine davon lautet: Wo zu wenig Wind weht, dort ist ein Standort für Windenergie nicht geeignet. Diese Einsicht ergibt sich nicht aus Ideologie, sondern aus elementarer Vernunft. Eine Anlage, die an einem schwachwindigen Ort nur deshalb gebaut wird, weil staatliche Förderregeln sie künstlich tragfähig machen, ist kein Erfolg der Energiewende, sondern ein Beleg für ihre Fehlsteuerung.

Genau das kritisiert die Petition mit bemerkenswerter Klarheit. Das bestehende Fördersystem führt dazu, dass wirtschaftlich ungeeignete Standorte nicht aussortiert, sondern durch politische Mechanismen künstlich aufgewertet werden. Auf dem Papier erscheinen sie rentabel, in der Realität aber nur deshalb, weil ihnen der Staat über Fördermodelle die nötige Wirtschaftlichkeit verschafft. Was also nach Investition und Zukunft klingt, ist bei näherem Hinsehen oft ein staatlich alimentiertes Konstrukt, das unter echten Marktbedingungen nie Bestand hätte.

Das Problem liegt nicht nur in einzelnen Fehlentwicklungen, sondern im Prinzip selbst. Denn wenn der Staat gezielt dort höhere Anreize setzt, wo die natürlichen Voraussetzungen schwach sind, dann wird nicht mehr nach Eignung geplant, sondern gegen sie. Der Ausbau folgt dann nicht länger dem Maßstab von Effizienz und Sinnhaftigkeit, sondern dem politischen Willen, möglichst überall Windkraft durchzusetzen – notfalls auch gegen Natur, Landschaft, Wirtschaftlichkeit und den gesunden Menschenverstand.

Das Referenzertragsmodell als politischer Trick

Das Referenzertragsmodell wird oft technisch und nüchtern beschrieben, als handele es sich um ein sachliches Instrument ohne größere gesellschaftliche Brisanz. Tatsächlich aber ist es eines der zentralen Werkzeuge, mit denen die Ausweitung der Windkraft in immer neue Regionen ermöglicht wurde. Es sorgt dafür, dass Standorte mit geringer Windhöffigkeit besonders begünstigt werden. Je schlechter also die natürlichen Bedingungen, desto stärker greift die politische Korrektur.

Allein darin liegt bereits ein bemerkenswerter Widerspruch. Was in einer vernünftigen Energiepolitik eigentlich ein Ausschlusskriterium sein müsste – nämlich mangelnder Wind –, wird im deutschen Fördersystem zum Anlass für besondere Unterstützung. Der natürliche Nachteil eines Standortes wird nicht als Grenze anerkannt, sondern durch staatliche Eingriffe kompensiert. Damit wird aus einem objektiv schwachen Standort ein scheinbar wirtschaftlicher. Doch dieser Schein ist teuer erkauft.

Die Kosten verschwinden ja nicht. Sie werden nur verlagert. Am Ende zahlen nicht die Projektierer den Preis für schlechte Standortentscheidungen, sondern die Allgemeinheit. Stromkunden tragen die Last über höhere Preise, Steuerzahler über staatlich flankierte Fördermechanismen, Kommunen über soziale Konflikte und Bürger vor Ort über den Verlust von Landschaft, Ruhe und gewachsener Lebensqualität. Was also als energiewirtschaftliche Modernisierung verkauft wird, ist in Wahrheit vielfach eine systematische Umverteilung von Belastungen nach unten und von Gewinnen nach oben.

Die große Lebenslüge der Energiewende

Die politische Erzählung lautet seit Jahren, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien alternativlos sei und jede neue Windkraftanlage automatisch einen Fortschritt darstelle. Genau diese vereinfachende Sichtweise hat die Debatte vergiftet. Denn sie tut so, als sei die bloße Zahl neuer Anlagen bereits ein Beweis für Erfolg. Sie fragt nicht mehr ernsthaft danach, wo gebaut wird, mit welcher Effizienz gebaut wird, zu welchem Preis gebaut wird und welche Schäden dabei entstehen.

Diese Verengung ist kein Zufall. Sie ist Teil einer politischen Strategie, die Quantität über Qualität stellt. Hauptsache, es wird gebaut. Hauptsache, die Ausbauzahlen stimmen. Hauptsache, man kann neue Genehmigungen, neue Flächen und neue Projekte vermelden. Ob ein Standort sinnvoll ist, ob die tatsächliche Stromausbeute den Eingriff rechtfertigt, ob Anwohner überfordert werden und ob Naturgüter dauerhaft geschädigt werden, tritt immer weiter in den Hintergrund.

Gerade darin liegt die große Lebenslüge dieser Politik. Denn eine Energiewende, die sich nur durch immer tiefere Eingriffe, immer größere Subventionslasten und immer mehr politische Schönfärberei aufrechterhalten lässt, ist kein überzeugendes Zukunftsmodell. Sie lebt von der Behauptung, dass jedes Opfer notwendig sei und jede Kritik unseriös. Doch diese Behauptung verliert an Glaubwürdigkeit, je mehr Menschen erleben, wie rücksichtslos vor Ort geplant und wie selektiv über die Folgen gesprochen wird.

Wenn Bürger zahlen und andere profitieren

Der Unmut vieler Menschen entzündet sich nicht allein an den Anlagen selbst, sondern an dem Gefühl, dass hier ein System entstanden ist, in dem Verantwortlichkeiten konsequent verschoben werden. Die Gewinne liegen bei Investoren, Betreibern und Projektentwicklern. Die Lasten dagegen werden sozialisiert. Genau das ist einer der Gründe, warum die Akzeptanz der Windkraftpolitik in vielen Regionen dramatisch sinkt.

Denn die Bürger sehen sehr genau, was passiert. Sie sehen, dass ihre Stromkosten steigen. Sie sehen, dass politische Entscheidungen über ihre Köpfe hinweg getroffen werden. Sie sehen, dass einst geschützte oder sensible Landschaftsräume zunehmend zur Verfügungsmasse einer ideologisch aufgeladenen Ausbaupolitik werden. Und sie sehen, dass ihre Einwände zwar angehört, aber immer seltener ernst genommen werden.

Besonders bitter ist dabei der moralische Ton, mit dem diese Politik oft begleitet wird. Wer sich gegen ein Projekt vor der eigenen Haustür wehrt, wird schnell als egoistisch dargestellt. Wer auf Landschaftszerstörung oder mangelnde Wirtschaftlichkeit hinweist, gilt plötzlich als Fortschrittsfeind. Wer Natur schützen will, muss sich rechtfertigen, während diejenigen, die ganze Räume industrialisieren, sich als Bewahrer der Zukunft inszenieren. Diese Verdrehung ist nicht nur arrogant, sondern demokratisch brandgefährlich. Sie zerstört Vertrauen, weil sie berechtigte Kritik nicht widerlegt, sondern diffamiert.

Natur und Landschaft sind keine Verfügungsmasse

Für Bürgerinitiativen wie ProNatur ist die Frage der Subventionspolitik deshalb untrennbar mit dem Schutz von Natur und Landschaft verbunden. Denn Förderlogik bleibt nie abstrakt. Sie setzt sich immer in konkrete Eingriffe um. Jeder künstlich attraktiv gerechnete Standort bedeutet am Ende reale Flächeninanspruchnahme, neue Zuwegungen, Rodungen, Bodenversiegelung, technische Überformung und einen weiteren Verlust an Unberührtheit und Heimatqualität.

Gerade in windschwächeren Regionen ist dieser Widerspruch besonders deutlich. Dort ist der energetische Nutzen häufig begrenzter, während der landschaftliche Schaden umso gravierender ausfällt. Wälder, Höhenzüge, Offenlandschaften und historisch gewachsene Kulturräume werden mit Anlagen überzogen, die sich unter normalen Bedingungen nie hätten durchsetzen können. Der Staat schafft also erst durch seine Förderpolitik die Voraussetzungen dafür, dass Naturzerstörung an ungeeigneten Standorten überhaupt wirtschaftlich interessant wird.

Das ist der eigentliche Skandal. Nicht allein, dass gebaut wird, sondern dass politische Regeln die Zerstörung überhaupt erst rentabel machen. Natur und Landschaft werden so zum Kollateralschaden einer Politik, die sich selbst als ökologisch bezeichnet, obwohl sie in der Fläche oft genau das Gegenteil bewirkt. Wer den Begriff Nachhaltigkeit ernst nimmt, kann eine solche Praxis nicht verteidigen.

Die Akzeptanzkrise ist hausgemacht

Die politische Klasse beklagt gerne mangelnde Akzeptanz in der Bevölkerung, als handle es sich um ein Kommunikationsproblem. Als müsste man den Menschen nur besser erklären, warum sie Eingriffe in ihre Umgebung hinnehmen sollen. Doch diese Sichtweise ist bequem und falsch. Die Akzeptanzkrise ist nicht das Ergebnis misslungener Öffentlichkeitsarbeit. Sie ist das direkte Resultat einer Politik, die Bürgerinteressen systematisch entwertet und Kritik reflexhaft moralisch abwehrt.

