Schreiben von JUWI / Klein an die Bürgerinitiative Pronatur

Brief juwi 1
Brief juwi 2

Wald ist keine Industriefläche. Punkt.
Trotzdem sollen in unserem Wald – auf Flächen des Waldbesitzers Lorenz Klein von Wisenberg – Windindustrieanlagen errichtet werden. Herr Klein wirbt seit längerer zeit öffentlich für dieses Vorhaben, ließ sich für den Titel „Waldbesitzer des Jahres“ nominieren und trat damit selbst in die Öffentlichkeit. Wer öffentliche Anerkennung sucht und zugleich Wald für Industrieprojekte freigibt, muss öffentliche, pointierte Kritik aushalten.

Nach unserem klar als Satire gekennzeichneten Beitrag erreichte uns ein Schreiben der JUWI GmbH. Darin wird der Wald als „strukturarm“ deklariert, es wird mit „98 % Fichte“ argumentiert, „keine schützenswerten Lebensräume“ werden behauptet – und am Ende hätte man unseren Beitrag am liebsten aus dem Netz. Transparente Belege? Fehlanzeige. Parallel dazu erlebten zahlreiche Besucher*innen den öffentlichen Auftritt von Herrn Klein als konfrontativ und ausweichend gegenüber konkreten Sachfragen. Wir sagen: Transparenz statt Beschwichtigung.

Damit sich jede und jeder selbst ein Bild machen kann, veröffentlichen wir das Originalschreiben der JUWI GmbH sowie unsere Antwort im Wortlaut. In unserer Erwiderung fordern wir unter anderem:

  • – Die vollständige Offenlegung aller Artenschutz-, Forst-, Boden- und Hydrologie-Gutachten (inkl. Methoden, Zeiträumen und Rohdaten),
  • – Eine präzise Eingriffs- und Flächenbilanz je Anlage (Rodungen, Wegebau, Kran-/Lagerflächen, Kabeltrassen),
  • – Fundament- und Rückbaukonzepte samt finanzieller Sicherungsleistung,
  • – Sowie die belegte Korrektur pauschaler Aussagen – z. B. zur behaupteten „98 % Fichte“.

Klar ist: Was gerodet, verdichtet und zerschnitten ist, wächst nicht in wenigen Jahren nach. „Kein Schutzstatus“ bedeutet nicht „ökologisch wertlos“. Und die Erzählung, Einnahmen aus Windprojekten würden den „Waldumbau“ finanzieren, ersetzt keine Fakten – ohne rechtlich belastbare Zweckbindung bleibt das Greenwashing.

Wir stehen für eine harte, faktenbasierte Debatte – ohne Schmähungen, aber ohne Maulkorb. Prüft die Dokumente, stellt Fragen, fordert Akteneinsicht. Wald ist Naturraum – nicht das Expansionsfeld der Windindustrie.

Reihenfolge oben: 1) Schreiben der JUWI GmbH · unten: 2) Antwort der Bürgerinitiative PRO NATUR

Mengkofen, 25.08.2025

JUWI GmbH
Regionalbüro Ansbach
Technologiepark 9
91522 Ansbach
z. Hd. Herrn Steinhöfel

Betreff: Ihr Schreiben zur Veröffentlichung der BI PRO NATUR / „Lorenz Klein“ – Bitte um Löschung / Behauptung „98 % Fichte“

Sehr geehrter Herr Steinhöfel / Klein,

wir beziehen uns auf Ihr Schreiben, in dem Sie unseren satirisch gekennzeichneten Beitrag kritisieren und die Entfernung aus dem Netz anregen. Vorweg: Wir werden uns weiter klar gegen Windkraftanlagen im Wald aussprechen – sachlich, deutlich und mit Respekt vor Personen.

Meinungsfreiheit & Satire

Unser Beitrag ist unmissverständlich als Satire gekennzeichnet. Satire darf überspitzen und zugespitzt Kritik an öffentlichen Vorgängen üben. Wir grenzen uns ausdrücklich von persönlicher Herabwürdigung ab. Sollten Sie konkrete Textstellen identifizieren, benennen Sie diese bitte exakt (Zitat + Nachweis). Wir prüfen das umgehend und korrigieren, falls erforderlich. Eine pauschale Forderung nach vollständiger Löschung ist dafür kein geeigneter Weg.

„Wirtschaftswald“ bleibt Wald

Ihre Aussage, die betroffene Fläche sei ein „strukturarmer, intensiv forstwirtschaftlich genutzter Nadelholzforst“, ändert am Kern nichts: Wald ist kein Industriegebiet. Für Windkraft im Wald braucht es dauerhaft Rodungen, breite Zuwegungen, Kranstellflächen sowie massive Fundamente – mit Bodenverdichtung, Zerschneidung und einem Eingriff in Wasser- und Artenhaushalt. Das ist irreversibel im Generationenmaßstab, unabhängig davon, wie man den aktuellen Bestand etikettiert. Waren Sie schon mal in einem Wald, Herr Steinhöfel?

Zur Behauptung „98 % Fichte“

Nach öffentlich zugänglichen Monitoring-Daten und eigenen Begehungen ergibt sich ein deutlich heterogeneres Bild. Dem Waldmonitor zufolge liegt der Anteil Fichte bei ca. 71,9 %, dazu Kiefer 6,7 %, Buche 6,1 % sowie weitere Laubbaumarten 15,3 %. Uns ist bewusst, dass Fernerkundungsdaten methodische Grenzen besitzen und teils neu bebaute oder unbekannte Flächen automatisiert als Fichte geführt werden – gerade deshalb bitten wir um Transparenz. Bitte übermitteln Sie uns die Datengrundlage Ihrer „98 %“-Behauptung (Stichtag, Quelle, Abteilungs-/Unterabteilungsnummern, Methodik).

„Keine schützenswerten Lebensräume betroffen“?

Der fehlende amtliche Schutzstatus ersetzt keine fachliche Bewertung. Arten- und Habitatschutz ist mehr als ein Label auf der Karte. Wir fordern Einsicht in die vollständigen Gutachten (Avifauna, Fledermäuse, Spechte, Rotmilane ggf. Schwarzstorch/Haselhuhn, Reptilien, Amphibien, Flora), inkl. Erfassungszeiträume, Methoden, Rohdaten/Transektenprotokolle. Eine pauschale Feststellung „keine schützenswerten Lebensraumbestandteile betroffen“ ist ohne Offenlegung nicht nachvollziehbar.

„Klimastabilisierung“ durch Windparkeinnahmen

Dass Pacht- oder Stromerlöse angeblich den Waldumbau finanzieren, ist weder nachprüfbar zweckgebunden noch ökologisch ein Freifahrtschein. Rodungen, Versiegelung/Verdichtung und Zuwegungen stehen dem Ziel eines naturnahen, resilienten Waldes entgegen. Wenn JUWI und Herr Klein tatsächlich eine zweckgebundene Verwendung zusichern wollen, erwarten wir nachweisbare, rechtlich verbindliche Regelungen (z. B. Treuhand/zweckgebundene Mittel, Offenlegung) – nicht nur Absichtserklärungen.

Öffentliche Rolle – öffentliche Kritik

Herr Klein hat sich öffentlich für Windkraft im Wald positioniert und eine öffentliche Auszeichnung angestrebt. Öffentliche Ämter und Ehrungen ziehen legitime öffentliche Debatte nach sich. Wir kritisieren Positionen und Handlungen, nicht die Privatsphäre.

