Bürgerinitiative ProNatur schließt sich der bundesweiten Initiative Vernunftkraft e.V. an
Die Bürgerinitiative ProNatur freut sich, bekannt zu geben, dass sie sich der bundesweiten Dachorganisation Vernunftkraft e.V. angeschlossen hat. Durch diese Zusammenarbeit möchten wir unsere Kräfte bündeln, um den Schutz unserer heimischen Natur und Wälder noch wirkungsvoller zu gestalten.
Vernunftkraft ist ein deutschlandweit vernetzter Zusammenschluss von Bürgerinitiativen, die sich für eine naturverträgliche, ausgewogene und technologieoffene Energiepolitik einsetzen. Die Organisation verfügt über langjährige Erfahrung, ein starkes Netzwerk und umfassende rechtliche Expertise im Umgang mit Windkraftprojekten.
Mit diesem Schritt erweitert ProNatur ihre Möglichkeiten erheblich: Gemeinsam mit Vernunftkraft können wir auf fundiertes Know-how, juristische Unterstützung und bewährte Strategien zurückgreifen, um die Interessen unserer Region wirkungsvoll zu vertreten.
Derzeit laufen bereits erste Gespräche darüber, wie die Zusammenarbeit konkret ausgestaltet werden kann. Ziel ist es, einen Maßnahmenplan zu entwickeln, der sowohl strategische als auch rechtliche Schritte umfasst, um gegen die geplanten Windkraftanlagen in unserer Region vorzugehen. Dabei profitieren wir von den Erfahrungen anderer Initiativen, die durch Vernunftkraft bereits erfolgreich Projekte dieser Art stoppen konnten.
Im Fokus steht aktuell unter anderem die Prüfung des Bauantrags der Firma Hermann beim Landratsamt. Auch gegenüber anderen Projektierern wie Primus und Juwi werden mögliche rechtliche und fachliche Schritte vorbereitet.
Unser gemeinsames Anliegen bleibt klar: Wir werden weiterhin alle uns zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um unsere Landschaft, unsere Wälder und die Lebensqualität vor Ort zu bewahren. Die Zusammenarbeit mit Vernunftkraft gibt uns dafür einen deutlich stärkeren Rückhalt – sowohl organisatorisch als auch juristisch.
Gemeinsam sind wir stärker – für Natur, Heimat und Vernunft.
WIR FORDERN: Neubewertung der Flächen und vollständige Umweltprüfung
Wir fordern die unverzügliche Neubewertung der ausgewiesenen und geplanten Flächen für Windenergie in den Planungsverbänden Landshut, Regensburg und Straubing sowie eine neue, vollständige Umweltprüfung, die alle Schutzgüter gleichrangig und nachvollziehbar berücksichtigt. Die bisherige Planung weist gravierende Mängel auf, die im Einspruch detailliert dokumentiert sind und die in Summe die Rechtssicherheit, die fachliche Qualität und die Akzeptanz der Vorhaben untergraben. Dazu gehören insbesondere unvollständige Datengrundlagen, eine unzulässige Verengung der Alternativenprüfung, formale statt materielle Bewertung von Gesundheits- und Naturschutzbelangen, eine Vernachlässigung der Kumulationswirkungen und eine grobe Unterschätzung der Eingriffe in Landschaftsbild, Erholung, Eigentum und kommunale Entwicklung.
Ein zentrales Problem ist die unzureichende Erfassung von Mensch und Gesundheit. Die Planungen stützen sich vielfach auf Modellrechnungen, die reale Worst-Case-Situationen – etwa nächtliche Inversionswetterlagen, topografische Verstärkungen und die Überlagerung mehrerer Anlagen – nicht hinreichend abbilden. Tieffrequenter Schall, Infraschall und periodischer Schatten werden formal mit Mindestwerten abgehandelt, ohne belastbare Messkampagnen unter realen Betriebsbedingungen. Das ist nicht Vorsorge, sondern Risikoabwälzung auf die Bevölkerung. Es ist ein krasser Fehler der Planungsverbände, die Unsicherheiten bei tieffrequenten Immissionen, die in der Fachliteratur und in der Praxis wiederholt thematisiert werden, in der Abwägung praktisch folgenlos zu lassen und die Nachtwirkung der Anlagen – inklusive Hindernisbefeuerung – nur als „optische Beeinträchtigung“ zu deklarieren.