Menschen verlieren nicht deshalb Vertrauen, weil sie Fortschritt grundsätzlich ablehnen. Sie verlieren Vertrauen, wenn sie den Eindruck gewinnen, dass politische Entscheidungen nicht mehr dem Gemeinwohl dienen, sondern einem dogmatischen Ausbauprogramm. Sie verlieren Vertrauen, wenn offensichtliche Widersprüche nicht benannt werden dürfen. Sie verlieren Vertrauen, wenn sie erleben, dass wirtschaftlich fragwürdige Projekte mit großem Nachdruck durchgesetzt werden, obwohl die Belastungen vor Ort enorm sind.

Die Petition 193142 ist deshalb auch Ausdruck einer tieferen gesellschaftlichen Erschöpfung. Sie macht deutlich, dass immer mehr Bürger nicht länger bereit sind, die offizielle Erzählung widerspruchslos zu akzeptieren. Sie verlangen eine Rückkehr zu Maß, Vernunft und Verantwortlichkeit. Sie verlangen, dass politische Entscheidungen wieder auf nachvollziehbaren Kriterien beruhen und nicht auf der Logik permanenter Förderung.

Eine Reform ist keine Radikalität, sondern überfällig

Es ist bemerkenswert, wie schnell in Deutschland jede grundlegende Kritik an der Windkraftförderung als radikal etikettiert wird. Dabei ist die Forderung der Petition in Wahrheit ausgesprochen moderat. Sie verlangt nichts anderes, als dass Windenergieanlagen dort errichtet werden sollen, wo eine ausreichende Windhöffigkeit besteht und ein wirtschaftlicher Betrieb ohne dauerhafte Subventionierung möglich ist. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein.

Denn welche andere Infrastruktur würde man ernsthaft nach dem Prinzip planen, dass fehlende Eignung einfach durch staatliche Dauerhilfe ersetzt wird? In kaum einem anderen Bereich würde man es hinnehmen, dass objektiv schwache Voraussetzungen nicht zum Ausschluss führen, sondern zum Fördervorteil werden. Genau deshalb trifft die Petition einen so empfindlichen Punkt: Sie entlarvt die Windkraftförderung als Bereich, in dem politische Zielvorgaben die Realität längst überlagert haben.

Eine Reform der Subventionspolitik ist daher kein Angriff auf Vernunft, sondern ihre Wiederherstellung. Es geht nicht darum, jede Form von Windenergie pauschal abzulehnen. Es geht darum, endlich wieder zwischen geeigneten und ungeeigneten Standorten zu unterscheiden, zwischen sinnvollen Projekten und künstlich am Leben gehaltenen Vorhaben, zwischen echter Nachhaltigkeit und teuer subventionierter Symbolpolitik.

Schluss mit der Schönfärberei !!!

Die Zeit der politischen Beschwichtigungen muss vorbei sein. Es reicht nicht mehr, immer neue Anlagen mit immer neuen Rechtfertigungen zu versehen, während die finanziellen, ökologischen und sozialen Schäden weiter wachsen. Es reicht nicht, Bürgern Opfer abzuverlangen und ihnen zugleich zu erklären, sie müssten diese Opfer als Fortschritt verstehen. Es reicht nicht, Naturzerstörung als Klimaschutz zu etikettieren und wirtschaftliche Fehlsteuerung als Erfolgsgeschichte zu verkaufen.

Die Petition 193142 ist deshalb ein notwendiger Weckruf. Sie erinnert daran, dass auch die Energiewende den Regeln von Vernunft, Ehrlichkeit und Verhältnismäßigkeit unterliegen muss. Ein Fördersystem, das schwachwindige Standorte künstlich attraktiv macht, ist kein Ausdruck intelligenter Politik, sondern ein Symptom politischer Selbstüberschätzung. Wer echte Nachhaltigkeit will, muss aufhören, ungeeignete Projekte mit dem Geld der Allgemeinheit künstlich zu vergolden.

Deutschland braucht keine Windkraft um jeden Preis. Deutschland braucht endlich eine ehrliche Debatte darüber, wo Windenergie sinnvoll ist, wo ihre Grenzen liegen und warum Natur, Landschaft und Bürgerinteressen nicht länger dem Zwang eines ideologisierten Ausbauprogramms geopfert werden dürfen. Genau deshalb verdient diese Petition Aufmerksamkeit, Unterstützung und öffentliche Debatte. Denn sie stellt die Frage, die längst viel zu lange verdrängt wurde: Wie viel Fehlsteuerung will sich dieses Land eigentlich noch leisten?

BITTE JEDER DIE AKTUELLE PETITION IM BUNDESTAG UNTERZEICHNEN:

WIR BRAUCHEN 30.000 UNTERSCHRIFTEN BIS 16.04.2026

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2026/_01/_08/Petition_193142.html




Wenn der Wind krank macht – Ein Urteil erschüttert die Windkraftbranche

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Frankreich setzt ein Zeichen: Erstmals erkennt ein Gericht den direkten Zusammenhang zwischen Windrädern und Gesundheitsschäden an

Es war ein ganz normaler Herbsttag im November, als in Straßburg ein Urteil gefällt wurde, das die Windkraftbranche in ihren Grundfesten erschüttern sollte. Still, fast unbemerkt von der großen Öffentlichkeit, sprach das Zivilgericht des Tribunal judiciaire de Strasbourg aus, was Tausende von Anwohnern in ganz Europa seit Jahren verzweifelt zu beweisen versuchen: Windräder machen krank. Nicht als Einbildung, nicht als Hysterie – sondern als juristisch anerkannte, medizinisch belegte Tatsache.

Eine ehemalige Lehrerin aus einem kleinen Dorf in der Somme, die seit 1985 gemeinsam mit ihrem Mann das ruhige Landleben genoss, steht im Mittelpunkt dieses historischen Verfahrens. Seit 2009 – dem Jahr, in dem zwölf Windmasten buchstäblich am Ende ihres Gartens errichtet wurden – ist von Ruhe keine Rede mehr. Was folgte, war ein schleichender, zermürbender Albtraum.

Das Ende der Stille

Stellen Sie sich vor: Sie haben Ihr Leben lang für ein Stück Frieden auf dem Land gearbeitet. Ein Haus, ein Garten, frische Luft, Vogelgezwitscher. Dann, von einem Tag auf den anderen, ragen zwölf stählerne Giganten aus dem Boden – tagsüber mit weißem Blinklicht, nachts mit rotem. Die Rotorblätter drehen sich unaufhörlich, Tag und Nacht, Sommer wie Winter. Und mit ihnen beginnt ein Geräusch, das man nicht wirklich hören kann – aber das man fühlt. Tief im Körper. Im Kopf. In den Knochen.

Genau das beschreibt die Klägerin aus der Somme. Schwindel. Schlafstörungen. Angstzustände. Konzentrationsprobleme. Kopfschmerzen, die sich schleichend entwickelten – zwei bis drei Monate nach der Inbetriebnahme der Anlage – und die verschwanden, sobald sie das Haus verließ oder die Windräder abgeschaltet wurden. Die Korrelation war eindeutig. Für die Betroffene. Für ihren Neurologen. Und nun auch für das Gericht.

„Das Gericht stellt fest, dass der Betrieb der in der Nähe des Wohnhauses von Frau […] errichteten Windkraftanlagen die direkte und sichere Ursache des Stresses und der Angst ist, die die Betroffene empfindet“, heißt es im Urteil vom 13. November. Klarer kann ein Richterspruch kaum sein.

Das Schweigen der Wissenschaft – und das Leiden der Menschen

Was diesen Fall so brisant macht, ist nicht nur das Urteil selbst. Es ist die jahrelange Ignoranz, mit der Behörden, Politiker und Teile der Wissenschaft die Klagen von Anwohnern abgetan haben. Das sogenannte „Windrad-Syndrom“ – ein Begriff, den Betroffene selbst geprägt haben – wurde jahrelang belächelt, als psychosomatisch abgestempelt, als Einbildung von Fortschrittsfeinden und Nimbys (Not in my backyard) abgetan.

Dabei ist die Liste der Symptome erschreckend konsistent: Tinnitus, Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Gedächtnisprobleme, anhaltende Erschöpfung, Depressionen, Schwindel, Übelkeit. Immer wieder dieselben Beschwerden. Immer wieder dieselbe Quelle.

Rechtsanwalt Philippe Bodereau, der die Klägerin vertrat, legte den Richtern ein beeindruckendes Dossier vor. Darunter der Bericht des französischen Dr. Pierpont, der die vielfältigen Lärmbelästigungen durch Windräder dokumentiert. Dazu eine amerikanische Studie des Dr. Nissembaum aus dem US-Bundesstaat Maine, die einen klaren Zusammenhang zwischen der Entfernung von Windrädern und dem Auftreten von Schlafstörungen sowie Depressionen bei Anwohnern belegt. Je näher die Turbinen, desto schwerer die Symptome. Eine Erkenntnis, die eigentlich niemanden überraschen sollte – außer vielleicht jene, die an der Windkraft verdienen.

Die unsichtbare Bedrohung: Infraschall

Besonders alarmierend ist die Rolle der sogenannten Infraschallwellen – Töne unterhalb von 20 Hertz, die das menschliche Ohr nicht wahrnehmen kann, die der Körper aber dennoch registriert. Man hört sie nicht. Man spürt sie. Und genau das macht sie so gefährlich: Man kann sich nicht dagegen wehren, weil man sie nicht bewusst wahrnimmt.