Transparenz & Dialog

Statt Löschungsforderungen erwarten wir Transparenz. Bitte stellen Sie uns – oder der Öffentlichkeit – bis [Datum +14 Tage] folgende Unterlagen digital zur Verfügung (oder nennen Sie die Aktenzeichen zur Einsicht nach UIG/BayUIG im Genehmigungsverfahren):

  1. Artenschutz-, Forst-, Boden- und Hydrologie-Gutachten (Volltexte inkl. Anhänge/Rohdaten).
  2. Eingriffs-/Flächenbilanz je Anlage: Rodungsfläche, Kranstellflächen, Wegebau, Kabeltrassen, erforderliche Leitungsschneisen.
  3. Fundament- und Rückbaukonzept inkl. Sicherungsleistung (Bürgschaft/Kaution).
  4. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Standort, Umfang, Zeitplan, Monitoring).
  5. Schall/Schatten/Infraschall-Prognosen inkl. Annahmen.
  6. Nachweis der behaupteten „98 % Fichte“ (Quelle/Datum/Methodik).

Fazit: Wir wissen das wir mit diesem Brief (den wir natürlich Veröffentlichen) Ihnen und Herrn Klein von Wisenberg auf den Schlips treten und weisen Ihre Aufforderung zur Entfernung unseres Beitrags zurück. Bisher kam von Herrn Klein nur „Heisse Luft“ statt einer echten Debatte oder einem Interview. Wir stehen für eine sachliche, harte – aber faire Auseinandersetzung. Dazu gehört, dass JUWI Behauptungen belegt und Gutachten offenlegt. Wenn Sie konkrete Fehler im Text belegen, korrigieren wir diese selbstverständlich.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerinitiative PRO NATUR

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Umweltsünden statt Klimaschutz: Systematische Vermüllung an Windpark-Zufahrten wirft Fragen zur behördlichen Kontrolle auf

Grafik

Wenn grüne Versprechen auf schmutzige Realität treffen

Grüne Versprechen, schmutzige Realität: Entlang der Zufahrtswege zum sogenannten „Windpark bei Neufahrn“ und bei Martinsbuch offenbart sich ein Bild systematischer Nachlässigkeit, das die Glaubwürdigkeit der gesamten Energiewende-Rhetorik in Frage stellt. Kunststoffreste, Folienreste, Dämmstofffragmente und Metallteile säumen kilometerlange Waldwege – ausgerechnet dort, wo vorbildlicher Umweltschutz praktiziert werden sollte.

Die Ironie könnte größer nicht sein: Projekte, die als Beitrag zum Klimaschutz und zur Nachhaltigkeit beworben werden, hinterlassen eine Spur der Umweltzerstörung, die jeden Nachhaltigkeitsbericht zur Makulatur macht. Was hier sichtbar wird, ist mehr als nur ein ästhetischer Makel oder ein bedauerlicher Einzelfall – es ist der sichtbare, dokumentierte Beweis für das systematische Versagen von Kontrolle, Verantwortung und behördlicher Aufsicht.

Das perfide System der Verantwortungslosigkeit

Besonders perfide: Während kleine Handwerker bei der geringsten Unordnung auf der Baustelle sofort zur Rechenschaft gezogen werden, scheinen Großprojekte der Energiewende unter einem besonderen Schutzschild zu stehen. Als ob der noble Zweck – Klimaschutz – alle Mittel heiligen würde. Als ob Nachhaltigkeit bedeutete, heute den Wald zu vermüllen, um morgen das Klima zu retten.

Diese Doppelmoral durchzieht das gesamte System: Von den Planungsbehörden, die großzügig wegschauen, über die Bauunternehmen, die Kostenoptimierung über Umweltschutz stellen, bis hin zu den Auftraggebern, die sich mit Nachhaltigkeitsbroschüren schmücken, während ihre Baustellen eine Schneise der Verwüstung hinterlassen.

Windpark bei Neufahrn: Eine Schneise der Nachlässigkeit

Die Dokumentation am „Windpark bei Neufahrn“ liest sich wie ein Lehrbuch für systematisches Umweltversagen. Über elf dokumentierte Fundstellen verteilt sich eine Kette der Nachlässigkeit, die das wahre Gesicht vermeintlich grüner Projekte enthüllt:

Fundstelle 1: Plastikfolienreste, vermutlich von Verpackungen oder Abdeckungen, großflächig im Unterholz verteilt. Die Fragmente haben bereits begonnen, sich in kleinste Teilchen aufzulösen – ein Prozess, der Jahrzehnte dauern wird und das Ökosystem nachhaltig schädigt.

Fundstelle 2: Dämmstofffragmente unterschiedlicher Größe, teilweise bereits von der Witterung zersetzt. Besonders problematisch: Diese Materialien können gesundheitsschädliche Fasern freisetzen, die sowohl für Wildtiere als auch für Erholungssuchende eine Gefahr darstellen.

Fundstelle 3: Metallteile, vermutlich Verschnitt von Bauarbeiten, achtlos in den Seitenstreifen entsorgt. Die scharfen Kanten stellen eine direkte Verletzungsgefahr für Wildtiere dar.

Martinsbuch: Wenn Einzelfälle zum System werden

Auch am Herman (V-Markt Betreiber) Windrad bei Martinsbuch (48.750121, 12.389939) das gleiche Bild: Was als bedauerlicher Einzelfall verkauft wird, entpuppt sich als Teil eines systematischen Problems. Die Fundstelle zeigt eine Mischung aus verschiedenen Abfallarten, die eines gemeinsam haben: Sie gehören nicht in den Wald.

Fundkoordinaten der Umweltsünden

„Windpark bei Neufahrn“ – Verschmutzungskette:

  • 48.767030, 12.155314
  • 48.766984, 12.153120
  • 48.766909, 12.151685
  • 48.764921, 12.149174
  • 48.761129, 12.162542
  • 48.759452, 12.160997
  • 48.754208, 12.160819
  • 48.752881, 12.158283
  • 48.751576, 12.158027
  • 48.751250, 12.157771
  • 48.751231, 12.173587

Martinsbuch („Herman“-Windrad):

  • 48.750121, 12.389939

Die unsichtbaren Schäden: Was nicht dokumentiert werden kann

Noch problematischer als die sichtbaren Abfälle sind die unsichtbaren Schäden: Mikroplastik, das bereits in den Boden eingedrungen ist. Schadstoffe, die bei der Zersetzung der Materialien freigesetzt werden. Bodenversiegelung durch achtlos abgestellte Baumaschinen. Verdichtung empfindlicher Waldböden durch schwere Transporte auf nicht dafür ausgelegten Wegen.

Diese Schäden lassen sich nicht einfach „wegräumen“ – sie werden das Ökosystem über Jahre und Jahrzehnte belasten. Ein Kollateralschaden, der in keiner Umweltverträglichkeitsprüfung auftaucht, weil er erst nach Projektabschluss sichtbar wird.

Konkrete Forderungen: Keine Kompromisse mehr

Sofortmaßnahmen: Was jetzt passieren muss

Die dokumentierte Sachlage erfordert nicht nur Konsequenzen – sie schreit nach ihnen. Hier geht es nicht um Verhandlungen oder Kompromisse. Hier geht es um die Durchsetzung geltendem Rechts und den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen.