Ebenso gravierend sind die Defizite bei Artenschutz und Biodiversität. In mehreren Such- und Vorrangräumen überschneiden sich die Planungen mit Zahlreichen Arten die Artgeschützt sind. Kartierungen sind teilweise zeitlich und räumlich unzureichend, artspezifische Aktivitätsfenster werden Ignoriert. Dass funktionsrelevante Biotopverbundstrukturen nur randlich gewürdigt und potenzielle Barriereeffekte ausgeblendet werden, ist aus naturschutzfachlicher Sicht ein krasser Planungsfehler. Die rechtlich gebotene Vermeidung – vor der Minderung – wird nicht konsequent angewandt: Statt sensible Räume auszuschließen, werden sie über Bedingungen „zurechtgeplant“.
Beim Landschaftsbild wird der industrielle Maßstab der Vorhaben unterschätzt. Sichtbarkeitsanalysen bleiben oft auf Idealparameter beschränkt und ignorieren die kumulative Fernwirkung in offenen und erhöhten Lagen. Die dauerhafte nächtliche Befeuerung und die Dominanz der Anlagen in prägenden Sichtachsen werden in den Abwägungen relativiert, obwohl sie die Erlebbarkeit von Landschaft, Kultur- und Erholungsräumen substantiell verändern. Das ist nicht nur eine Frage der Ästhetik, sondern berührt Heimatbild, Tourismus und die Lebensqualität der Menschen. Es ist ein weiterer krasser Fehler, diese weichen, aber rechtlich relevanten Güter lediglich formal zu erfassen und faktisch zu entwerten.
Auch im Immissions- und Abstandsregime dominieren Mindestansätze statt Vorsorge. Abstände zu Wohnnutzungen werden anhand pauschaler Richtwerte angesetzt, ohne topografische Besonderheiten, Hauptwindrichtungen, Eisansatz, seltene Schallspitzen oder die Summenwirkung mehrerer Projekte in voller Tiefe zu berücksichtigen. Die daraus resultierenden Risiken – insbesondere in Nachtzeiten – werden zu gering gewichtet. Eine vorsorgeorientierte Planung hätte Sicherheitszuschläge, striktere Betriebsbeschränkungen und im Zweifel den Ausschluss konfliktträchtiger Standorte vorzusehen. Das Unterlassen solcher Vorkehrungen ist planerisch wie rechtlich kurzsichtig.
Hinzu kommt die Vernachlässigung der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Boden, Wasser und Wald werden häufig nur projektbezogen betrachtet, ohne die Folgewirkungen von Erschließung, Fundamenten, Entwässerung, Erosion und Waldumwandlung systematisch in einem kumulativen Rahmen zu bewerten. Dass mikroklimatische Effekte in Waldlagen, Beeinträchtigungen des Grund- und Oberflächenwassers oder archäologische Verdachtsflächen in der Tiefe der Sache selten behandelt werden, ist mit einer ernsthaften Umweltprüfung unvereinbar. Gleiches gilt für die fehlende Netzdienlichkeit: Ohne belastbare Nachweise zur Netzaufnahmefähigkeit, Abregelungsquote, Speicher- und Leitungsbedarf drohen ineffiziente Anlagenkonzentrationen und steigende Systemkosten – ein krasser Planungsfehler, der volkswirtschaftlich und energiewirtschaftlich vermeidbar wäre.
Schließlich zeigt die Verfahrensqualität deutliche Schwächen. Transparenzdefizite in der Abwägung, lückenhafte Dokumentation der öffentlichen und behördlichen Beteiligung, die nur formale Behandlung substantiierter Einwände und das Ausblenden tragfähiger Alternativen gefährden die Rechtssicherheit. Anstatt ungeeignete Flächen konsequent auszuscheiden, werden Risiken in Nebenbestimmungen verschoben. Diese Vorgehensweise widerspricht dem Vorsorgeprinzip, ist fehleranfällig und lädt zu Rechtsstreitigkeiten ein. Auch die Auswirkungen auf Eigentum, kommunale Entwicklungskorridore und Immobilienwerte werden in der Gesamtabwägung untergewichtet – obwohl hier dauerhafte Eingriffe in gewachsene Siedlungsqualitäten und Entwicklungsperspektiven vorliegen.
All dies macht deutlich: Es braucht jetzt eine echte, umfassende Neuaufstellung. Wir fordern eine Neubewertung der Flächenkulisse auf aktueller, vollständiger Datenbasis; eine neue Umweltprüfung, die alle Schutzgüter – Mensch und Gesundheit, Tiere und Pflanzen/Biodiversität, Boden, Wasser, Klima, Landschaft und Erholung, Sach- und Kulturgüter – materiell prüft; eine konsequente Kumulations- und Wechselwirkungsanalyse; klare, überprüfbare Ausschluss- und Vorsorgekriterien; unabhängige Validierung der Gutachten; und eine erneute Auslegung mit substantieller Bürger- und Fachbeteiligung. Vorrang müssen Repowering an geeigneten Bestandsstandorten, netzdienliche Reihenfolgen, sowie konkrete und wirksam nachgewiesene Minderungsmaßnahmen haben. Wo erhebliche Restrisiken verbleiben, sind Standorte auszuscheiden.