Ein Dokument einer Behörde zur Prävention beruflicher Risiken, das Bodereau den Richtern vorlegte, ist in seiner Deutlichkeit erschreckend: Bei „ausreichend intensiver und wiederholter Exposition“ verursachen diese unhörbaren Schallwellen Unbehagen, Erschöpfung, Reizbarkeit, Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit. Symptome, die sich wie eine Blaupause der Beschwerden lesen, die Windkraftanwohner seit Jahren schildern.

Das Perfide dabei: Infraschall lässt sich kaum abschirmen. Er durchdringt Wände, Decken, Böden. Der Windkraftbetreiber hatte zwar Schallschutzmaßnahmen im Schlafzimmer der Klägerin durchführen lassen – doch ohne Erfolg. Und genau hier liegt, wie Bodereau treffend anmerkt, eine bittere Ironie: Warum sollte ein Unternehmen teure Dämmarbeiten in einem Privathaus bezahlen, wenn es nicht selbst wüsste, dass seine Anlagen Schaden anrichten? Diese Maßnahme ist nichts anderes als ein stilles Schuldeingeständnis.

Ein Präzedenzfall – und seine Vorgeschichte

Das Urteil von Straßburg steht nicht allein. Bereits 2021 hatte das Berufungsgericht Toulouse einem Ehepaar aus dem Tarn Recht gegeben, das unter Schwindel, Kopfschmerzen und einem permanenten Gefühl der Beklemmung litt. Das Gericht erkannte eine „abnormale Nachbarschaftsstörung“ an – und der Windparkbetreiber musste 100.000 Euro Entschädigung zahlen.

Nun, in Straßburg, geht die Justiz noch einen entscheidenden Schritt weiter: Nicht nur eine Störung wird anerkannt, sondern ein direkter Kausalzusammenhang zwischen dem Betrieb der Windräder und den Gesundheitsschäden. Die Klägerin erhielt 8.300 Euro Entschädigung, ihr Ehemann – dessen Lebensqualität durch das Leiden seiner Frau ebenfalls massiv beeinträchtigt wurde – weitere 5.000 Euro.

Für Anwalt Bodereau ist dies ein historischer Moment: „Zum ersten Mal wird eine Verbindung zwischen dem Betrieb von Windkraftanlagen und den Auswirkungen auf die körperliche und seelische Gesundheit hergestellt.“

Behörden schauen weg – Betroffene zahlen den Preis

Während die Justiz langsam aufwacht, schlafen die Gesundheitsbehörden weiter. Die Académie nationale de médecine erklärte noch 2017 in einem Bericht, die Rolle des Infraschalls könne „vernünftigerweise ausgeschlossen werden“. Die ANSES – Frankreichs Behörde für Lebensmittel-, Umwelt- und Arbeitssicherheit – sieht keinen Anlass, die Regulierung von Windparks zu verschärfen.

Und doch: Selbst die ANSES muss einräumen, dass „die potenziellen Auswirkungen von Infraschall und Niederfrequenzschall auf die Gesundheit bisher nur wenig wissenschaftlich untersucht wurden“. Man empfiehlt daher, „die Forschung zu den Zusammenhängen zwischen Gesundheit und Exposition gegenüber Infraschall und Niederfrequenzschall fortzusetzen“.

Mit anderen Worten: Wir wissen es nicht genau – aber wir bauen trotzdem weiter. Tausende von Windrädern werden errichtet, Millionen von Menschen leben in ihrer Nähe, und die Forschung hinkt hinterher. Das ist keine Energiepolitik. Das ist ein Experiment am lebenden Menschen.

Was bedeutet das für Deutschland?

Frankreich hat gesprochen. Und die Frage, die sich nun stellt, ist: Wann zieht Deutschland nach?

Hierzulande leben Hunderttausende von Menschen in der Nähe von Windkraftanlagen. Der Mindestabstand von 500 Metern – in manchen Bundesländern sogar weniger – erscheint angesichts der vorliegenden Erkenntnisse wie ein schlechter Witz. In Bayern gilt zwar die sogenannte 10H-Regelung, die einen Mindestabstand vom Zehnfachen der Anlagenhöhe vorschreibt – doch diese wurde von der Regierung faktisch ausgehöhlt.

Während Politiker und Lobbyisten die Energiewende als alternativlos feiern, zahlen die Menschen in den betroffenen Dörfern den Preis: mit ihrer Gesundheit, mit ihrer Lebensqualität, mit dem Wert ihrer Häuser – und mit dem Schlaf, den sie Nacht für Nacht verlieren.

Fazit: Das Schweigen hat ein Ende

Das Urteil von Straßburg ist mehr als eine juristische Entscheidung. Es ist ein Dammbruch. Es gibt den Betroffenen ihre Würde zurück. Es sagt: Ihr habt nicht übertrieben. Ihr habt nicht fantasiert. Ihr habt gelitten – und das war real.

Die Windkraftindustrie, die Milliarden mit dem grünen Gewissen der Gesellschaft verdient, wird sich nun warm anziehen müssen. Denn wenn Gerichte erst einmal anfangen, Kausalzusammenhänge anzuerkennen, werden die Klagen nicht weniger werden. Sie werden mehr.

Und vielleicht – nur vielleicht – wird dann endlich die Frage gestellt, die längst hätte gestellt werden müssen: Zu welchem Preis wollen wir die Energiewende? Und wer bezahlt ihn?

Quellen: Le Figaro, Urteil des Tribunal judiciaire de Strasbourg vom 13. November 2025, Berufungsgericht Toulouse 2021, ANSES-Bericht, Académie nationale de médecine 2017

https://www.lefigaro.fr/actualite-france/la-justice-fait-le-lien-entre-les-problemes-de-sante-d-une-habitante-de-la-somme-et-la-proximite-d-un-parc-eolien-20260122




„Jetzt red i“ in Atting: Viel Meinung, wenig Substanz

Ein Kommentar der BI-Pro Natur

Wer die BR-Sendung „Jetzt red i“ aus Atting verfolgt hat, konnte den Eindruck gewinnen, dass zentrale Zusammenhänge nur unvollständig dargestellt wurden. Gerade bei einem Thema wie der Energiepolitik ist jedoch eine ehrliche und vollständige Betrachtung entscheidend.


Arbeitsplätze: Wachstum hier – Abbau dort

Josef Gold betonte, die Erneuerbaren hätten in den letzten drei Jahren 100.000 Arbeitsplätze geschaffen. Diese Zahl steht erstmal im Raum – doch sie beschreibt nur einen Ausschnitt der Realität.

Gleichzeitig verliert die deutsche Industrie massiv an Substanz. Schätzungen zufolge sind 2025 hier rund 124.000 Arbeitsplätze weggefallen, insbesondere im Automobil- und Metallsektor. Diese Entwicklung bleibt in der Erfolgserzählung unerwähnt.

Wer ausschließlich den Zuwachs in einer stark staatlich geförderten Branche hervorhebt, während energieintensive Kernindustrien unter Kostendruck geraten oder Standorte verlagern, zeichnet ein unvollständiges Bild. Es entsteht der Eindruck, dass Daten selektiv präsentiert werden – so, dass sie die eigene Argumentation stützen, während strukturelle Gegenentwicklungen ausgeblendet bleiben.

Eine seriöse Debatte müsste beide Seiten der Medaille beleuchten: die neu entstehenden Arbeitsplätze ebenso wie die Verluste in traditionellen Industriezweigen – und vor allem die Frage, ob hier eine nachhaltige Wertschöpfung entsteht oder lediglich eine Verschiebung unter veränderten Rahmenbedingungen.


Strompreise: Gesunken – aber warum?

Es wurde von Gold auch betont, Deutschland habe nicht mehr die höchsten Strompreise Europas und inzwischen lägen zehn andere Länder darüber.

Was dabei kaum Erwähnung fand: Die EEG-Umlage, die über Jahre maßgeblich zur Höhe der Strompreise beitrug, wird heute nicht mehr über die Stromrechnung, sondern aus Steuermitteln finanziert. Die Belastung verschwindet damit nicht – sie wird lediglich anders verteilt.

Gleichzeitig sind andere Länder durch CO₂-Bepreisung ihrer Kohlekraftwerke zusätzlich belastet. Eine im politischen Rahmen veränderte Preisstruktur in Europa als nationalen Erfolg darzustellen, greift daher zu kurz.

Auch hier zeigt sich ein Muster: Einzelne Kennzahlen werden hervorgehoben, während systemische Zusammenhänge – Finanzierung, Umlagen, Netzstabilisierung – nur am Rande vorkommen. Das Ergebnis ist eine halbe Wahrheit, die sich gut präsentieren lässt, aber nicht das vollständige Bild abbildet.


Der Preis der Versorgungssicherheit

Wind- und Solarstrom sind in der Erzeugung günstig – doch sie liefern nicht kontinuierlich. Deshalb braucht es Backup-Kraftwerke, Netzausbau und Speicherlösungen.

Zur Stabilisierung der Netzentgelte werden für 2026 staatliche Mittel in Höhe von 6,5 Milliarden Euro bereitgestellt. Ohne diese Zuschüsse würden die Netzkosten deutlich steigen. Der Strom mag an der Quelle preiswert sein – die Systemkosten sind es nicht.