  1. Vollständige Bestandsaufnahme und Räumung Nicht irgendwann – jetzt: Alle dokumentierten Fundstellen müssen binnen 14 Tagen restlos geräumt werden. Mit vollständiger Dokumentation durch unabhängige Gutachter, lückenloser Fotodokumentation vor, während und nach der Räumung sowie rechtsgültigen Entsorgungsnachweisen für jede einzelne Materialart. Keine Alibiveranstaltung: Die Räumung muss fachgerecht erfolgen, nicht durch schnelles „Wegkehren“ oder oberflächliches Sammeln. Auch bereits fragmentierte Materialien müssen soweit möglich aus dem Ökosystem entfernt werden.
  2. Behördliche Vollkontrolle mit Konsequenzen Gemeinsame Task Force: Eine sofortige gemeinsame Begehung aller zuständigen Behörden – Naturschutz, Forst, Bauaufsicht, Umweltamt – ist nicht nur wünschenswert, sondern rechtlich geboten. Diese Begehung muss binnen 7 Tagen nach Bekanntwerden der Dokumentation erfolgen. Öffentliches Protokoll: Das Ergebnis muss in einem öffentlich zugänglichen Protokoll mit konkreten Fristen, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten münden. Keine internen Abstimmungen hinter verschlossenen Türen, sondern transparente, nachprüfbare Aufarbeitung. Persönliche Haftung: Die verantwortlichen Behördenvertreter müssen mit ihrer Unterschrift und ihrem Namen für die Umsetzung der Maßnahmen einstehen. Anonyme Zusagen reichen nicht mehr.
  3. Sofortiger Baustopp: Lernen durch Schmerz Alle Arbeiten stoppen: Weitere Bau-, Transport- und Logistikarbeiten müssen sofort gestoppt werden, bis alle dokumentierten Mängel beseitigt sind und ein wasserdichtes Kontrollregime etabliert wurde. Wer nicht sauber arbeiten kann, darf nicht weiterarbeiten. Tägliche Kontrollen: Nach Wiederaufnahme der Arbeiten sind tägliche, unangekündigte Kontrollen durch behördliche Vertreter verpflichtend einzuführen. Die Kosten trägt der Verursacher. Empfindliche Strafen: Vertragsstrafen bei weiteren Verstößen müssen so hoch angesetzt werden, dass Nachlässigkeit teurer wird als Sorgfalt. Ein System, das Pfusch billiger macht als ordentliche Arbeit, ist ein System, das Pfusch fördert.
  4. Auflagenverschärfung: Schluss mit dem Schwarzen-Peter-Spiel Glasklare Verantwortlichkeiten: Die Genehmigungsauflagen müssen nachgeschärft werden. Keine schwammigen Formulierungen mehr, keine Möglichkeiten, Verantwortung zwischen Hauptauftragnehmer, Subunternehmen und Sub-Subunternehmen hin- und herzuschieben. Engmaschige Kontrollen: Wöchentliche Berichtspflicht über alle verwendeten Materialien, deren Transport und Entsorgung. Monatliche Vor-Ort-Kontrollen durch unabhängige Sachverständige. Halbjährliche öffentliche Berichte über den Zustand aller Zufahrtswege und Arbeitsflächen.
  5. Radikale Transparenz: Schluss mit dem Amtsgeheimnis Alles auf den Tisch: Sämtliche Genehmigungsauflagen, Eingriffs- und Ausgleichskonzepte, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Kontrollberichte und Mängelmeldungen gehören vollständig und ungekürzt auf die Webseiten der zuständigen Behörden. Bürgerrecht auf Information: Bürger haben das Recht zu erfahren, was in ihrem Namen, auf ihrem Grund und Boden und mit ihren Steuergeldern genehmigt wird. Informationsfreiheit ist kein Gnadenakt der Verwaltung, sondern ein Grundrecht.

Die rechtliche Dimension: Wenn Gesetze zur Makulatur werden

Kreislaufwirtschaftsgesetz: Klare Regeln, schwache Durchsetzung

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) kennt keine Ausnahmen für vermeintlich klimafreundliche Projekte. § 7 KrWG verpflichtet jeden Abfallerzeuger zur ordnungsgemäßen Sammlung, Beförderung und Entsorgung seiner Abfälle. § 69 KrWG sieht für Verstöße Bußgelder bis zu 100.000 Euro vor – pro Verstoß, wohlgemerkt.

Die Realität: Diese Bestimmungen werden bei Windkraftprojekten systematisch ignoriert. Als ob der noble Zweck – Klimaschutz – alle Mittel heiligen würde. Als ob Gesetze nur für die kleinen Leute gelten würden.

Der Skandal: Während ein Handwerker, der eine Zigarettenstummel achtlos wegwirft, sofort belangt wird, können Millionen-Projekte der Energiewende offenbar tonnenweise Müll in der Landschaft verteilen, ohne dass jemand einschreitet.

Bayerisches Naturschutzgesetz: Papier ist geduldig

Art. 23 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) verbietet ausdrücklich „Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft“. Art. 57 BayNatSchG sieht für Verstöße Bußgelder bis zu 50.000 Euro vor.

Die Perversion: Vermüllte Waldwege werden von den zuständigen Behörden nicht als „Beeinträchtigung“ gewertet, sondern als „unvermeidbare Begleiterscheinung“ verharmlost. Ein Waldbesitzer, der seine Fläche so behandeln würde, bekäme sofort Besuch vom Amt.

Bayerisches Waldgesetz: Der Wald als Verfügungsmasse

Das Bayerische Waldgesetz (BayWaldG) stellt in Art. 1 die Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion des Waldes unter besonderen Schutz. Art. 13 BayWaldG regelt die Benutzung von Waldwegen ausdrücklich und eng.

Die Praxis: Waldwege werden zu Industrie-Umschlagplätzen umfunktioniert, ohne dass die besonderen Schutzbestimmungen für den Wald beachtet werden. Schwere Transporte verdichten empfindliche Waldböden, Materialverluste vergiften das Ökosystem, Lärm und Erschütterung vertreiben die Tierwelt.

Eingriffs-/Ausgleichsregelung: Greenwashing mit System

Die bayerische Eingriffs-/Ausgleichsregelung predigt seit Jahren „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“. Der offizielle Leitfaden ist voller schöner Worte über Vermeidung, Minderung und Ausgleich.

Die Wahrheit: Eine zufahrtsbegleitende Plastikspur passt zu diesem „Einklang“ wie eine Motorsäge zum Vogelschutzgebiet. Wer ernsthaft von Einklang spricht, muss proaktiv aufräumen und vorsorgen, damit gar nichts erst im Wald landet.

UVP-Pflicht: Wenn Prüfungen zur Farce werden

Bei größeren Windenergievorhaben greifen nach Anlage 1 UVPG Pflichten zur Umweltverträglichkeitsprüfung oder zumindest zur Vorprüfung des Einzelfalls. Diese Prüfungen sollen sicherstellen, dass alle Umweltauswirkungen erkannt, bewertet und minimiert werden.

Der Offenbarungseid: Wenn schon bei der simplen Disziplin „Abfalllogistik“ so eklatant versagt wird, stellt sich die Frage: Mit welcher Gründlichkeit werden die komplexeren Prüfaufgaben wie Artenschutz, Lärmschutz oder Landschaftsbild abgearbeitet?

Wenn ein Projekt nicht einmal in der Lage ist, seinen eigenen Müll ordentlich zu entsorgen, welche Glaubwürdigkeit haben dann die aufwendigen Gutachten über Fledermausschutz oder Vogelzug? Nachweise statt Narrative – darauf kommt es an.

Die ökologischen Folgen: Schäden für Generationen

Mikroplastik: Die unsichtbare Zeitbombe

Die sichtbaren Abfälle sind nur die Spitze des Eisbergs. Viel problematischer sind die unsichtbaren Folgen: Kunststoffe zerfallen unter Witterungseinflüssen in immer kleinere Fragmente, bis sie als Mikroplastik in die Nahrungskette gelangen.

Der Teufelskreis: Diese Mikroplastikpartikel werden von Bodenorganismen aufgenommen, gelangen über Pflanzen in Pflanzenfresser und von dort in Fleischfresser. Am Ende der Nahrungskette steht der Mensch – und konsumiert das Mikroplastik aus „seinen“ nachhaltigen Energieprojekten.

