Wenn der Wind krank macht – Ein Urteil erschüttert die Windkraftbranche

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Frankreich setzt ein Zeichen: Erstmals erkennt ein Gericht den direkten Zusammenhang zwischen Windrädern und Gesundheitsschäden an

Es war ein ganz normaler Herbsttag im November, als in Straßburg ein Urteil gefällt wurde, das die Windkraftbranche in ihren Grundfesten erschüttern sollte. Still, fast unbemerkt von der großen Öffentlichkeit, sprach das Zivilgericht des Tribunal judiciaire de Strasbourg aus, was Tausende von Anwohnern in ganz Europa seit Jahren verzweifelt zu beweisen versuchen: Windräder machen krank. Nicht als Einbildung, nicht als Hysterie – sondern als juristisch anerkannte, medizinisch belegte Tatsache.

Eine ehemalige Lehrerin aus einem kleinen Dorf in der Somme, die seit 1985 gemeinsam mit ihrem Mann das ruhige Landleben genoss, steht im Mittelpunkt dieses historischen Verfahrens. Seit 2009 – dem Jahr, in dem zwölf Windmasten buchstäblich am Ende ihres Gartens errichtet wurden – ist von Ruhe keine Rede mehr. Was folgte, war ein schleichender, zermürbender Albtraum.

Das Ende der Stille

Stellen Sie sich vor: Sie haben Ihr Leben lang für ein Stück Frieden auf dem Land gearbeitet. Ein Haus, ein Garten, frische Luft, Vogelgezwitscher. Dann, von einem Tag auf den anderen, ragen zwölf stählerne Giganten aus dem Boden – tagsüber mit weißem Blinklicht, nachts mit rotem. Die Rotorblätter drehen sich unaufhörlich, Tag und Nacht, Sommer wie Winter. Und mit ihnen beginnt ein Geräusch, das man nicht wirklich hören kann – aber das man fühlt. Tief im Körper. Im Kopf. In den Knochen.

Genau das beschreibt die Klägerin aus der Somme. Schwindel. Schlafstörungen. Angstzustände. Konzentrationsprobleme. Kopfschmerzen, die sich schleichend entwickelten – zwei bis drei Monate nach der Inbetriebnahme der Anlage – und die verschwanden, sobald sie das Haus verließ oder die Windräder abgeschaltet wurden. Die Korrelation war eindeutig. Für die Betroffene. Für ihren Neurologen. Und nun auch für das Gericht.

„Das Gericht stellt fest, dass der Betrieb der in der Nähe des Wohnhauses von Frau […] errichteten Windkraftanlagen die direkte und sichere Ursache des Stresses und der Angst ist, die die Betroffene empfindet“, heißt es im Urteil vom 13. November. Klarer kann ein Richterspruch kaum sein.

Das Schweigen der Wissenschaft – und das Leiden der Menschen

Was diesen Fall so brisant macht, ist nicht nur das Urteil selbst. Es ist die jahrelange Ignoranz, mit der Behörden, Politiker und Teile der Wissenschaft die Klagen von Anwohnern abgetan haben. Das sogenannte „Windrad-Syndrom“ – ein Begriff, den Betroffene selbst geprägt haben – wurde jahrelang belächelt, als psychosomatisch abgestempelt, als Einbildung von Fortschrittsfeinden und Nimbys (Not in my backyard) abgetan.

Dabei ist die Liste der Symptome erschreckend konsistent: Tinnitus, Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Gedächtnisprobleme, anhaltende Erschöpfung, Depressionen, Schwindel, Übelkeit. Immer wieder dieselben Beschwerden. Immer wieder dieselbe Quelle.

Rechtsanwalt Philippe Bodereau, der die Klägerin vertrat, legte den Richtern ein beeindruckendes Dossier vor. Darunter der Bericht des französischen Dr. Pierpont, der die vielfältigen Lärmbelästigungen durch Windräder dokumentiert. Dazu eine amerikanische Studie des Dr. Nissembaum aus dem US-Bundesstaat Maine, die einen klaren Zusammenhang zwischen der Entfernung von Windrädern und dem Auftreten von Schlafstörungen sowie Depressionen bei Anwohnern belegt. Je näher die Turbinen, desto schwerer die Symptome. Eine Erkenntnis, die eigentlich niemanden überraschen sollte – außer vielleicht jene, die an der Windkraft verdienen.

Die unsichtbare Bedrohung: Infraschall

Besonders alarmierend ist die Rolle der sogenannten Infraschallwellen – Töne unterhalb von 20 Hertz, die das menschliche Ohr nicht wahrnehmen kann, die der Körper aber dennoch registriert. Man hört sie nicht. Man spürt sie. Und genau das macht sie so gefährlich: Man kann sich nicht dagegen wehren, weil man sie nicht bewusst wahrnimmt.

Ein Dokument einer Behörde zur Prävention beruflicher Risiken, das Bodereau den Richtern vorlegte, ist in seiner Deutlichkeit erschreckend: Bei „ausreichend intensiver und wiederholter Exposition“ verursachen diese unhörbaren Schallwellen Unbehagen, Erschöpfung, Reizbarkeit, Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit. Symptome, die sich wie eine Blaupause der Beschwerden lesen, die Windkraftanwohner seit Jahren schildern.