Eine ehrliche Kostenbilanz müsste Erzeugung, Netzausbau, Reservekapazitäten und staatliche Zuschüsse gemeinsam betrachten.


Vom Waldschützer zum Ausbau-Beschleuniger?

Besonders auffällig war die veränderte Tonlage bei Hubert Aiwanger. Noch vor wenigen Jahren stand er öffentlich für den Schutz bayerischer Wälder und verteidigte die 10H-Regelung als Schutzinstrument für Mensch und Natur. Heute tritt er als Befürworter eines beschleunigten Ausbaus auf – auch in sensiblen Waldregionen.

Politische Positionen dürfen sich ändern. Doch eine solche Kursverschiebung wirft Fragen auf. Was hat sich in der Bewertung grundlegend verändert? Welche neuen Erkenntnisse rechtfertigen eine Abkehr von früher vertretenen Grundsätzen? Und weshalb wird der Ausbau nun als alternativlos dargestellt, wo zuvor Zurückhaltung gefordert wurde?

Wer politische Verantwortung trägt, sollte Richtungswechsel nachvollziehbar begründen. Gerade beim Thema Waldschutz erwarten viele Bürgerinnen und Bürger Kontinuität – oder zumindest eine transparente Erklärung für den Wandel.


Verschobene Maßstäbe – vom Kompromiss zur Ausweitung

Die Entwicklung bei den Kolleginnen und Kollegen der EjUn verdeutlicht, wie sich Debatten im Laufe der Zeit verschieben können – ohne dass dies hier bewertet werden soll.

Zu Beginn der Diskussion wurden zwei bis drei Windräder als „vertretbarer Kompromiss“ bezeichnet. Inzwischen ist in öffentlichen Aussagen von rund zehn Anlagen die Rede, die man mittragen wolle. Diese Veränderung wirft Fragen auf: Wenn anfangs wenige Anlagen als obere Grenze definiert wurden, wie kommt es zu einer derart deutlichen Ausweitung innerhalb relativ kurzer Zeit?

Es entsteht der Eindruck, dass durch zunehmende Kompromissbereitschaft versucht wird, Einfluss zu behalten oder als konstruktiver Gesprächspartner wahrgenommen zu werden. Doch erfahrungsgemäß führt diese Strategie selten dazu, dass Ausbaupläne tatsächlich kleiner werden. Häufig verschiebt sich vielmehr der Ausgangspunkt der Debatte – und mit ihm die Akzeptanzgrenze.

Genau hier liegt das Problem: Wer einmal signalisiert, dass eine bestimmte Zahl „vertretbar“ sei, öffnet die Tür für weitere Forderungen. Aus drei werden fünf, aus fünf werden zehn. Die Diskussion verlagert sich Schritt für Schritt – ohne dass die grundlegende Frage neu gestellt wird.

Wir haben uns bewusst für einen anderen Weg entschieden. Unsere Position ist klar und bleibt klar: In unseren windschwachen Regionen stehen Nutzen und Eingriff in keinem angemessenen Verhältnis. Deshalb halten wir weder drei noch zehn Anlagen für sinnvoll.

Standhaftigkeit mag weniger kompromissbereit wirken – sie schafft jedoch Transparenz und Verlässlichkeit. Und genau das erwarten wir auch in dieser Debatte.


Schlusswort

Die Energiewende braucht Transparenz, belastbare Zahlen und eine vollständige Betrachtung aller Kosten und Folgen. Was sie nicht braucht, sind selektive Darstellungen oder politisch motivierte Verkürzungen.

Wir bleiben bei unserer Linie – sachlich, kritisch und unabhängig.

Eure BI-Pro Natur

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Wir stehen ein für unsere Heimat! Sei dabei!

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Sei dabei und unterstütze uns am 28. Februar in Geiselhöring im Kampf gegen die Windparks. Wir als Bürgerinitiative stehen für den Schutz unserer Wälder und unserer Heimat! Wir wollen keine Windräder in unseren Naherholungsgebieten. Jeder ist herzlich eingeladen, friedlich gegen dieses Vorhaben in Geiselhöring, zu demonstrieren.




Ein Etappensieg mit Nachgeschmack: Laberweinting darf sich nicht mit „Papier-Wahrheiten“ abspeisen lassen

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In der jüngsten Gemeinderatssitzung ist endlich etwas passiert, das viele Bürger seit Monaten einfordern: Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen für den Windpark der Firma Primus vorerst verweigert. Einstimmig – sogar mit dem Bürgermeister. Das ist ein starkes Signal. Und ja: In Franken‑Neuhofen war die Erleichterung spürbar.

Aber wer jetzt schon feiert, feiert zu früh.

Denn die eigentliche Entscheidung ist nicht vertagt – sie ist nur verschoben. Und die entscheidende Frage lautet weiterhin: Auf welche Fakten stützt sich Laberweinting – und wer liefert diese „Fakten“? Wenn am Ende Gutachten, Visualisierungen und Bewertungen ausgerechnet von denen kommen, die an den Anlagen verdienen, dann ist das kein „geordneter Prozess“, sondern ein Risiko für die Gemeinde – politisch, rechtlich und vor allem menschlich.

Einigkeit im Rat – und trotzdem: Jetzt beginnt die kritische Phase

Dass der gesamte Gemeinderat die Notbremse gezogen hat, ist selten und bemerkenswert. Man will das Gutachten zur „Umzingelung“/„Umrahmung“ Franken‑Neuhofens abwarten. Das ist vernünftig. Es zeigt: Der Druck aus der Bürgerschaft wirkt. Und es zeigt auch: Akzeptanz entsteht nicht, indem man Menschen mit fertigen Plänen konfrontiert und ihnen danach erklärt, warum sie das bitte gut finden sollen.

Windräder sind keine Heckenpflanzen. Das sind Industrieanlagen. Wer sie in unmittelbare Nähe zu Ortschaften setzt, entscheidet nicht nur über „Energie“, sondern über Sichtachsen, Landschaftsbild, Alltag, Schlaf, Immobilienwerte, Lebensgefühl – kurz: über Heimat.

Und Heimat lässt sich nicht „kompensieren“.

Das Problem mit der bestellten Wahrheit

Der faule Kern bleibt: Das Gutachten, das nun klären soll, ob Franken‑Neuhofen optisch und räumlich erdrückt wird, wurde von der Firma Hermann beauftragt – also von einem Akteur aus dem Projektumfeld. Das muss man nicht „unterstellen“, um skeptisch zu sein. Das ist schlicht ein klassischer Interessenkonflikt in der Wahrnehmung:

Wer bezahlt, bestimmt zwar nicht automatisch das Ergebnis – aber er bestimmt Rahmen, Fragestellung, Methodik und Auswahl. Und genau dort wird Realität oft nicht gefälscht, sondern zurechtgebogen.

Wir sagen deshalb klar:

Ein Gutachten ist kein Orakel. Es ist ein Werkzeug. Und Werkzeuge können so eingesetzt werden, dass sie schneiden – oder kaschieren.

Gerade beim Thema „Umzingelung“ ist das entscheidend. Denn „Umzingelung“ ist nicht nur eine Zahl und nicht nur ein Winkel. Sie ist:


– die tägliche Blickbeziehung aus dem Ort heraus,
– die Dominanz am Horizont,
– das Gefühl, von Anlagen „umzingelt“ zu sein, egal wohin man sich dreht,
– die Frage, ob man noch Landschaft hat – oder eine Kulisse aus Rotoren.

Wer glaubt, man könne dieses Erleben mit ein paar Rechenparametern wegdefinieren, hat entweder noch nie dort gestanden – oder will nicht hinhören.

Wort halten oder Verantwortung übernehmen?

Wir wissen: Unser Bürgermeister legt Wert auf Zusagen und Verlässlichkeit. Das ist grundsätzlich ehrenwert. Aber in der Politik gibt es eine Grenze zwischen Verlässlichkeit und Starrsinn. „Ich habe dem Bauträger mein Wort gegeben“ darf niemals zur Ausrede werden, wenn neue Informationen, neue Betroffenheiten oder neue Dimensionen sichtbar werden. Denn ein Bürgermeister hat vor allem gegenüber den Menschen, die hier wohnen. Gegenüber Familien, älteren Bürgern, Grundstückseigentümern, Vereinen – gegenüber denen, die diese Gemeinde tragen, finanzieren und gestalten eine große Verantwortung. Die Bewohner haben ihn als Vertreter gewählt und diesem Amt muss er nachkommen. Seit den ersten Zusagen hat sich die Debatte verschoben. Betroffenheit ist konkreter geworden. Fragen sind konkreter geworden. Und die Unsicherheit ist größer geworden.

Ein guter Politiker erkennt:

Größe zeigt sich nicht darin, niemals zu korrigieren. Größe zeigt sich darin, rechtzeitig zu korrigieren.

Energiewende ja – Freifahrtschein nein

Wir sagen es deutlich, damit es nicht wieder verdreht wird:

Wir sind nicht „gegen Fortschritt“. Wir sind gegen einen Stil der Planung, der die Lebensrealität vor Ort kleinredet und Widerstand als Störung behandelt. Die Energiewende ist ein Ziel. Aber sie ist kein Blankoscheck dafür, Ortschaften optisch zu dominieren, und Sorgen abzutun, und Entscheidungen auf Gutachten zu stützen, deren Unabhängigkeit schon im Ansatz angreifbar wirkt.