Die Zeitdimension: Während die Windräder nach 20-25 Jahren wieder abgebaut werden, verbleibt das Mikroplastik für Jahrhunderte im Ökosystem. Eine Hypothek auf die Zukunft, die in keiner Klimabilanz auftaucht.

Bodenversiegelung und Verdichtung: Schleichender Tod des Waldbodens

Waldböden sind über Jahrhunderte oder Jahrtausende gewachsene, hochkomplexe Ökosysteme. Ihre Struktur ist darauf angewiesen, dass Wasser, Luft und Nährstoffe frei zirkulieren können.

Die Zerstörung: Schwere Transporte verdichten diese empfindlichen Böden irreversibel. Das Porensystem kollabiert, Wasser kann nicht mehr versickern, Luftaustausch findet nicht mehr statt. Der Boden stirbt – und mit ihm alle Organismen, die von ihm leben.

Die Folgen: Verdichtete Böden können ihrer Funktion als Wasserspeicher und CO₂-Senke nicht mehr nachkommen. Ausgerechnet Klimaschutzprojekte zerstören damit eine der wichtigsten natürlichen Klimaschutzfunktionen.

Fragmentierung von Lebensräumen: Zerschneidung der Wildnis

Waldwege sind für viele Wildtiere natürliche Barrieren. Werden sie zu Industriestraßen ausgebaut und mit Müll gesäumt, wirken sie wie unüberwindbare Grenzen.

Die Isolation: Populationen werden isoliert, Genaustausch wird verhindert, lokale Inzucht programmiert. Besonders bedrohte Arten, die ohnehin nur noch in kleinen Restpopulationen vorkommen, werden so zusätzlich gefährdet.

Der Dominoeffekt: Das Verschwinden einer Art löst Kettenreaktionen aus, die das gesamte Ökosystem destabilisieren können. Ein Windpark mag klimafreundlich sein – aber ein toter Wald speichert kein CO₂ mehr.

Behördliches Versagen: Wenn Kontrolleure wegsehen

Die Untere Naturschutzbehörde: Schutz durch Wegsehen?

Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts Straubing-Bogen ist nach bayerischem Recht die zuständige Vollzugsbehörde für den Naturschutz vor Ort. Ihre Aufgabe ist es, Verstöße gegen das Naturschutzrecht zu ahnden und die Beseitigung von Beeinträchtigungen durchzusetzen.

Die Realität: Monatelang dokumentierte Verstöße werden ignoriert oder verharmlost. Statt energisch durchzugreifen, werden Ausreden gesucht: „Das ist nur vorübergehend“, „Das wird noch aufgeräumt“, „Das ist unvermeidbar“.

Die Frage: Warum versagen die Behörden bei Windkraftprojekten so offensichtlich? Liegt es an politischem Druck von oben? An mangelnder Ausstattung? Oder an einer ideologischen Verblendung, die Windkraft grundsätzlich für gut hält – unabhängig von den konkreten Umweltschäden?

Die Bauaufsicht: Genehmigen und vergessen?

Die Bauaufsichtsbehörde erteilt die Genehmigungen – und ist damit auch für deren Durchsetzung verantwortlich. Genehmigungen mit Auflagen sind kein Freibrief, sondern ein Vertrag mit Pflichten.

Das Versagen: Nach der Genehmigungserteilung scheint die Bauaufsicht ihre Aufgabe als erledigt zu betrachten. Kontrollen finden sporadisch oder gar nicht statt. Verstöße gegen Auflagen haben keine Konsequenzen.

Die Konsequenz: Bauherren lernen schnell: Auflagen kann man ignorieren, solange niemand kontrolliert. Ein System, das Verantwortungslosigkeit belohnt, züchtet Verantwortungslosigkeit.

Die Forstbehörde: Der Wald als Verfügungsmasse

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Straubing ist für den Schutz der Waldfunktionen zuständig. Dazu gehört auch der Schutz vor Beeinträchtigungen durch Dritte.

Die Untätigkeit: Offensichtliche Schäden am Wald und an Waldwegen werden nicht geahndet. Als ob Wald nur dann schützenswert wäre, wenn er nicht für die Energiewende gebraucht wird.

Die Polizei: Ordnungswidrigkeiten sind auch Straftaten

Umweltdelikte sind Straftaten – auch wenn sie von vermeintlich guten Projekten begangen werden. Die Polizei ist verpflichtet, entsprechende Anzeigen aufzunehmen und zu verfolgen.

Die Praxis: Anzeigen wegen Umweltdelikten im Zusammenhang mit Windkraftprojekten verschwinden oft in bürokratischen Mühlen oder werden nicht ernst genommen. Als ob Gesetze nur für die kleinen Leute gelten würden.

Was Bürger tun können: Selbsthilfe ist Bürgerpflicht

Dokumentation: Die Waffe der Wahrheit

Wenn Behörden wegschauen, müssen Bürger hinsehen. Wenn offizielle Stellen untätig bleiben, müssen Betroffene aktiv werden. Das ist nicht nur ein Recht – es ist eine Pflicht gegenüber nachkommenden Generationen.

Professionelle Beweisführung

Fotografische Dokumentation: Machen Sie Übersichts- und Detailfotos jeder Fundstelle. Fotografieren Sie aus mehreren Blickwinkeln, um die Lage und das Ausmaß der Verschmutzung zu dokumentieren. Verwenden Sie eine Digitalkamera oder ein Smartphone mit GPS-Funktion, damit die Koordinaten automatisch gespeichert werden.

Datum und Uhrzeit: Stellen Sie sicher, dass jedes Foto mit Datum und Uhrzeit versehen ist. Aktivieren Sie die entsprechende Funktion in Ihrer Kamera oder Ihrem Smartphone.

Koordinaten notieren: Notieren Sie die exakten GPS-Koordinaten jeder Fundstelle. Verwenden Sie dazu Apps wie „GPS Essentials“ oder „What3Words“. Notieren Sie zusätzlich eine Wegbeschreibung („20 m südlich der Weggabelung am Hochstand“).

Videodokumentation: Machen Sie zusätzlich einen ruhigen Videowalk der betroffenen Strecken. Gehen Sie langsam, schwenken Sie die Kamera ruhig und kommentieren Sie dabei, was Sie sehen. Videos zeigen das Ausmaß der Verschmutzung oft besser als Einzelfotos.

Systematische Archivierung: Legen Sie für jede Fundstelle einen eigenen Ordner an (z.B. „2025-08-15_Neufahrn_Fundstelle-01“). Speichern Sie dort alle Fotos, Videos und Notizen systematisch ab.

Rechtssichere Meldungen

Schriftlich melden: Melden Sie jeden Fund schriftlich an alle zuständigen Behörden. Eine E-Mail reicht, aber bitten Sie um Eingangsbestätigung. Senden Sie Kopien an:

  • Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts
  • Bauaufsichtsamt des Landratsamts
  • AELF (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)
  • Bei akuten Fällen auch an die örtliche Polizei

Konkrete Forderungen: Formulieren Sie konkret, was Sie erwarten: „Ich fordere die sofortige Räumung der dokumentierten Abfälle, eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Entsorgung und Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Verschmutzung bis zum [Datum].“

Fristen setzen: Setzen Sie klare Fristen für Antwort (14 Tage) und Maßnahmen (30 Tage). Kündigen Sie an, was Sie bei Untätigkeit unternehmen werden.

Rechtliche Schritte: Wenn Bitten nicht helfen

Widerspruch und Anfechtung

Genehmigungen anfechten: Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Genehmigungen rechtswidrig erteilt wurden, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich dabei von einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht beraten.

Nebenbestimmungen durchsetzen: Genehmigungen enthalten meist Nebenbestimmungen (Auflagen). Deren Nichteinhaltung können Sie als Bürger anzeigen und deren Durchsetzung verlangen.