Eine Energiewende mit Maß und Verantwortung bedeutet: erst vollständig prüfen, dann planen – und nur dort ausweisen, wo die Wahrung aller Schutzgüter zweifelsfrei gesichert ist. Bis dahin sind sensible Räume in den Planungsverbänden Landshut, Regensburg und Straubing von der Windenergienutzung freizuhalten. Das ist der Weg zu rechtssicheren, akzeptierten und zukunftsfesten Lösungen, die Mensch, Natur und Landschaft gleichermaßen schützen.
Wird aus Laberweinting jetzt Laberwinding?
„Laberweinting trotzt dem Wind – Bürgermeister will offenbar das ‚grüne‘ Licht sehen“
Laberweinting (Ndb.) – Während sich ganz Niederbayern einig ist wie selten zuvor – Windräder? Um Himmels willen, bloß nicht! – sorgt eine kleine Gemeinde für Aufsehen. Laberweinting, sonst eher bekannt für solide Straßenfeste und zuverlässig konservative Wahlzettel, will plötzlich Windräder. Ja, richtig gehört. Windräder!
Ein politischer Sturm zieht auf: Bürgermeister Hans Grün scheint vom Wind beseelt. „Wir müssen den Klimawandel ernst nehmen“, soll er auf der letzten Gemeinderatssitzung gesagt haben. Die anwesenden CSU-Stammtischstrategen reagierten entsetzt – man munkelt, einer habe sich vor Schreck an der Weißwurst verschluckt.
Grün durch die Hintertür?
Insider vermuten, der Bürgermeister wolle nicht nur frischen Wind in die Landschaft, sondern auch in die Parteipolitik bringen. „Wenn der so weitermacht, sitzt der bald mit’m Dinkelbrot bei den Grünen!“, heißt es im Wirtshaus.
Doch andere deuten seine Beweggründe anders. „Des is a Ablenkungsmanöver“, meint ein skeptischer Bürger. „Der will nur die Windräder, damit keiner merkt, dass’s WLAN im Rathaus immer noch nicht geht.“
Ökostrom oder Ökokrise?
Während sich Nachbargemeinden wie Mallersdorf, Ergoldsbach und Geiselhöring gegenseitig überbieten im „Wer sagt schneller Nein“-Wettbewerb, schwingt in Laberweinting das Motto „Lieber Wind im Haar als Kohle im Keller“.
Kritiker befürchten jedoch, dass der geplante Windpark bald zu „Laberwindting“ umgetauft wird – weil dort mehr Wind gemacht als genutzt wird.
Parteigrün steht ihm gut
Gerüchten zufolge ließ sich der Bürgermeister bereits bei einer Parteiveranstaltung der Grünen blicken – angeblich nur, „um den Stromverbrauch vom Beamer zu prüfen“. Sein Umfeld versichert: „Er wechselt nicht die Partei, er probiert nur die Farbe.“
Und so bleibt Niederbayern gespannt: Wird Laberweinting die erste „grüne Oase“ zwischen Maisfeld und Maibaum? Oder bläst der nächste politische Wind alles wieder weg?
Eines ist sicher: Wo sonst nur der Föhn weht, zieht jetzt ein Sturm der Entrüstung auf – und irgendwo in München reibt sich Habeck die Hände.
„Forstwirt gegen den Wald“ – Warum Klein von Wisenberg als Forstwirt im Wald völlig versagt
Ein Diplom-Forstwirt, öffentlich bestellter Gutachter, Waldbesitzer – und dann Windräder im Wald? Wer Wälder fachlich schützen soll, darf sie nicht wie beliebige Bauflächen behandeln. Waldboden, Randeffekte, Artenschutz und Flächenfraß sprechen eine klare Sprache: Wald ist kein Standortpuffer für Planungsnot.
Titel sind keine Ausrede – Verantwortung schon gar nicht
Klein von Wisenberg tritt öffentlich als Diplom-Forstwirt (Univ.), Waldbesitzer und forstlicher Sachverständiger auf. Genau damit steigt die Verantwortung, Waldfunktionen zu sichern – nicht sie auf dem Altar der Standortsuche zu opfern. Wer Wälder kennt, weiß: Sie filtern Trinkwasser, puffern Klimaextreme und sind Lebensräume mit feinen, verletzlichen Gleichgewichten. Das ist keine Meinung, sondern Behördenwissen.