Wer echte Akzeptanz will, muss sich Kritik stellen – nicht aussitzen.

Unser Forderung an den Gemeinderat Laberweinting: Unabhängigkeit statt Gefälligkeit

1) Kritische Distanz – nicht nur formale Prüfung

Lesen Sie das Gutachten nicht wie eine Pflichtübung, sondern wie eine Risikoanalyse. Fragen Sie:


– Welche Annahmen wurden gewählt – und welche Alternativen wurden weggelassen?
– Welche Sichtpunkte wurden definiert – und warum genau diese?
– Gibt es Visualisierungen, die den realen Eindruck für Bürger nachvollziehbar zeigen (bei unterschiedlichen Wetterlagen, Jahreszeiten, Blickrichtungen)?
– Wie werden kumulative Effekte bewertet (mehrere Anlagen, mehrere Betreiber, Gesamtsituation statt Einzelfall)?
– Wie wird der Werteverlust von Immobilien im Einwirkbereich geprüft und belegt (Vergleichsfälle, Marktanalysen, Distanzzonen, Transparenz der Datengrundlage) – und wer trägt das Risiko bzw. welche Ausgleichs-/Entschädigungsmechanismen sind vorgesehen?

Und vor allem: Wenn Zweifel bleiben, beauftragen Sie zusätzlich eine wirklich unabhängige Begutachtung. Eine Zweitmeinung ist in der Medizin Standard – warum nicht, wenn es um den Lebensraum einer ganzen Ortschaft geht?

2) Bürgerwohl vor Rendite

Die Maßstäbe müssen klar sein:

Wenn die Bewertung am Ende lautet „wirtschaftlich sinnvoll“, aber die Bewohner zahlen mit Lebensqualität – dann ist das kein Gewinn, sondern eine Verlagerung von Kosten auf die Schwächeren. Die Interessen der Anwohner in Franken‑Neuhofen müssen mehr Gewicht haben als die Renditeerwartung von Investoren.

3) Mut zur Neubewertung – auch wenn es unbequem ist

Wenn sich zeigt, dass Franken‑Neuhofen real „umzingelt“ wird, dann darf es nicht heißen: „Schade, aber jetzt ist es halt so.“ Dann muss es heißen:


– Standorte prüfen,
– Abstände neu bewerten,
– Gesamtplanung anpassen,
– notfalls auch: ein klares Nein.

Politik ist nicht dazu da, Projekte „durchzuziehen“. Politik ist dazu da, Schaden abzuwenden.

Wir bleiben dran – und wir werden genauer hinschauen

Dieser Aufschub ist ein Etappensieg. Mehr nicht. Die nächsten Wochen sind entscheidend: Nicht die Lautstärke, sondern die Sorgfalt entscheidet jetzt darüber, ob Laberweinting später erklären muss, warum man Warnsignale ignoriert hat.

Wir als Bürgerinitiative werden den Prozess weiterhin intensiv begleiten – mit offenen Augen, klaren Fragen und der Erwartung, dass die Gemeinde endlich nicht nur verwaltet, sondern schützt.

Bleiben Sie wachsam.

Wir sind es auch.




Bürgerinitiative ProNatur schließt sich der bundesweiten Initiative Vernunftkraft e.V. an

Zusammenarbeit Vernunftkraft

Die Bürgerinitiative ProNatur freut sich, bekannt zu geben, dass sie sich der bundesweiten Dachorganisation Vernunftkraft e.V. angeschlossen hat. Durch diese Zusammenarbeit möchten wir unsere Kräfte bündeln, um den Schutz unserer heimischen Natur und Wälder noch wirkungsvoller zu gestalten.

Vernunftkraft ist ein deutschlandweit vernetzter Zusammenschluss von Bürgerinitiativen, die sich für eine naturverträgliche, ausgewogene und technologieoffene Energiepolitik einsetzen. Die Organisation verfügt über langjährige Erfahrung, ein starkes Netzwerk und umfassende rechtliche Expertise im Umgang mit Windkraftprojekten.

Mit diesem Schritt erweitert ProNatur ihre Möglichkeiten erheblich: Gemeinsam mit Vernunftkraft können wir auf fundiertes Know-how, juristische Unterstützung und bewährte Strategien zurückgreifen, um die Interessen unserer Region wirkungsvoll zu vertreten.

Derzeit laufen bereits erste Gespräche darüber, wie die Zusammenarbeit konkret ausgestaltet werden kann. Ziel ist es, einen Maßnahmenplan zu entwickeln, der sowohl strategische als auch rechtliche Schritte umfasst, um gegen die geplanten Windkraftanlagen in unserer Region vorzugehen. Dabei profitieren wir von den Erfahrungen anderer Initiativen, die durch Vernunftkraft bereits erfolgreich Projekte dieser Art stoppen konnten.

Im Fokus steht aktuell unter anderem die Prüfung des Bauantrags der Firma Hermann beim Landratsamt. Auch gegenüber anderen Projektierern wie Primus und Juwi werden mögliche rechtliche und fachliche Schritte vorbereitet.

Unser gemeinsames Anliegen bleibt klar: Wir werden weiterhin alle uns zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um unsere Landschaft, unsere Wälder und die Lebensqualität vor Ort zu bewahren. Die Zusammenarbeit mit Vernunftkraft gibt uns dafür einen deutlich stärkeren Rückhalt – sowohl organisatorisch als auch juristisch.

Gemeinsam sind wir stärker – für Natur, Heimat und Vernunft.




WIR FORDERN: Neubewertung der Flächen und vollständige Umweltprüfung

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Wir fordern die unverzügliche Neubewertung der ausgewiesenen und geplanten Flächen für Windenergie in den Planungsverbänden Landshut, Regensburg und Straubing sowie eine neue, vollständige Umweltprüfung, die alle Schutzgüter gleichrangig und nachvollziehbar berücksichtigt. Die bisherige Planung weist gravierende Mängel auf, die im Einspruch detailliert dokumentiert sind und die in Summe die Rechtssicherheit, die fachliche Qualität und die Akzeptanz der Vorhaben untergraben. Dazu gehören insbesondere unvollständige Datengrundlagen, eine unzulässige Verengung der Alternativenprüfung, formale statt materielle Bewertung von Gesundheits- und Naturschutzbelangen, eine Vernachlässigung der Kumulationswirkungen und eine grobe Unterschätzung der Eingriffe in Landschaftsbild, Erholung, Eigentum und kommunale Entwicklung.

Ein zentrales Problem ist die unzureichende Erfassung von Mensch und Gesundheit. Die Planungen stützen sich vielfach auf Modellrechnungen, die reale Worst-Case-Situationen – etwa nächtliche Inversionswetterlagen, topografische Verstärkungen und die Überlagerung mehrerer Anlagen – nicht hinreichend abbilden. Tieffrequenter Schall, Infraschall und periodischer Schatten werden formal mit Mindestwerten abgehandelt, ohne belastbare Messkampagnen unter realen Betriebsbedingungen. Das ist nicht Vorsorge, sondern Risikoabwälzung auf die Bevölkerung. Es ist ein krasser Fehler der Planungsverbände, die Unsicherheiten bei tieffrequenten Immissionen, die in der Fachliteratur und in der Praxis wiederholt thematisiert werden, in der Abwägung praktisch folgenlos zu lassen und die Nachtwirkung der Anlagen – inklusive Hindernisbefeuerung – nur als „optische Beeinträchtigung“ zu deklarieren.

Ebenso gravierend sind die Defizite bei Artenschutz und Biodiversität. In mehreren Such- und Vorrangräumen überschneiden sich die Planungen mit Zahlreichen Arten die Artgeschützt sind. Kartierungen sind teilweise zeitlich und räumlich unzureichend, artspezifische Aktivitätsfenster werden Ignoriert. Dass funktionsrelevante Biotopverbundstrukturen nur randlich gewürdigt und potenzielle Barriereeffekte ausgeblendet werden, ist aus naturschutzfachlicher Sicht ein krasser Planungsfehler. Die rechtlich gebotene Vermeidung – vor der Minderung – wird nicht konsequent angewandt: Statt sensible Räume auszuschließen, werden sie über Bedingungen „zurechtgeplant“.

Beim Landschaftsbild wird der industrielle Maßstab der Vorhaben unterschätzt. Sichtbarkeitsanalysen bleiben oft auf Idealparameter beschränkt und ignorieren die kumulative Fernwirkung in offenen und erhöhten Lagen. Die dauerhafte nächtliche Befeuerung und die Dominanz der Anlagen in prägenden Sichtachsen werden in den Abwägungen relativiert, obwohl sie die Erlebbarkeit von Landschaft, Kultur- und Erholungsräumen substantiell verändern. Das ist nicht nur eine Frage der Ästhetik, sondern berührt Heimatbild, Tourismus und die Lebensqualität der Menschen. Es ist ein weiterer krasser Fehler, diese weichen, aber rechtlich relevanten Güter lediglich formal zu erfassen und faktisch zu entwerten.