Strafanzeige und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Strafanzeige stellen: Umweltdelikte sind Straftaten. Stellen Sie bei der Staatsanwaltschaft oder der örtlichen Polizei Strafanzeige gegen die Verantwortlichen. Auch wenn die Erfolgsaussichten gering sind – jede Anzeige schafft Druck.

Ordnungswidrigkeitenanzeige: Verstöße gegen Umweltgesetze sind meist Ordnungswidrigkeiten. Diese können von den Behörden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden – wenn sie wollen.

Zivilrechtliche Ansprüche

Unterlassung fordern: Als Anwohner oder Betroffener können Sie zivilrechtlich die Unterlassung weiterer Verschmutzung fordern.

Beseitigung verlangen: Sie können auch die Beseitigung bereits vorhandener Verschmutzungen auf Kosten des Verursachers verlangen.

Quellen/Belege:

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), § 69 BußgeldvorschriftenGesetze im Internet (BMJ). Gesetze im Internet

Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG), Art. 57 Ordnungswidrigkeitengesetze-bayern.de (aktuelle Fassung ab 1. Aug. 2025). Gesetze Bayern

Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG)gesetze-bayern.de (Zwecke/Waldfunktionen; letzte Änderung 23. Dez. 2024). Gesetze Bayern

Eingriffs-/Ausgleichsregelung: „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ – Infoseite und Leitfaden des StMB (Bayern). Bayerisches Ministerium für Wohnen+1

LfU Bayern – Zentrale Stelle Abfallüberwachung (Aufgaben & Ansprechpartner). LfU Bayern+1

UVPG Anlage 1 (Liste UVP-pflichtiger Vorhaben)Gesetze im Internet; ergänzend Fachagentur Wind und Solar (Kurzinfos/Schwellen). Gesetze im InternetFachagentur Wind & Solar

Waldrecht (allg. Überblick zu Waldfunktionen) – Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (Bayern). waldbesitzer-portal.bayern.de

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Gefährdete Greifvögel im Visier: Rotmilan-Vorkommen im geplanten Windkraftgebiet bei Pramersbuch entdeckt

Rotmilan

Mitten im Herzen der niederbayerischen Kulturlandschaft spitzt sich ein grundlegender Zielkonflikt zwischen der dringend benötigten Energiewende und dem Schutz bedrohter Arten zu. Im Gebiet rund um Pramersbuch, wo die Errichtung mehrerer moderner Windkraftanlagen geplant ist, wurden in den vergangenen Wochen wiederholt Rotmilane (Milvus milvus) gesichtet – eine in Deutschland streng geschützte Greifvogelart, die als besonders windkraftsensibel gilt.

Die geplanten Windenergieanlagen, die jeweils eine Leistung von 7,2 Megawatt und eine Gesamthöhe von 261 Metern erreichen sollen, sind Teil eines groß angelegten Projekts zur Förderung erneuerbarer Energien in der Region Mengkofen. Ziel ist es, klimafreundlichen Strom für mehr als 33.000 Haushalte zu erzeugen und die lokale Wertschöpfung zu stärken. Doch der Schutz der Artenvielfalt stellt die Planer vor erhebliche Herausforderungen.


Rotmilan: Ein Symbol für Bayerns Artenvielfalt

Der Rotmilan ist nicht nur ein faszinierender Greifvogel, sondern auch ein Symbol für die biologische Vielfalt Bayerns. Deutschland trägt eine besondere Verantwortung für den Erhalt dieser Art, da hier etwa die Hälfte des weltweiten Bestands brütet. Rotmilane sind auf strukturreiche Kulturlandschaften angewiesen, in denen sie ausreichend Nahrung und geeignete Brutplätze finden. Gerade diese Lebensräume sind jedoch zunehmend durch Infrastrukturprojekte wie Windkraftanlagen bedroht.


Präzise Nachweise durch engagierte Bürgerinnen und Bürger

In den letzten Wochen haben aufmerksame Anwohnerinnen und Anwohner mehrfach Rotmilane beim Jagen, Kreisen und Ruhen beobachtet. Die Beobachtungen wurden sorgfältig dokumentiert: Viele hochauflösende Fotos teilweise mit GPS-Koordinaten, Datum und Uhrzeit belegen eindeutig, dass sich die Tiere regelmäßig im betroffenen Areal aufhalten – und zwar nicht zufällig, sondern mit territorialem Bezug. Die Sichtungen deuten auf mehrere ortsansässige Paare hin.

Die Bürgerinitiative hat die Nachweise systematisch gesammelt und in Beobachtungsprotokollen festgehalten. Mehrere Personen haben die Aktivitäten der Rotmilane unabhängig voneinander bestätigt. „Die Tiere fliegen regelmäßig über die geplanten Standorte hinweg – teils genau auf Höhe der späteren Rotorblätter. Das ist ein klares Alarmzeichen“, erklärt Bürgerinitiative Pronatur. „Wir sprechen uns nicht grundsätzlich gegen Windkraft aus – aber nicht an Orten, wo sie streng geschützte Arten gefährdet.“


Gesetzliche Lage: Artenschutz als verbindliches Leitprinzip

Die rechtliche Situation ist eindeutig: Nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem europäischen Naturschutzrecht dürfen Windkraftanlagen nicht in Gebieten errichtet werden, in denen windkraftsensible Arten wie der Rotmilan regelmäßig vorkommen. Das sogenannte „Helgoländer Papier“ der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten empfiehlt einen Mindestabstand von 1.000 bis 1.500 Metern zu einem Horst. Darüber hinaus ist das gesamte Umfeld – insbesondere in einem Radius von bis zu 3.000 Metern – auf bedeutende Jagdhabitate zu prüfen. Wird eine erhebliche Kollisionsgefahr festgestellt, ist das Vorhaben in der Regel nicht genehmigungsfähig.

In Bayern wurden bereits zahlreiche Windkraftprojekte aufgrund nachgewiesener Rotmilan-Vorkommen untersagt oder gestoppt. Auch technisch gesteuerte Abschaltzeiten gelten aus artenschutzrechtlicher Sicht nicht als ausreichend, sofern das Kollisionsrisiko insgesamt als erheblich eingestuft wird.


Energiewende und Naturschutz: Ein Balanceakt

Die Energiewende ist ein zentrales gesellschaftliches Ziel, das auch in der Region Mengkofen mit Nachdruck verfolgt wird. Die geplanten Windkraftanlagen sollen einen wichtigen Beitrag zur Reduktion von CO₂-Emissionen und zur Unabhängigkeit von fossilen Rohstoffen leisten. Doch der Schutz bedrohter Arten wie des Rotmilans darf dabei nicht ins Hintertreffen geraten. Der Naturschutzbund (NABU) und andere Umweltverbände mahnen, dass die gesetzlichen Vorgaben konsequent eingehalten werden müssen und Ausnahmen nur in eng begrenzten Fällen zulässig sind.


Forderungen der Bürgerinitiative: Planungsstop, Transparenz und unabhängige Gutachten

Angesichts der dokumentierten Rotmilan-Aktivitäten fordert die Bürgerinitiative einen sofortigen Stopp der aktuellen Windkraftplanungen im Gebiet Pramersbuch. Es sei unerlässlich, zunächst ein unabhängiges, fachlich fundiertes Artenschutzgutachten in Auftrag zu geben, das die Situation vor Ort objektiv bewertet. Nur so könne sichergestellt werden, dass die streng geschützten Greifvögel nicht durch den Bau und Betrieb der Anlagen gefährdet werden.

Darüber hinaus setzt sich die Initiative für eine transparente Beteiligung der Öffentlichkeit im gesamten Planungsverfahren ein. Sämtliche gesetzlichen Vorgaben im Bereich Arten- und Naturschutz müssten konsequent eingehalten werden – ohne Abstriche und ohne voreilige Ausnahmen.