Selbst die projektfreundliche Fachagentur Wind dokumentiert: Ende 2022 standen bereits 2.350–2.373 Windräder in deutschen Wäldern; dauerhaft umgewandelte Waldfläche pro Anlage: im Schnitt 0,46 ha – zuzüglich ähnlicher temporärer Rodung in der Bauphase. Dauerhaft heißt: über die gesamte Betriebszeit baumfrei und befahrbar halten. Das ist kein „Nichts-Passiert-Szenario“, das sind bleibende Eingriffe.
Klartext:Wer Wind im Wald pusht, vergrößert die Summe aus Rodung, Wegen, Stellflächen und Zerschneidung – und verschiebt damit Ökosystemfunktionen auf Jahrzehnte.
Bäume im Waldinneren sind keine Randbäume – bis man sie dazu macht
Ein Waldinnenbestand funktioniert anders als ein Waldrand. Schneisen und Rodungsinseln erzeugen Randeffekte: mehr Wind, mehr Strahlung, stärkere Austrocknung, Struktur- und Mortalitätsänderungen. Forstliche Merkblätter beschreiben die klimatischen Gradienten und den besonderen Pflegebedarf von Waldrändern; genau deshalb wird ihre gezielte Anlage und Pflege empfohlen – und nicht das beliebige Erzeugen neuer Ränder durch Infrastruktur.
Waldboden: Was in Jahrhunderten wächst, ist mit einem Bagger schnell kaputt
Waldböden sind Wasserspeicher und Filter. Das Versickern durch humose Horizonte entfernt Partikel, bindet gelöste Stoffe und sichert Trinkwasserqualität – eine Kernleistung des Waldes. Gleichzeitig ist Bodenbildung extrem langsam: für ~1 cm humosen Oberboden oft ≥ 100 Jahre, teils 100–300 Jahre. Wer Fundament, Kranstellplatz und Wege setzt, reduziert Infiltration und Speicher und erhöht Abfluss und Temperaturspitzen. Das kann man nicht „manuell ersetzen“. Punkt.
„Leise“ Technik? Für die Fauna zählt der Betrieb, nicht die Marketingfolie
Zur oft genannten Vestas V172: Der Hersteller weist – je nach Modus – Schallleistungspegel um ~107 dB(A) aus (z. B. 106,9 dB(A) im 6,8-MW-Modus). Das ist Schallleistung, nicht der am Waldboden gemessene Schalldruck. Für Wildtiere zählt nicht nur das Dezibel-Marketing, sondern die reale Störung: verändertes Jagd-, Meide- und Kommunikationsverhalten.
Besonders heikel: Fledermäuse. Das Bundesamt für Naturschutz bestätigt die Gefährdung ohne Schutzvorkehrungen und schlägt eine bundeseinheitliche Signifikanzschwelle von < 1 Tier/Anlage/Jahr vor – verbunden mit differenzierten Abschaltvorgaben. Waldstandorte kombinieren Lebensraumverlust durch Rodung mit Kollisions- und Meideeffekten. Wer Waldstandorte befürwortet, muss harte Abschaltregimes mitdenken – mit deutlichen Ertragsverlusten.
Auch wenn Projektunterlagen gern von „temporär“ sprechen: Ein dauerhaft offener Betriebsbereich bleibt obligatorisch (Zufahrt, Rettung, Wartung). Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind rechtlich vorgesehen – sie ersetzen aber keinen gewachsenen, naturnahen Altbestand. Das sagt sogar die Branchenbroschüre: Naturnahe, unzerschnittene Wälder sollen nicht in Anspruch genommen werden.
Wieviel Sauerstoff produziert ein Windrad? Null. Sauerstoff kommt aus Photosynthese von Pflanzen – nicht aus Stahlbeton. Die Leistungen des Waldes für Wasser/Filterung/Kühlung sind ökosystemisch, nicht technisch. Quelle: LWF Bayern
Wieviel Wasser speichert ein Windrad? Keines. Es verändert über Fundament/Wege den Bodenwasserhaushalt – zulasten von Infiltration/Speicher. Quelle: LWF Bayern
Wieviel Nahrung bietet ein Windrad? Keine. Rodung entzieht Früchte, Pollen, Laubstreu, Totholz-Habitate – die Basis zahlreicher Nahrungsketten. (Deshalb braucht man Ausgleichs-/Strukturmaßnahmen – die sind Ersatz, nicht Äquivalent.) Quelle: fachagentur-wind-solar.de
Wieviel Sichtschutz/Schatten? Minimal und punktuell. Ein Turm ersetzt keine Kronenbeschattung, keine Verdunstungskühlung und keinen Lärmpuffer eines geschlossenen Bestands – im Gegenteil: Er erzeugt neue Ränder. Quelle: NW-FVA
Interessenkonflikt? Dann bitte auf den Tisch!