Auch im Immissions- und Abstandsregime dominieren Mindestansätze statt Vorsorge. Abstände zu Wohnnutzungen werden anhand pauschaler Richtwerte angesetzt, ohne topografische Besonderheiten, Hauptwindrichtungen, Eisansatz, seltene Schallspitzen oder die Summenwirkung mehrerer Projekte in voller Tiefe zu berücksichtigen. Die daraus resultierenden Risiken – insbesondere in Nachtzeiten – werden zu gering gewichtet. Eine vorsorgeorientierte Planung hätte Sicherheitszuschläge, striktere Betriebsbeschränkungen und im Zweifel den Ausschluss konfliktträchtiger Standorte vorzusehen. Das Unterlassen solcher Vorkehrungen ist planerisch wie rechtlich kurzsichtig.

Hinzu kommt die Vernachlässigung der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Boden, Wasser und Wald werden häufig nur projektbezogen betrachtet, ohne die Folgewirkungen von Erschließung, Fundamenten, Entwässerung, Erosion und Waldumwandlung systematisch in einem kumulativen Rahmen zu bewerten. Dass mikroklimatische Effekte in Waldlagen, Beeinträchtigungen des Grund- und Oberflächenwassers oder archäologische Verdachtsflächen in der Tiefe der Sache selten behandelt werden, ist mit einer ernsthaften Umweltprüfung unvereinbar. Gleiches gilt für die fehlende Netzdienlichkeit: Ohne belastbare Nachweise zur Netzaufnahmefähigkeit, Abregelungsquote, Speicher- und Leitungsbedarf drohen ineffiziente Anlagenkonzentrationen und steigende Systemkosten – ein krasser Planungsfehler, der volkswirtschaftlich und energiewirtschaftlich vermeidbar wäre.

Schließlich zeigt die Verfahrensqualität deutliche Schwächen. Transparenzdefizite in der Abwägung, lückenhafte Dokumentation der öffentlichen und behördlichen Beteiligung, die nur formale Behandlung substantiierter Einwände und das Ausblenden tragfähiger Alternativen gefährden die Rechtssicherheit. Anstatt ungeeignete Flächen konsequent auszuscheiden, werden Risiken in Nebenbestimmungen verschoben. Diese Vorgehensweise widerspricht dem Vorsorgeprinzip, ist fehleranfällig und lädt zu Rechtsstreitigkeiten ein. Auch die Auswirkungen auf Eigentum, kommunale Entwicklungskorridore und Immobilienwerte werden in der Gesamtabwägung untergewichtet – obwohl hier dauerhafte Eingriffe in gewachsene Siedlungsqualitäten und Entwicklungsperspektiven vorliegen.

All dies macht deutlich: Es braucht jetzt eine echte, umfassende Neuaufstellung. Wir fordern eine Neubewertung der Flächenkulisse auf aktueller, vollständiger Datenbasis; eine neue Umweltprüfung, die alle Schutzgüter – Mensch und Gesundheit, Tiere und Pflanzen/Biodiversität, Boden, Wasser, Klima, Landschaft und Erholung, Sach- und Kulturgüter – materiell prüft; eine konsequente Kumulations- und Wechselwirkungsanalyse; klare, überprüfbare Ausschluss- und Vorsorgekriterien; unabhängige Validierung der Gutachten; und eine erneute Auslegung mit substantieller Bürger- und Fachbeteiligung. Vorrang müssen Repowering an geeigneten Bestandsstandorten, netzdienliche Reihenfolgen, sowie konkrete und wirksam nachgewiesene Minderungsmaßnahmen haben. Wo erhebliche Restrisiken verbleiben, sind Standorte auszuscheiden.

Eine Energiewende mit Maß und Verantwortung bedeutet: erst vollständig prüfen, dann planen – und nur dort ausweisen, wo die Wahrung aller Schutzgüter zweifelsfrei gesichert ist. Bis dahin sind sensible Räume in den Planungsverbänden Landshut, Regensburg und Straubing von der Windenergienutzung freizuhalten. Das ist der Weg zu rechtssicheren, akzeptierten und zukunftsfesten Lösungen, die Mensch, Natur und Landschaft gleichermaßen schützen.




Umweltsünden statt Klimaschutz: Systematische Vermüllung an Windpark-Zufahrten wirft Fragen zur behördlichen Kontrolle auf

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Wenn grüne Versprechen auf schmutzige Realität treffen

Grüne Versprechen, schmutzige Realität: Entlang der Zufahrtswege zum sogenannten „Windpark bei Neufahrn“ und bei Martinsbuch offenbart sich ein Bild systematischer Nachlässigkeit, das die Glaubwürdigkeit der gesamten Energiewende-Rhetorik in Frage stellt. Kunststoffreste, Folienreste, Dämmstofffragmente und Metallteile säumen kilometerlange Waldwege – ausgerechnet dort, wo vorbildlicher Umweltschutz praktiziert werden sollte.

Die Ironie könnte größer nicht sein: Projekte, die als Beitrag zum Klimaschutz und zur Nachhaltigkeit beworben werden, hinterlassen eine Spur der Umweltzerstörung, die jeden Nachhaltigkeitsbericht zur Makulatur macht. Was hier sichtbar wird, ist mehr als nur ein ästhetischer Makel oder ein bedauerlicher Einzelfall – es ist der sichtbare, dokumentierte Beweis für das systematische Versagen von Kontrolle, Verantwortung und behördlicher Aufsicht.

Das perfide System der Verantwortungslosigkeit

Besonders perfide: Während kleine Handwerker bei der geringsten Unordnung auf der Baustelle sofort zur Rechenschaft gezogen werden, scheinen Großprojekte der Energiewende unter einem besonderen Schutzschild zu stehen. Als ob der noble Zweck – Klimaschutz – alle Mittel heiligen würde. Als ob Nachhaltigkeit bedeutete, heute den Wald zu vermüllen, um morgen das Klima zu retten.

Diese Doppelmoral durchzieht das gesamte System: Von den Planungsbehörden, die großzügig wegschauen, über die Bauunternehmen, die Kostenoptimierung über Umweltschutz stellen, bis hin zu den Auftraggebern, die sich mit Nachhaltigkeitsbroschüren schmücken, während ihre Baustellen eine Schneise der Verwüstung hinterlassen.

Windpark bei Neufahrn: Eine Schneise der Nachlässigkeit

Die Dokumentation am „Windpark bei Neufahrn“ liest sich wie ein Lehrbuch für systematisches Umweltversagen. Über elf dokumentierte Fundstellen verteilt sich eine Kette der Nachlässigkeit, die das wahre Gesicht vermeintlich grüner Projekte enthüllt:

Fundstelle 1: Plastikfolienreste, vermutlich von Verpackungen oder Abdeckungen, großflächig im Unterholz verteilt. Die Fragmente haben bereits begonnen, sich in kleinste Teilchen aufzulösen – ein Prozess, der Jahrzehnte dauern wird und das Ökosystem nachhaltig schädigt.

Fundstelle 2: Dämmstofffragmente unterschiedlicher Größe, teilweise bereits von der Witterung zersetzt. Besonders problematisch: Diese Materialien können gesundheitsschädliche Fasern freisetzen, die sowohl für Wildtiere als auch für Erholungssuchende eine Gefahr darstellen.

Fundstelle 3: Metallteile, vermutlich Verschnitt von Bauarbeiten, achtlos in den Seitenstreifen entsorgt. Die scharfen Kanten stellen eine direkte Verletzungsgefahr für Wildtiere dar.

Martinsbuch: Wenn Einzelfälle zum System werden

Auch am Herman (V-Markt Betreiber) Windrad bei Martinsbuch (48.750121, 12.389939) das gleiche Bild: Was als bedauerlicher Einzelfall verkauft wird, entpuppt sich als Teil eines systematischen Problems. Die Fundstelle zeigt eine Mischung aus verschiedenen Abfallarten, die eines gemeinsam haben: Sie gehören nicht in den Wald.

Fundkoordinaten der Umweltsünden

„Windpark bei Neufahrn“ – Verschmutzungskette:

  • 48.767030, 12.155314
  • 48.766984, 12.153120
  • 48.766909, 12.151685
  • 48.764921, 12.149174
  • 48.761129, 12.162542
  • 48.759452, 12.160997
  • 48.754208, 12.160819
  • 48.752881, 12.158283
  • 48.751576, 12.158027
  • 48.751250, 12.157771
  • 48.751231, 12.173587

Martinsbuch („Herman“-Windrad):

  • 48.750121, 12.389939

Die unsichtbaren Schäden: Was nicht dokumentiert werden kann

Noch problematischer als die sichtbaren Abfälle sind die unsichtbaren Schäden: Mikroplastik, das bereits in den Boden eingedrungen ist. Schadstoffe, die bei der Zersetzung der Materialien freigesetzt werden. Bodenversiegelung durch achtlos abgestellte Baumaschinen. Verdichtung empfindlicher Waldböden durch schwere Transporte auf nicht dafür ausgelegten Wegen.

Diese Schäden lassen sich nicht einfach „wegräumen“ – sie werden das Ökosystem über Jahre und Jahrzehnte belasten. Ein Kollateralschaden, der in keiner Umweltverträglichkeitsprüfung auftaucht, weil er erst nach Projektabschluss sichtbar wird.