„Artenschutz ist kein Luxus, sondern ein gesetzlich verankertes Grundprinzip. Die Energiewende muss im Einklang mit dem Naturschutz stehen – nicht auf Kosten unserer letzten Greifvögel“, betont die Bürgerinitiative Pronatur.

Die kommenden Monate werden zeigen, ob es gelingt, einen tragfähigen Kompromiss zwischen Klimaschutz und Artenschutz zu finden – oder ob der Rotmilan zum Symbol eines ungelösten Zielkonflikts in der bayerischen Energiewende wird.

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Leserbriefe

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Wie versprochen, veröffentlichen wir hier die eingegangenen Leserbriefe:

Nach unseren letzten Beiträgen haben uns zahlreiche Rückmeldungen erreicht – per E-Mail, über soziale Medien und sogar handgeschrieben per Post. Es zeigt sich einmal mehr: Das Thema bewegt die Menschen, regt zum Nachdenken an und sorgt für angeregte Diskussionen. Genau das war unser Ziel.

Ob zustimmend, kritisch oder nachdenklich – Ihre Meinungen sind für uns ein wertvoller Kompass. Sie spiegeln wider, was unsere Leserinnen und Leser denken, fühlen und fordern. Deshalb möchten wir auch nicht nur berichten, sondern Raum für den Dialog schaffen.

An dieser Stelle geben wir Ihnen das Wort – ungefiltert, ehrlich und vielfältig. Denn Ihre Stimmen gehören genauso zur Debatte wie unsere Recherchen.

Leserbrief #1

Ich möchte mich zu eurer Kritik am Bau der Windkraftanlagen und eurem Argument der Rodung von 1,2 Hektar Wald äußern, weil mir das Thema wirklich am Herzen liegt – als jemand, der den Wald liebt und der gleichzeitig Klimaschutz für dringend nötig hält.

Mir fällt auf, wie oft in der Diskussion gesagt wird, dass durch Windkraft „unwiederbringlich“ Wald zerstört wird. Das klingt erst mal dramatisch, aber wenn ich genauer hinschaue, stimmt das so pauschal einfach nicht. Die Flächen, die für Windräder gerodet werden, werden meist an anderer Stelle wieder aufgeforstet oder durch ökologische Maßnahmen ausgeglichen. Das wird leider oft gar nicht erwähnt.

Außerdem ist der Flächenverbrauch im Verhältnis zu anderen Energieformen wirklich gering. Für eine Windkraftanlage braucht man nur einen kleinen Teil des Waldes, meist für Wege und das Fundament. Der Großteil bleibt stehen oder wird später sogar wieder in einen natürlichen Zustand gebracht. Und die Standorte sind meistens so gewählt, dass keine alten, wertvollen Waldbestände betroffen sind, sondern Flächen, die sowieso schon forstwirtschaftlich genutzt werden.

Ich finde auch, dass das Argument, hier würde einfach „Natur zerstört“, den eigentlichen Zusammenhang übersieht: Unsere Wälder werden durch den Klimawandel – durch Trockenheit, Stürme und Schädlinge – viel mehr bedroht als durch einzelne Windkraftanlagen. Wenn wir wirklich etwas für den Erhalt des Waldes tun wollen, dann brauchen wir die Energiewende – und Windkraft spielt dabei eine Schlüsselrolle.

Mir ist bewusst, dass der Eingriff in die Natur immer gut überlegt sein muss. Aber mit Ausgleichsmaßnahmen und einer klugen Planung lohnt sich der Schritt. Ganz ehrlich: Die Rodung von 1,2 Hektar ist im Verhältnis zum Nutzen für den Klimaschutz und die Zukunft unserer Wälder ein vertretbarer Preis.

Ich wünsche mir, dass wir diese Diskussion weniger emotional und dafür sachlicher führen. Für mich ist klar: Die Energiewende und der Schutz des Waldes gehen zusammen, wenn wir es richtig machen.

Jasmin Walter

Leserbrief #2

Mit großer Zustimmung habe ich Ihre Ausführungen zur Zerstörung unseres Waldbodens gelesen – und ich möchte Ihnen beipflichten: Was sich manche Waldbesitzer erlauben, ist schlichtweg unverantwortlich.

Es ist eine wissenschaftlich belegte Tatsache, dass ein einziger Zentimeter Waldboden bis zu 100 Jahre benötigt, um zu entstehen. Und doch wird dieser wertvolle Lebensraum rücksichtslos von schweren Maschinen zerfahren, planiert und geschändet – als wäre er beliebig ersetzbar.

Wer so mit unserem natürlichen Erbe umgeht, handelt nicht nur kurzsichtig, sondern zerstört aktiv die Lebensgrundlage zukünftiger Generationen. Solches Handeln darf nicht länger als „wirtschaftliche Nutzung“ verharmlost werden. Es ist ein Angriff auf das Ökosystem, auf die Artenvielfalt – und letztlich auf uns alle.

Ich danke der Bürgerinitiative Pronatur für ihren unermüdlichen Einsatz und fordere: Schluss mit der industriellen Vergewaltigung unserer Wälder! Nachhaltigkeit darf kein leeres Wort bleiben.

Nina Mayer

Leserbrief #3

Wenn wir uns zu Recht gegen die Industrialisierung unserer Landschaft wehren, dann sollten wir auch den Mut haben, die ganze Wahrheit auszusprechen. Jedes Mal, wenn ich sehe, wie sich Menschen empört über „Vogelschredder“ aufregen, nur um sich in der Pause ihr Wurstbrot aus Massentierhaltung schmecken zu lassen, frage ich mich: Wie glaubwürdig sind wir eigentlich?

Die traurige Realität ist, dass wir uns mit unserer selektiven Empörung selbst belügen. Während wir gegen Windräder kämpfen, die für Vögel und Wildtiere gefährlich sind, finanzieren wir mit unserem täglichen Konsum eine Agrarindustrie, die systematisch Lebensräume zerstört und millionenfaches Tierleid verursacht. Für Weiden und Futtermittelanbau werden Wälder gerodet, Böden vergiftet und Artenvielfalt vernichtet – alles für Schnitzel und Wurst, die am Ende ohnehin im Müll landen. Und dann wundern wir uns, warum die Insekten verschwinden und die Vögel verstummen?

Es ist an der Zeit, diese Doppelmoral zu beenden. Wer wirklich Naturschutz will, darf nicht nur gegen Windräder sein, sondern muss auch seinen eigenen Lebensstil hinterfragen. Die größte Bedrohung für unsere Tierwelt kommt nicht nur von Rotoren, sondern von einer Landwirtschaft, die Natur zur Ware macht und Tiere zu Produktionsgütern degradiert. Jedes Mal, wenn wir billiges Fleisch kaufen, machen wir uns mitschuldig an diesem System.

Ich verlange von dieser Bewegung, endlich konsequent zu sein. Entweder wir nehmen den Schutz von Tieren und Lebensräumen ernst – dann aber bitte ganzheitlich und ohne Ausreden. Oder wir geben offen zu, dass es uns in Wahrheit nur um unser eigenes Wohlbefinden geht, nicht um die Natur.

Nicole Bauer
(Veganerin und Umweltaktivistin und Windradgegnerin)

Leserbrief #4

Es wird höchste Zeit, dass wir uns als Gesellschaft wieder klar machen, wie sensibel unser ökologisches Gleichgewicht ist – und welchen Einfluss der Mensch auf elementare Prozesse wie den Sauerstoffkreislauf hat.