Das Perfide dabei: Infraschall lässt sich kaum abschirmen. Er durchdringt Wände, Decken, Böden. Der Windkraftbetreiber hatte zwar Schallschutzmaßnahmen im Schlafzimmer der Klägerin durchführen lassen – doch ohne Erfolg. Und genau hier liegt, wie Bodereau treffend anmerkt, eine bittere Ironie: Warum sollte ein Unternehmen teure Dämmarbeiten in einem Privathaus bezahlen, wenn es nicht selbst wüsste, dass seine Anlagen Schaden anrichten? Diese Maßnahme ist nichts anderes als ein stilles Schuldeingeständnis.

Ein Präzedenzfall – und seine Vorgeschichte

Das Urteil von Straßburg steht nicht allein. Bereits 2021 hatte das Berufungsgericht Toulouse einem Ehepaar aus dem Tarn Recht gegeben, das unter Schwindel, Kopfschmerzen und einem permanenten Gefühl der Beklemmung litt. Das Gericht erkannte eine „abnormale Nachbarschaftsstörung“ an – und der Windparkbetreiber musste 100.000 Euro Entschädigung zahlen.

Nun, in Straßburg, geht die Justiz noch einen entscheidenden Schritt weiter: Nicht nur eine Störung wird anerkannt, sondern ein direkter Kausalzusammenhang zwischen dem Betrieb der Windräder und den Gesundheitsschäden. Die Klägerin erhielt 8.300 Euro Entschädigung, ihr Ehemann – dessen Lebensqualität durch das Leiden seiner Frau ebenfalls massiv beeinträchtigt wurde – weitere 5.000 Euro.

Für Anwalt Bodereau ist dies ein historischer Moment: „Zum ersten Mal wird eine Verbindung zwischen dem Betrieb von Windkraftanlagen und den Auswirkungen auf die körperliche und seelische Gesundheit hergestellt.“

Behörden schauen weg – Betroffene zahlen den Preis

Während die Justiz langsam aufwacht, schlafen die Gesundheitsbehörden weiter. Die Académie nationale de médecine erklärte noch 2017 in einem Bericht, die Rolle des Infraschalls könne „vernünftigerweise ausgeschlossen werden“. Die ANSES – Frankreichs Behörde für Lebensmittel-, Umwelt- und Arbeitssicherheit – sieht keinen Anlass, die Regulierung von Windparks zu verschärfen.

Und doch: Selbst die ANSES muss einräumen, dass „die potenziellen Auswirkungen von Infraschall und Niederfrequenzschall auf die Gesundheit bisher nur wenig wissenschaftlich untersucht wurden“. Man empfiehlt daher, „die Forschung zu den Zusammenhängen zwischen Gesundheit und Exposition gegenüber Infraschall und Niederfrequenzschall fortzusetzen“.

Mit anderen Worten: Wir wissen es nicht genau – aber wir bauen trotzdem weiter. Tausende von Windrädern werden errichtet, Millionen von Menschen leben in ihrer Nähe, und die Forschung hinkt hinterher. Das ist keine Energiepolitik. Das ist ein Experiment am lebenden Menschen.

Was bedeutet das für Deutschland?

Frankreich hat gesprochen. Und die Frage, die sich nun stellt, ist: Wann zieht Deutschland nach?

Hierzulande leben Hunderttausende von Menschen in der Nähe von Windkraftanlagen. Der Mindestabstand von 500 Metern – in manchen Bundesländern sogar weniger – erscheint angesichts der vorliegenden Erkenntnisse wie ein schlechter Witz. In Bayern gilt zwar die sogenannte 10H-Regelung, die einen Mindestabstand vom Zehnfachen der Anlagenhöhe vorschreibt – doch diese wurde von der Regierung faktisch ausgehöhlt.

Während Politiker und Lobbyisten die Energiewende als alternativlos feiern, zahlen die Menschen in den betroffenen Dörfern den Preis: mit ihrer Gesundheit, mit ihrer Lebensqualität, mit dem Wert ihrer Häuser – und mit dem Schlaf, den sie Nacht für Nacht verlieren.

Fazit: Das Schweigen hat ein Ende

Das Urteil von Straßburg ist mehr als eine juristische Entscheidung. Es ist ein Dammbruch. Es gibt den Betroffenen ihre Würde zurück. Es sagt: Ihr habt nicht übertrieben. Ihr habt nicht fantasiert. Ihr habt gelitten – und das war real.

Die Windkraftindustrie, die Milliarden mit dem grünen Gewissen der Gesellschaft verdient, wird sich nun warm anziehen müssen. Denn wenn Gerichte erst einmal anfangen, Kausalzusammenhänge anzuerkennen, werden die Klagen nicht weniger werden. Sie werden mehr.

Und vielleicht – nur vielleicht – wird dann endlich die Frage gestellt, die längst hätte gestellt werden müssen: Zu welchem Preis wollen wir die Energiewende? Und wer bezahlt ihn?

Quellen: Le Figaro, Urteil des Tribunal judiciaire de Strasbourg vom 13. November 2025, Berufungsgericht Toulouse 2021, ANSES-Bericht, Académie nationale de médecine 2017

https://www.lefigaro.fr/actualite-france/la-justice-fait-le-lien-entre-les-problemes-de-sante-d-une-habitante-de-la-somme-et-la-proximite-d-un-parc-eolien-20260122