Klein von Wisenberg ist Waldbesitzer, forstlicher Gutachter und als „Forestry Expert/Appraiser“ unterwegs. Wer an Pacht- und Betreibererlösen aus Waldstandorten potentiell ökonomisch profitiert, sollte erst recht erklären, warum er ökologisch das Risiko verantwortet – und welche Mindeststandards (Ausschluss naturnaher Bestände, harte Abschalt-Algorithmen, bodenkundliche Baubegleitung, Minimierung der Dauerflächen) er verbindlich macht. Alles andere riecht nach „erst der Vertrag, dann die Natur“.
Wenn überhaupt, dann gelten die brancheninternen Leitlinien: intensiv bewirtschaftete, artenarme Bestände mit vorhandener Erschließung statt naturnaher, unzerschnittener Wälder; Eingriffe minimieren, Zerschneidung vermeiden, Ausgleich ehrlich bilanzieren. Das steht schwarz auf weiß – es wird nur zu selten konsequent praktiziert. fachagentur-wind-solar.de
Fazit
Klein von Wisenberg: Ein Forstwirt, der Windräder im Wald gutheißt, widerspricht dem, was er fachlich vertreten sollte. Wald ist Quellgebiet, Klimapuffer, Lebensraum – keine Reservefläche für Planungslücken. Wer seine Qualifikation ernst nimmt, erwartet, dass er diese Funktionen verteidigt. Alles darunter ist fachlich zu wenig – und gesellschaftlich zu teuer. LWF Bayern
Wenn Müll zertifiziert ist, ist es kein Müll mehr!
Ernüchternde Nachricht für Natur- und Waldliebhaber: Fremdkörper in Waldwegen sorgen für Diskussionen
Oberhaselbach/Mengkofen – Mit großer Erwartung hatten viele Naturfreunde die Erneuerung der Waldwege rund um Oberhaselbach und Mengkofen verfolgt. Doch die anfängliche Freude über frisch ausgebaute Wege ist einer deutlichen Ernüchterung gewichen. Grund dafür ist das Material, das beim Ausbau zum Einsatz kam: Bruchmaterial aus einem Abriss, in dem sich nicht nur Schotter, sondern auch Plastikstücke, Metallreste und Glassplitter finden lassen.
Die Bürgerinitiative, die die Arbeiten von Beginn an kritisch begleitete, schlug früh Alarm. „Man sieht mit bloßem Auge, dass hier kein reiner Schotter eingebracht wurde“, sagt ein Sprecher. Tatsächlich berichteten Spaziergänger von sichtbaren Plastik- und Styroporresten zwischen den Steinen.
Über Wochen hinweg prüfte daraufhin das Landratsamt zusammen mit weiteren Behörden die Zertifikate des Materials sowie die ausgeführten Arbeiten vor Ort. Das Ergebnis dürfte viele überraschen: Ein Handlungsbedarf sei nicht gegeben, so das Fazit.
Der Grund: Laut den geltenden Vorschriften sind Fremdstoffe in einem Anteil von bis zu 0,2 Prozent im Schotter zulässig. Ein Mitarbeiter des Landratsamtes erklärte: „Durch die gesetzlich vorgesehene Überprüfung und Zertifizierung wird aus Bauabfall ein ressourcenschonendes Recyclingmaterial. Auch wenn es Anteile von Plastik oder Styropor enthält, darf es in Waldwegen eingesetzt werden.“
Für die Kritiker ist dies jedoch ein fatales Signal. Sie befürchten langfristige Folgen für Natur, Boden und Tiere. „Wir reden ständig über Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Aber gleichzeitig erlauben wir, dass Plastik und andere Fremdkörper in unseren Wäldern landen – offiziell abgesegnet durch Behörden“, kommentiert die Bürgerinitiative.
Während die Behörden auf die Einhaltung bestehender Vorschriften verweisen, bleibt bei vielen Waldliebhabern das Gefühl zurück, dass hier zwar nach Recht und Gesetz gehandelt wurde – aber nicht im Sinne der Natur.