Unsere Atmosphäre besteht zu etwa 21 % aus Sauerstoff, doch dieser Anteil ist nicht selbstverständlich. Er wird zu einem Großteil durch Wälder, Moore, Algen und andere Pflanzen permanent neu produziert. Gleichzeitig steigt der CO₂-Anteil, nicht zuletzt durch menschliches Handeln: Verkehr, Industrie, Massentierhaltung und die rücksichtslose Abholzung von Wäldern treiben die Emissionen kontinuierlich in die Höhe.

Allein im Jahr 2023 hat die Menschheit rund 36 Milliarden Tonnen CO₂ freigesetzt – eine erschreckende Zahl, die uns nicht kaltlassen darf. CO₂ macht aktuell „nur“ etwa 0,04 % der Atmosphäre aus, doch dieser geringe Anteil reicht schon, um das Klima spürbar aus dem Gleichgewicht zu bringen.

Wenn wir Wälder zerstören, vernichten wir nicht nur die „grüne Lunge“ unseres Planeten, sondern beschleunigen eine Spirale, die wir irgendwann nicht mehr stoppen können. Jeder Hektar, der verloren geht, verschlechtert die Sauerstoffproduktion und erhöht die CO₂-Konzentration – mit langfristigen Folgen für Gesundheit, Klima und Artenvielfalt.

Ich danke Ihnen für Ihre wertvolle Aufklärungsarbeit und wünsche mir, dass mehr Menschen begreifen: Der Wald ist kein Wirtschaftsgut – er ist Lebensgrundlage.

Thomas Berger

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Bürgerinitiative ProNatur ruft zur Teilnahme auf: Entscheidung über Windvorrangflächen steht bevor

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Am Donnerstag, den 10. Juli 2025, um 9:00 Uhr, kommt der Planungsausschuss des Landkreises Straubing-Bogen zu einer richtungsweisenden Sitzung im Landratsamt Straubing zusammen. Im Mittelpunkt steht ein Thema, das in den letzten Monaten für hitzige Debatten und wachsenden Unmut in der Bevölkerung gesorgt hat: die Festlegung von Windvorrangflächen im Landkreis.

Die Sitzung könnte endgültig über die Flächen entscheiden, auf denen künftig Windkraftanlagen errichtet werden dürfen – ein Schritt, der aus Sicht der Bürgerinitiative ProNatur tiefgreifende Folgen für Landschaft, Natur und Lebensqualität im ländlichen Raum hätte. Aus diesem Grund ruft die Initiative alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises auf, zahlreich an der Sitzung teilzunehmen, um ein klares Zeichen gegen den Bau von Windrädern im Landkreis zu setzen.

„Wir sind nicht gegen erneuerbare Energien – aber wir sind gegen eine ideologisch getriebene Windkraftplanung, die ohne Rücksicht auf Mensch, Natur und Heimat durchgedrückt werden soll“, erklärt ein Sprecher von ProNatur. „Es geht um den Erhalt unserer einzigartigen Kulturlandschaft, um Artenschutz, um den Schutz vor gesundheitlichen Risiken durch Infraschall und um die Frage, ob Bürgerinteressen überhaupt noch Gehör finden.“

Entscheidung hinter verschlossenen Türen?

Viele Mitglieder der Bürgerinitiative kritisieren, dass die Planung weitgehend ohne transparente Bürgerbeteiligung erfolgt sei. Zahlreiche Eingaben, Einwände und kritische Stimmen aus der Bevölkerung seien zwar entgegengenommen, aber bislang nicht ernsthaft berücksichtigt worden.

Auch rechtliche und ökologische Bedenken – etwa der Schutz von Vogelarten, die Nähe zu Wohngebieten oder die Frage der Wirtschaftlichkeit – seien untergeordnet behandelt worden, so ProNatur. Nun steht die Sorge im Raum, dass der Ausschuss die Flächen trotz breiter Ablehnung in der Bevölkerung festlegen könnte.

„Wir müssen sichtbar sein – für die Entscheidungsträger im Ausschuss und für die Öffentlichkeit. Nur wenn viele Menschen Gesicht zeigen, kann verhindert werden, dass unser Landkreis zur Industriezone für Windkraft wird“, so der Appell der Initiative.

Hintergrund

Im Zuge der nationalen Energiewende und der Klimaziele sollen auch im Landkreis Straubing-Bogen sogenannte Windvorrangflächen ausgewiesen werden – also Gebiete, in denen Windenergie bevorzugt und vorrangig ausgebaut werden soll. Kritiker befürchten, dass es zu einer Zerstückelung der Landschaft, einer Gefährdung von Tierarten sowie zu einer Entwertung von Immobilien kommen könnte. Auch der fehlende/schwache Wind in manchen Gebieten und die unkalkulierbaren Auswirkungen auf Mensch und Natur sind Gegenstand intensiver Diskussionen.

Fakten zur Sitzung
• Wann: Donnerstag, 10. Juli 2025, 9:00 Uhr
• Wo: Landratsamt Straubing, Sitzungssaal
• Thema: Entscheidung über Windvorrangflächen im Landkreis Straubing-Bogen
• Aufruf: Teilnahme aller interessierten Bürgerinnen und Bürger zur öffentlichen Sitzung und zum friedlichen Protest

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Offener Brief an Herrn Hubert Aiwanger

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Offener Brief an Herrn Hubert Aiwanger

Dieser hat am 12.06.2025 auf Instagram über den den Account des Bayerischen Wirtschaftsministeriums Folgenden Text Veröffentlicht:

Du denkst, wir pflastern Bayerns Wälder mit Windrädern zu? So einfach ist es nicht.🌲

Wenn wir über die Energiewende sprechen, darf die Windkraft nicht fehlen.

➡️ Und hier muss Bayern aufholen. Gekauft. Das Ziel der Staatsregierung, 1000 neue Windräder in Bayern bis 2030, ist erreichbar, aber nur, wenn der Wald mitberücksichtigt wird.

Über ein Drittel der Landesfläche ist Wald, diese Gebiete liegen in der Regel am weitesten von Siedlungen entfernt und sind häufig der einzige Standort, an dem vorgegebene Abstände überhaupt eingehalten werden können.

Jetzt denkst du vielleicht, wir opfern wertvollen Wald für die Energiewende. 😱
Fakt ist aber, dass Natur und Bürger profitieren können.

💡 Viele Windräder sind Bürgerprojekte, wie aktuell im Hofoldinger Forst bei München. Die Anwohner profitieren direkt vom Stromverkauf.

Für den Bau der Windräder müssen Bäume gefällt werden, doch rundherum wird aufgeforstet oder ein Lebensraum geschaffen, der außerhalb des Waldes längst Mangelware ist. Die Natur gewinnt dazu – und für Vögel sind Windräder längst nicht so gefährlich wie Katzen, Fenster oder Straßen. 🚗

Windkraft im Wald ist mehr als saubere Energie.
Die Pachteinnahmen 💶 helfen auch dabei, den Wald aktiv umzubauen und widerstandsfähiger gegen den Klimawandel zu machen.

Was denkst du? Bist du bereit für Windräder im Wald bei dir daheim oder hast du Zweifel?
Schreib deine Meinung in die Kommentare. 👇.

Daraufhin bekam Herr Aiwainger innerhalb nur 24 Stunden Extreme Kritik von 31 Lesern und er hatte nur 3 Befüworter.

Offener Brief an Herrn Hubert Aiwanger

Sehr geehrter Herr Aiwanger,

mit großem Erstaunen und wachsender Besorgnis verfolgen wir Ihre jüngsten Werbekampagnen für den Ausbau der Windenergie in Bayern, insbesondere auf Plattformen wie Instagram. Sie präsentieren Windräder als zukunftsweisende Lösung, doch die Realität vor Ort sieht ganz anders aus: Während Sie in den sozialen Medien nur auf drei Befürworter stoßen, sprechen sich 31 Stimmen klar gegen Ihre Pläne aus, Bayern mit Windrädern zu überziehen. Die überwältigende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger – sowohl direkt als auch indirekt betroffen – lehnt die Errichtung von Windkraftanlagen in unserer Heimat entschieden ab.