Konkrete Forderungen: Keine Kompromisse mehr

Sofortmaßnahmen: Was jetzt passieren muss

Die dokumentierte Sachlage erfordert nicht nur Konsequenzen – sie schreit nach ihnen. Hier geht es nicht um Verhandlungen oder Kompromisse. Hier geht es um die Durchsetzung geltendem Rechts und den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen.

  1. Vollständige Bestandsaufnahme und Räumung Nicht irgendwann – jetzt: Alle dokumentierten Fundstellen müssen binnen 14 Tagen restlos geräumt werden. Mit vollständiger Dokumentation durch unabhängige Gutachter, lückenloser Fotodokumentation vor, während und nach der Räumung sowie rechtsgültigen Entsorgungsnachweisen für jede einzelne Materialart. Keine Alibiveranstaltung: Die Räumung muss fachgerecht erfolgen, nicht durch schnelles „Wegkehren“ oder oberflächliches Sammeln. Auch bereits fragmentierte Materialien müssen soweit möglich aus dem Ökosystem entfernt werden.
  2. Behördliche Vollkontrolle mit Konsequenzen Gemeinsame Task Force: Eine sofortige gemeinsame Begehung aller zuständigen Behörden – Naturschutz, Forst, Bauaufsicht, Umweltamt – ist nicht nur wünschenswert, sondern rechtlich geboten. Diese Begehung muss binnen 7 Tagen nach Bekanntwerden der Dokumentation erfolgen. Öffentliches Protokoll: Das Ergebnis muss in einem öffentlich zugänglichen Protokoll mit konkreten Fristen, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten münden. Keine internen Abstimmungen hinter verschlossenen Türen, sondern transparente, nachprüfbare Aufarbeitung. Persönliche Haftung: Die verantwortlichen Behördenvertreter müssen mit ihrer Unterschrift und ihrem Namen für die Umsetzung der Maßnahmen einstehen. Anonyme Zusagen reichen nicht mehr.
  3. Sofortiger Baustopp: Lernen durch Schmerz Alle Arbeiten stoppen: Weitere Bau-, Transport- und Logistikarbeiten müssen sofort gestoppt werden, bis alle dokumentierten Mängel beseitigt sind und ein wasserdichtes Kontrollregime etabliert wurde. Wer nicht sauber arbeiten kann, darf nicht weiterarbeiten. Tägliche Kontrollen: Nach Wiederaufnahme der Arbeiten sind tägliche, unangekündigte Kontrollen durch behördliche Vertreter verpflichtend einzuführen. Die Kosten trägt der Verursacher. Empfindliche Strafen: Vertragsstrafen bei weiteren Verstößen müssen so hoch angesetzt werden, dass Nachlässigkeit teurer wird als Sorgfalt. Ein System, das Pfusch billiger macht als ordentliche Arbeit, ist ein System, das Pfusch fördert.
  4. Auflagenverschärfung: Schluss mit dem Schwarzen-Peter-Spiel Glasklare Verantwortlichkeiten: Die Genehmigungsauflagen müssen nachgeschärft werden. Keine schwammigen Formulierungen mehr, keine Möglichkeiten, Verantwortung zwischen Hauptauftragnehmer, Subunternehmen und Sub-Subunternehmen hin- und herzuschieben. Engmaschige Kontrollen: Wöchentliche Berichtspflicht über alle verwendeten Materialien, deren Transport und Entsorgung. Monatliche Vor-Ort-Kontrollen durch unabhängige Sachverständige. Halbjährliche öffentliche Berichte über den Zustand aller Zufahrtswege und Arbeitsflächen.
  5. Radikale Transparenz: Schluss mit dem Amtsgeheimnis Alles auf den Tisch: Sämtliche Genehmigungsauflagen, Eingriffs- und Ausgleichskonzepte, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Kontrollberichte und Mängelmeldungen gehören vollständig und ungekürzt auf die Webseiten der zuständigen Behörden. Bürgerrecht auf Information: Bürger haben das Recht zu erfahren, was in ihrem Namen, auf ihrem Grund und Boden und mit ihren Steuergeldern genehmigt wird. Informationsfreiheit ist kein Gnadenakt der Verwaltung, sondern ein Grundrecht.

Die rechtliche Dimension: Wenn Gesetze zur Makulatur werden

Kreislaufwirtschaftsgesetz: Klare Regeln, schwache Durchsetzung

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) kennt keine Ausnahmen für vermeintlich klimafreundliche Projekte. § 7 KrWG verpflichtet jeden Abfallerzeuger zur ordnungsgemäßen Sammlung, Beförderung und Entsorgung seiner Abfälle. § 69 KrWG sieht für Verstöße Bußgelder bis zu 100.000 Euro vor – pro Verstoß, wohlgemerkt.

Die Realität: Diese Bestimmungen werden bei Windkraftprojekten systematisch ignoriert. Als ob der noble Zweck – Klimaschutz – alle Mittel heiligen würde. Als ob Gesetze nur für die kleinen Leute gelten würden.

Der Skandal: Während ein Handwerker, der eine Zigarettenstummel achtlos wegwirft, sofort belangt wird, können Millionen-Projekte der Energiewende offenbar tonnenweise Müll in der Landschaft verteilen, ohne dass jemand einschreitet.

Bayerisches Naturschutzgesetz: Papier ist geduldig

Art. 23 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) verbietet ausdrücklich „Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft“. Art. 57 BayNatSchG sieht für Verstöße Bußgelder bis zu 50.000 Euro vor.

Die Perversion: Vermüllte Waldwege werden von den zuständigen Behörden nicht als „Beeinträchtigung“ gewertet, sondern als „unvermeidbare Begleiterscheinung“ verharmlost. Ein Waldbesitzer, der seine Fläche so behandeln würde, bekäme sofort Besuch vom Amt.

Bayerisches Waldgesetz: Der Wald als Verfügungsmasse

Das Bayerische Waldgesetz (BayWaldG) stellt in Art. 1 die Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion des Waldes unter besonderen Schutz. Art. 13 BayWaldG regelt die Benutzung von Waldwegen ausdrücklich und eng.

Die Praxis: Waldwege werden zu Industrie-Umschlagplätzen umfunktioniert, ohne dass die besonderen Schutzbestimmungen für den Wald beachtet werden. Schwere Transporte verdichten empfindliche Waldböden, Materialverluste vergiften das Ökosystem, Lärm und Erschütterung vertreiben die Tierwelt.

Eingriffs-/Ausgleichsregelung: Greenwashing mit System

Die bayerische Eingriffs-/Ausgleichsregelung predigt seit Jahren „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“. Der offizielle Leitfaden ist voller schöner Worte über Vermeidung, Minderung und Ausgleich.

Die Wahrheit: Eine zufahrtsbegleitende Plastikspur passt zu diesem „Einklang“ wie eine Motorsäge zum Vogelschutzgebiet. Wer ernsthaft von Einklang spricht, muss proaktiv aufräumen und vorsorgen, damit gar nichts erst im Wald landet.

UVP-Pflicht: Wenn Prüfungen zur Farce werden

Bei größeren Windenergievorhaben greifen nach Anlage 1 UVPG Pflichten zur Umweltverträglichkeitsprüfung oder zumindest zur Vorprüfung des Einzelfalls. Diese Prüfungen sollen sicherstellen, dass alle Umweltauswirkungen erkannt, bewertet und minimiert werden.

Der Offenbarungseid: Wenn schon bei der simplen Disziplin „Abfalllogistik“ so eklatant versagt wird, stellt sich die Frage: Mit welcher Gründlichkeit werden die komplexeren Prüfaufgaben wie Artenschutz, Lärmschutz oder Landschaftsbild abgearbeitet?

Wenn ein Projekt nicht einmal in der Lage ist, seinen eigenen Müll ordentlich zu entsorgen, welche Glaubwürdigkeit haben dann die aufwendigen Gutachten über Fledermausschutz oder Vogelzug? Nachweise statt Narrative – darauf kommt es an.

Die ökologischen Folgen: Schäden für Generationen

Mikroplastik: Die unsichtbare Zeitbombe

Die sichtbaren Abfälle sind nur die Spitze des Eisbergs. Viel problematischer sind die unsichtbaren Folgen: Kunststoffe zerfallen unter Witterungseinflüssen in immer kleinere Fragmente, bis sie als Mikroplastik in die Nahrungskette gelangen.

Der Teufelskreis: Diese Mikroplastikpartikel werden von Bodenorganismen aufgenommen, gelangen über Pflanzen in Pflanzenfresser und von dort in Fleischfresser. Am Ende der Nahrungskette steht der Mensch – und konsumiert das Mikroplastik aus „seinen“ nachhaltigen Energieprojekten.

Die Zeitdimension: Während die Windräder nach 20-25 Jahren wieder abgebaut werden, verbleibt das Mikroplastik für Jahrhunderte im Ökosystem. Eine Hypothek auf die Zukunft, die in keiner Klimabilanz auftaucht.

Bodenversiegelung und Verdichtung: Schleichender Tod des Waldbodens

Waldböden sind über Jahrhunderte oder Jahrtausende gewachsene, hochkomplexe Ökosysteme. Ihre Struktur ist darauf angewiesen, dass Wasser, Luft und Nährstoffe frei zirkulieren können.