Umweltsünden statt Klimaschutz: Systematische Vermüllung an Windpark-Zufahrten wirft Fragen zur behördlichen Kontrolle auf
Wenn grüne Versprechen auf schmutzige Realität treffen
Grüne Versprechen, schmutzige Realität: Entlang der Zufahrtswege zum sogenannten „Windpark bei Neufahrn“ und bei Martinsbuch offenbart sich ein Bild systematischer Nachlässigkeit, das die Glaubwürdigkeit der gesamten Energiewende-Rhetorik in Frage stellt. Kunststoffreste, Folienreste, Dämmstofffragmente und Metallteile säumen kilometerlange Waldwege – ausgerechnet dort, wo vorbildlicher Umweltschutz praktiziert werden sollte.
Die Ironie könnte größer nicht sein: Projekte, die als Beitrag zum Klimaschutz und zur Nachhaltigkeit beworben werden, hinterlassen eine Spur der Umweltzerstörung, die jeden Nachhaltigkeitsbericht zur Makulatur macht. Was hier sichtbar wird, ist mehr als nur ein ästhetischer Makel oder ein bedauerlicher Einzelfall – es ist der sichtbare, dokumentierte Beweis für das systematische Versagen von Kontrolle, Verantwortung und behördlicher Aufsicht.
Das perfide System der Verantwortungslosigkeit
Besonders perfide: Während kleine Handwerker bei der geringsten Unordnung auf der Baustelle sofort zur Rechenschaft gezogen werden, scheinen Großprojekte der Energiewende unter einem besonderen Schutzschild zu stehen. Als ob der noble Zweck – Klimaschutz – alle Mittel heiligen würde. Als ob Nachhaltigkeit bedeutete, heute den Wald zu vermüllen, um morgen das Klima zu retten.
Diese Doppelmoral durchzieht das gesamte System: Von den Planungsbehörden, die großzügig wegschauen, über die Bauunternehmen, die Kostenoptimierung über Umweltschutz stellen, bis hin zu den Auftraggebern, die sich mit Nachhaltigkeitsbroschüren schmücken, während ihre Baustellen eine Schneise der Verwüstung hinterlassen.
Windpark bei Neufahrn: Eine Schneise der Nachlässigkeit
Die Dokumentation am „Windpark bei Neufahrn“ liest sich wie ein Lehrbuch für systematisches Umweltversagen. Über elf dokumentierte Fundstellen verteilt sich eine Kette der Nachlässigkeit, die das wahre Gesicht vermeintlich grüner Projekte enthüllt:
Fundstelle 1: Plastikfolienreste, vermutlich von Verpackungen oder Abdeckungen, großflächig im Unterholz verteilt. Die Fragmente haben bereits begonnen, sich in kleinste Teilchen aufzulösen – ein Prozess, der Jahrzehnte dauern wird und das Ökosystem nachhaltig schädigt.
Fundstelle 2: Dämmstofffragmente unterschiedlicher Größe, teilweise bereits von der Witterung zersetzt. Besonders problematisch: Diese Materialien können gesundheitsschädliche Fasern freisetzen, die sowohl für Wildtiere als auch für Erholungssuchende eine Gefahr darstellen.
Fundstelle 3: Metallteile, vermutlich Verschnitt von Bauarbeiten, achtlos in den Seitenstreifen entsorgt. Die scharfen Kanten stellen eine direkte Verletzungsgefahr für Wildtiere dar.
Martinsbuch: Wenn Einzelfälle zum System werden
Auch am Herman (V-Markt Betreiber) Windrad bei Martinsbuch (48.750121, 12.389939) das gleiche Bild: Was als bedauerlicher Einzelfall verkauft wird, entpuppt sich als Teil eines systematischen Problems. Die Fundstelle zeigt eine Mischung aus verschiedenen Abfallarten, die eines gemeinsam haben: Sie gehören nicht in den Wald.
Fundkoordinaten der Umweltsünden
„Windpark bei Neufahrn“ – Verschmutzungskette:
48.767030, 12.155314
48.766984, 12.153120
48.766909, 12.151685
48.764921, 12.149174
48.761129, 12.162542
48.759452, 12.160997
48.754208, 12.160819
48.752881, 12.158283
48.751576, 12.158027
48.751250, 12.157771
48.751231, 12.173587
Martinsbuch („Herman“-Windrad):
48.750121, 12.389939
Die unsichtbaren Schäden: Was nicht dokumentiert werden kann
Noch problematischer als die sichtbaren Abfälle sind die unsichtbaren Schäden: Mikroplastik, das bereits in den Boden eingedrungen ist. Schadstoffe, die bei der Zersetzung der Materialien freigesetzt werden. Bodenversiegelung durch achtlos abgestellte Baumaschinen. Verdichtung empfindlicher Waldböden durch schwere Transporte auf nicht dafür ausgelegten Wegen.