Wie bereits erwähnt, zeigen sowohl Ihre eigenen Instagram Beiträge als auch unsere Unterschriftensammlung ein klares Bild: Über 80% der nicht direkt betroffenen Menschen sprechen sich gegen Windräder in unseren Wäldern aus. Bei den direkten Anwohnern ist die Ablehnung sogar noch deutlicher – 95% bis zu 100% der Befragten sind gegen Windkraftanlagen in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft. Diese Zahlen sind ein unmissverständliches Signal, das Sie als verantwortlicher Minister nicht länger ignorieren dürfen.

Die Nachteile von Windenergieanlagen sind vielfältig und gravierend. Sie reichen von der massiven Beeinträchtigung des Landschaftsbildes über die Zerstörung wertvoller Natur- und Erholungsräume bis hin zu erheblichen gesundheitlichen Belastungen für die Anwohner. Der Lärm, der von den Anlagen ausgeht, ist nicht nur störend, sondern kann nachweislich zu Schlafstörungen, Stress und anderen gesundheitlichen Problemen führen. Der sogenannte Infraschall, der von Windrädern ausgeht, ist ein weiteres, bislang viel zu wenig beachtetes Risiko für die Gesundheit der Menschen.

Darüber hinaus werden durch den Bau von Windkraftanlagen große Flächen Wald gerodet und Lebensräume für zahlreiche Tierarten unwiederbringlich zerstört. Besonders betroffen sind seltene und geschützte Arten wie Fledermäuse und Greifvögel, die durch die Rotoren getötet werden. Die Versiegelung von Böden, der Bau von Zufahrtswegen und die Errichtung von Betonfundamenten hinterlassen dauerhafte Schäden in unseren sensiblen Ökosystemen.

Auch wirtschaftlich sind Windräder keineswegs die Heilsbringer, als die sie oft dargestellt werden. Die Stromerzeugung ist wetterabhängig und schwankend, was zu einer unsicheren Versorgungslage führt. Die Kosten für den Ausbau der Netze und die notwendige Speicherung des Stroms werden auf die Verbraucher abgewälzt. Gleichzeitig sinken die Immobilienwerte in der Nähe von Windkraftanlagen drastisch, was für viele Familien existenzielle Folgen hat.

Ein weiterer, oft übersehener Punkt ist, dass die Interessen und Sorgen der betroffenen Anwohner bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen regelmäßig ignoriert werden. Entscheidungen werden häufig über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen, ohne Rücksicht auf deren Lebensqualität, Gesundheit und die Zukunft ihrer Heimat. Immer wieder zeigt sich, dass wirtschaftliche Interessen von Investoren und Projektentwicklern im Vordergrund stehen, während die berechtigten Anliegen der Bevölkerung keinerlei Gewicht haben. Dieses Vorgehen führt zu Frust, Unmut und einer tiefen Entfremdung zwischen Politik und Bürgern – und es macht deutlich, dass der Ausbau der Windkraft gegen den Willen der Mehrheit durchgesetzt werden soll.

Zudem ist die Frage der Versorgungssicherheit und Netzstabilität weiterhin ungelöst. Windenergie ist volatil und nicht grundlastfähig. In windarmen Zeiten drohen Versorgungslücken, die durch teure und umweltschädliche Reservekraftwerke ausgeglichen werden müssen. Die Abhängigkeit von wetterabhängigen Energiequellen kann zu einer gefährlichen Instabilität im Stromnetz führen – mit unkalkulierbaren Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft.

Auch der oft propagierte Beitrag der Windenergie zum Klimaschutz ist kritisch zu hinterfragen. Die Herstellung, der Transport und die Errichtung von Windkraftanlagen verursachen erhebliche Mengen an CO₂ und anderen Schadstoffen. Die Entsorgung der riesigen Rotorblätter und Fundamente nach Ablauf der Lebensdauer ist bislang ungelöst und stellt eine enorme Umweltbelastung dar. Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass Windräder per se klimaneutral sind.

Als Sohn eines Landwirts und Diplom-Agraringenieur (FH) der Fachhochschule Weihenstephan sollten Sie, Herr Aiwanger, eigentlich aus erster Hand wissen, welche gravierenden Folgen der Bau von Windkraftanlagen in Wäldern und auf landwirtschaftlichen Flächen mit sich bringt. Gerade Sie müssten die Bedeutung intakter Böden, gesunder Wälder und funktionierender landwirtschaftlicher Flächen für unsere Ernährungssicherheit, den Wasserhaushalt und das ökologische Gleichgewicht kennen. Die Rodung von Waldflächen für Windräder zerstört nicht nur wertvolle Lebensräume, sondern beeinträchtigt auch die Schutzfunktionen des Waldes, etwa beim Hochwasserschutz und als CO₂-Speicher. Auf Feldern führen die massiven Fundamente, Zufahrtswege und Baustellen zu Bodenverdichtung, Erosionsgefahr und langfristigen Ertragseinbußen. Die landwirtschaftlichen Betriebe, die ohnehin schon unter wirtschaftlichem Druck stehen, werden so zusätzlich belastet und in ihrer Existenz gefährdet. Gerade von Ihnen, mit Ihrem fachlichen Hintergrund und Ihrer Herkunft, hätten wir mehr Verständnis und Einsatz für den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen erwartet.

Besonders kritisch sehen wir auch, dass sich einige Waldbesitzer und Grundstückseigentümer durch die Verpachtung ihrer Flächen an Windkraftbetreiber persönlich bereichern, während die negativen Folgen für Umwelt, Natur und die Allgemeinheit in Kauf genommen werden. Es ist moralisch höchst fragwürdig, kurzfristige finanzielle Vorteile über den langfristigen Schutz unserer Heimat und der natürlichen Lebensgrundlagen zu stellen. Die Verlockung, mit Pachteinnahmen ein sicheres Einkommen zu erzielen, darf nicht dazu führen, dass wertvolle Wälder und Landschaften unwiederbringlich zerstört werden. Wer sich auf diese Weise bereichert, handelt nicht im Sinne des Gemeinwohls, sondern trägt aktiv zur Spaltung der Dorfgemeinschaft und zur Zerstörung unserer Umwelt bei.

Herr Aiwanger sie sollten sich für eine Energiepolitik einzusetzen, die auf Augenmaß, Vernunft und den Schutz unserer bayerischen Heimat setzt. Die Menschen in Bayern erwarten von ihrer Landesregierung, dass sie nicht blind einem Trend folgt, sondern verantwortungsvoll abwägt, was wirklich gut und richtig für Land und Leute ist. Stoppen Sie den weiteren Ausbau der Windenergie in sensiblen Gebieten und setzen Sie sich stattdessen für eine nachhaltige, naturverträgliche und sozial gerechte Energiepolitik ein. Es gibt zahlreiche Alternativen, die den Schutz unserer Heimat und die Versorgungssicherheit gleichermaßen gewährleisten können – von der Förderung der Solarenergie auf bereits versiegelten Flächen bis hin zu innovativen Speichertechnologien und einer echten Energieeinsparung.

Wir fordern Sie daher auf, die Sorgen und Argumente der betroffenen Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen und von weiteren Plänen zur Errichtung von Windrädern in sensiblen Gebieten Abstand zu nehmen. Setzen Sie sich stattdessen für echte Alternativen ein, die unsere Heimat und unsere Lebensqualität bewahren!

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerinitiative ProNatur

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