Die Zerstörung: Schwere Transporte verdichten diese empfindlichen Böden irreversibel. Das Porensystem kollabiert, Wasser kann nicht mehr versickern, Luftaustausch findet nicht mehr statt. Der Boden stirbt – und mit ihm alle Organismen, die von ihm leben.

Die Folgen: Verdichtete Böden können ihrer Funktion als Wasserspeicher und CO₂-Senke nicht mehr nachkommen. Ausgerechnet Klimaschutzprojekte zerstören damit eine der wichtigsten natürlichen Klimaschutzfunktionen.

Fragmentierung von Lebensräumen: Zerschneidung der Wildnis

Waldwege sind für viele Wildtiere natürliche Barrieren. Werden sie zu Industriestraßen ausgebaut und mit Müll gesäumt, wirken sie wie unüberwindbare Grenzen.

Die Isolation: Populationen werden isoliert, Genaustausch wird verhindert, lokale Inzucht programmiert. Besonders bedrohte Arten, die ohnehin nur noch in kleinen Restpopulationen vorkommen, werden so zusätzlich gefährdet.

Der Dominoeffekt: Das Verschwinden einer Art löst Kettenreaktionen aus, die das gesamte Ökosystem destabilisieren können. Ein Windpark mag klimafreundlich sein – aber ein toter Wald speichert kein CO₂ mehr.

Behördliches Versagen: Wenn Kontrolleure wegsehen

Die Untere Naturschutzbehörde: Schutz durch Wegsehen?

Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts Straubing-Bogen ist nach bayerischem Recht die zuständige Vollzugsbehörde für den Naturschutz vor Ort. Ihre Aufgabe ist es, Verstöße gegen das Naturschutzrecht zu ahnden und die Beseitigung von Beeinträchtigungen durchzusetzen.

Die Realität: Monatelang dokumentierte Verstöße werden ignoriert oder verharmlost. Statt energisch durchzugreifen, werden Ausreden gesucht: „Das ist nur vorübergehend“, „Das wird noch aufgeräumt“, „Das ist unvermeidbar“.

Die Frage: Warum versagen die Behörden bei Windkraftprojekten so offensichtlich? Liegt es an politischem Druck von oben? An mangelnder Ausstattung? Oder an einer ideologischen Verblendung, die Windkraft grundsätzlich für gut hält – unabhängig von den konkreten Umweltschäden?

Die Bauaufsicht: Genehmigen und vergessen?

Die Bauaufsichtsbehörde erteilt die Genehmigungen – und ist damit auch für deren Durchsetzung verantwortlich. Genehmigungen mit Auflagen sind kein Freibrief, sondern ein Vertrag mit Pflichten.

Das Versagen: Nach der Genehmigungserteilung scheint die Bauaufsicht ihre Aufgabe als erledigt zu betrachten. Kontrollen finden sporadisch oder gar nicht statt. Verstöße gegen Auflagen haben keine Konsequenzen.

Die Konsequenz: Bauherren lernen schnell: Auflagen kann man ignorieren, solange niemand kontrolliert. Ein System, das Verantwortungslosigkeit belohnt, züchtet Verantwortungslosigkeit.

Die Forstbehörde: Der Wald als Verfügungsmasse

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Straubing ist für den Schutz der Waldfunktionen zuständig. Dazu gehört auch der Schutz vor Beeinträchtigungen durch Dritte.

Die Untätigkeit: Offensichtliche Schäden am Wald und an Waldwegen werden nicht geahndet. Als ob Wald nur dann schützenswert wäre, wenn er nicht für die Energiewende gebraucht wird.

Die Polizei: Ordnungswidrigkeiten sind auch Straftaten

Umweltdelikte sind Straftaten – auch wenn sie von vermeintlich guten Projekten begangen werden. Die Polizei ist verpflichtet, entsprechende Anzeigen aufzunehmen und zu verfolgen.

Die Praxis: Anzeigen wegen Umweltdelikten im Zusammenhang mit Windkraftprojekten verschwinden oft in bürokratischen Mühlen oder werden nicht ernst genommen. Als ob Gesetze nur für die kleinen Leute gelten würden.

Was Bürger tun können: Selbsthilfe ist Bürgerpflicht

Dokumentation: Die Waffe der Wahrheit

Wenn Behörden wegschauen, müssen Bürger hinsehen. Wenn offizielle Stellen untätig bleiben, müssen Betroffene aktiv werden. Das ist nicht nur ein Recht – es ist eine Pflicht gegenüber nachkommenden Generationen.

Professionelle Beweisführung

Fotografische Dokumentation: Machen Sie Übersichts- und Detailfotos jeder Fundstelle. Fotografieren Sie aus mehreren Blickwinkeln, um die Lage und das Ausmaß der Verschmutzung zu dokumentieren. Verwenden Sie eine Digitalkamera oder ein Smartphone mit GPS-Funktion, damit die Koordinaten automatisch gespeichert werden.

Datum und Uhrzeit: Stellen Sie sicher, dass jedes Foto mit Datum und Uhrzeit versehen ist. Aktivieren Sie die entsprechende Funktion in Ihrer Kamera oder Ihrem Smartphone.

Koordinaten notieren: Notieren Sie die exakten GPS-Koordinaten jeder Fundstelle. Verwenden Sie dazu Apps wie „GPS Essentials“ oder „What3Words“. Notieren Sie zusätzlich eine Wegbeschreibung („20 m südlich der Weggabelung am Hochstand“).

Videodokumentation: Machen Sie zusätzlich einen ruhigen Videowalk der betroffenen Strecken. Gehen Sie langsam, schwenken Sie die Kamera ruhig und kommentieren Sie dabei, was Sie sehen. Videos zeigen das Ausmaß der Verschmutzung oft besser als Einzelfotos.

Systematische Archivierung: Legen Sie für jede Fundstelle einen eigenen Ordner an (z.B. „2025-08-15_Neufahrn_Fundstelle-01“). Speichern Sie dort alle Fotos, Videos und Notizen systematisch ab.

Rechtssichere Meldungen

Schriftlich melden: Melden Sie jeden Fund schriftlich an alle zuständigen Behörden. Eine E-Mail reicht, aber bitten Sie um Eingangsbestätigung. Senden Sie Kopien an:

  • Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts
  • Bauaufsichtsamt des Landratsamts
  • AELF (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)
  • Bei akuten Fällen auch an die örtliche Polizei

Konkrete Forderungen: Formulieren Sie konkret, was Sie erwarten: „Ich fordere die sofortige Räumung der dokumentierten Abfälle, eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Entsorgung und Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Verschmutzung bis zum [Datum].“

Fristen setzen: Setzen Sie klare Fristen für Antwort (14 Tage) und Maßnahmen (30 Tage). Kündigen Sie an, was Sie bei Untätigkeit unternehmen werden.

Rechtliche Schritte: Wenn Bitten nicht helfen

Widerspruch und Anfechtung

Genehmigungen anfechten: Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Genehmigungen rechtswidrig erteilt wurden, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich dabei von einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht beraten.

Nebenbestimmungen durchsetzen: Genehmigungen enthalten meist Nebenbestimmungen (Auflagen). Deren Nichteinhaltung können Sie als Bürger anzeigen und deren Durchsetzung verlangen.

Strafanzeige und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Strafanzeige stellen: Umweltdelikte sind Straftaten. Stellen Sie bei der Staatsanwaltschaft oder der örtlichen Polizei Strafanzeige gegen die Verantwortlichen. Auch wenn die Erfolgsaussichten gering sind – jede Anzeige schafft Druck.

Ordnungswidrigkeitenanzeige: Verstöße gegen Umweltgesetze sind meist Ordnungswidrigkeiten. Diese können von den Behörden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden – wenn sie wollen.

Zivilrechtliche Ansprüche

Unterlassung fordern: Als Anwohner oder Betroffener können Sie zivilrechtlich die Unterlassung weiterer Verschmutzung fordern.

Beseitigung verlangen: Sie können auch die Beseitigung bereits vorhandener Verschmutzungen auf Kosten des Verursachers verlangen.

Quellen/Belege:

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), § 69 BußgeldvorschriftenGesetze im Internet (BMJ). Gesetze im Internet

Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG), Art. 57 Ordnungswidrigkeitengesetze-bayern.de (aktuelle Fassung ab 1. Aug. 2025). Gesetze Bayern

Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG)gesetze-bayern.de (Zwecke/Waldfunktionen; letzte Änderung 23. Dez. 2024). Gesetze Bayern

Eingriffs-/Ausgleichsregelung: „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ – Infoseite und Leitfaden des StMB (Bayern). Bayerisches Ministerium für Wohnen+1

LfU Bayern – Zentrale Stelle Abfallüberwachung (Aufgaben & Ansprechpartner). LfU Bayern+1

UVPG Anlage 1 (Liste UVP-pflichtiger Vorhaben)Gesetze im Internet; ergänzend Fachagentur Wind und Solar (Kurzinfos/Schwellen). Gesetze im InternetFachagentur Wind & Solar

Waldrecht (allg. Überblick zu Waldfunktionen) – Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (Bayern). waldbesitzer-portal.bayern.de