Diese Schäden lassen sich nicht einfach „wegräumen“ – sie werden das Ökosystem über Jahre und Jahrzehnte belasten. Ein Kollateralschaden, der in keiner Umweltverträglichkeitsprüfung auftaucht, weil er erst nach Projektabschluss sichtbar wird.
Konkrete Forderungen: Keine Kompromisse mehr
Sofortmaßnahmen: Was jetzt passieren muss
Die dokumentierte Sachlage erfordert nicht nur Konsequenzen – sie schreit nach ihnen. Hier geht es nicht um Verhandlungen oder Kompromisse. Hier geht es um die Durchsetzung geltendem Rechts und den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen.
Vollständige Bestandsaufnahme und Räumung Nicht irgendwann – jetzt: Alle dokumentierten Fundstellen müssen binnen 14 Tagen restlos geräumt werden. Mit vollständiger Dokumentation durch unabhängige Gutachter, lückenloser Fotodokumentation vor, während und nach der Räumung sowie rechtsgültigen Entsorgungsnachweisen für jede einzelne Materialart. Keine Alibiveranstaltung: Die Räumung muss fachgerecht erfolgen, nicht durch schnelles „Wegkehren“ oder oberflächliches Sammeln. Auch bereits fragmentierte Materialien müssen soweit möglich aus dem Ökosystem entfernt werden.
Behördliche Vollkontrolle mit Konsequenzen Gemeinsame Task Force: Eine sofortige gemeinsame Begehung aller zuständigen Behörden – Naturschutz, Forst, Bauaufsicht, Umweltamt – ist nicht nur wünschenswert, sondern rechtlich geboten. Diese Begehung muss binnen 7 Tagen nach Bekanntwerden der Dokumentation erfolgen. Öffentliches Protokoll: Das Ergebnis muss in einem öffentlich zugänglichen Protokoll mit konkreten Fristen, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten münden. Keine internen Abstimmungen hinter verschlossenen Türen, sondern transparente, nachprüfbare Aufarbeitung. Persönliche Haftung: Die verantwortlichen Behördenvertreter müssen mit ihrer Unterschrift und ihrem Namen für die Umsetzung der Maßnahmen einstehen. Anonyme Zusagen reichen nicht mehr.
Sofortiger Baustopp: Lernen durch Schmerz Alle Arbeiten stoppen: Weitere Bau-, Transport- und Logistikarbeiten müssen sofort gestoppt werden, bis alle dokumentierten Mängel beseitigt sind und ein wasserdichtes Kontrollregime etabliert wurde. Wer nicht sauber arbeiten kann, darf nicht weiterarbeiten. Tägliche Kontrollen: Nach Wiederaufnahme der Arbeiten sind tägliche, unangekündigte Kontrollen durch behördliche Vertreter verpflichtend einzuführen. Die Kosten trägt der Verursacher. Empfindliche Strafen: Vertragsstrafen bei weiteren Verstößen müssen so hoch angesetzt werden, dass Nachlässigkeit teurer wird als Sorgfalt. Ein System, das Pfusch billiger macht als ordentliche Arbeit, ist ein System, das Pfusch fördert.
Auflagenverschärfung: Schluss mit dem Schwarzen-Peter-Spiel Glasklare Verantwortlichkeiten: Die Genehmigungsauflagen müssen nachgeschärft werden. Keine schwammigen Formulierungen mehr, keine Möglichkeiten, Verantwortung zwischen Hauptauftragnehmer, Subunternehmen und Sub-Subunternehmen hin- und herzuschieben. Engmaschige Kontrollen: Wöchentliche Berichtspflicht über alle verwendeten Materialien, deren Transport und Entsorgung. Monatliche Vor-Ort-Kontrollen durch unabhängige Sachverständige. Halbjährliche öffentliche Berichte über den Zustand aller Zufahrtswege und Arbeitsflächen.
Radikale Transparenz: Schluss mit dem Amtsgeheimnis Alles auf den Tisch: Sämtliche Genehmigungsauflagen, Eingriffs- und Ausgleichskonzepte, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Kontrollberichte und Mängelmeldungen gehören vollständig und ungekürzt auf die Webseiten der zuständigen Behörden. Bürgerrecht auf Information: Bürger haben das Recht zu erfahren, was in ihrem Namen, auf ihrem Grund und Boden und mit ihren Steuergeldern genehmigt wird. Informationsfreiheit ist kein Gnadenakt der Verwaltung, sondern ein Grundrecht.
Die rechtliche Dimension: Wenn Gesetze zur Makulatur werden
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) kennt keine Ausnahmen für vermeintlich klimafreundliche Projekte. § 7 KrWG verpflichtet jeden Abfallerzeuger zur ordnungsgemäßen Sammlung, Beförderung und Entsorgung seiner Abfälle. § 69 KrWG sieht für Verstöße Bußgelder bis zu 100.000 Euro vor – pro Verstoß, wohlgemerkt.
Die Realität: Diese Bestimmungen werden bei Windkraftprojekten systematisch ignoriert. Als ob der noble Zweck – Klimaschutz – alle Mittel heiligen würde. Als ob Gesetze nur für die kleinen Leute gelten würden.
Der Skandal: Während ein Handwerker, der eine Zigarettenstummel achtlos wegwirft, sofort belangt wird, können Millionen-Projekte der Energiewende offenbar tonnenweise Müll in der Landschaft verteilen, ohne dass jemand einschreitet.
Bayerisches Naturschutzgesetz: Papier ist geduldig
Art. 23 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) verbietet ausdrücklich „Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft“. Art. 57 BayNatSchG sieht für Verstöße Bußgelder bis zu 50.000 Euro vor.
Die Perversion: Vermüllte Waldwege werden von den zuständigen Behörden nicht als „Beeinträchtigung“ gewertet, sondern als „unvermeidbare Begleiterscheinung“ verharmlost. Ein Waldbesitzer, der seine Fläche so behandeln würde, bekäme sofort Besuch vom Amt.
Bayerisches Waldgesetz: Der Wald als Verfügungsmasse
Das Bayerische Waldgesetz (BayWaldG) stellt in Art. 1 die Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion des Waldes unter besonderen Schutz. Art. 13 BayWaldG regelt die Benutzung von Waldwegen ausdrücklich und eng.
Die Praxis: Waldwege werden zu Industrie-Umschlagplätzen umfunktioniert, ohne dass die besonderen Schutzbestimmungen für den Wald beachtet werden. Schwere Transporte verdichten empfindliche Waldböden, Materialverluste vergiften das Ökosystem, Lärm und Erschütterung vertreiben die Tierwelt.
Eingriffs-/Ausgleichsregelung: Greenwashing mit System
Die bayerische Eingriffs-/Ausgleichsregelung predigt seit Jahren „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“. Der offizielle Leitfaden ist voller schöner Worte über Vermeidung, Minderung und Ausgleich.
Die Wahrheit: Eine zufahrtsbegleitende Plastikspur passt zu diesem „Einklang“ wie eine Motorsäge zum Vogelschutzgebiet. Wer ernsthaft von Einklang spricht, muss proaktiv aufräumen und vorsorgen, damit gar nichts erst im Wald landet.
UVP-Pflicht: Wenn Prüfungen zur Farce werden
Bei größeren Windenergievorhaben greifen nach Anlage 1 UVPG Pflichten zur Umweltverträglichkeitsprüfung oder zumindest zur Vorprüfung des Einzelfalls. Diese Prüfungen sollen sicherstellen, dass alle Umweltauswirkungen erkannt, bewertet und minimiert werden.
Der Offenbarungseid: Wenn schon bei der simplen Disziplin „Abfalllogistik“ so eklatant versagt wird, stellt sich die Frage: Mit welcher Gründlichkeit werden die komplexeren Prüfaufgaben wie Artenschutz, Lärmschutz oder Landschaftsbild abgearbeitet?
Wenn ein Projekt nicht einmal in der Lage ist, seinen eigenen Müll ordentlich zu entsorgen, welche Glaubwürdigkeit haben dann die aufwendigen Gutachten über Fledermausschutz oder Vogelzug? Nachweise statt Narrative – darauf kommt es an.
Die ökologischen Folgen: Schäden für Generationen
Mikroplastik: Die unsichtbare Zeitbombe
Die sichtbaren Abfälle sind nur die Spitze des Eisbergs. Viel problematischer sind die unsichtbaren Folgen: Kunststoffe zerfallen unter Witterungseinflüssen in immer kleinere Fragmente, bis sie als Mikroplastik in die Nahrungskette gelangen.
Der Teufelskreis: Diese Mikroplastikpartikel werden von Bodenorganismen aufgenommen, gelangen über Pflanzen in Pflanzenfresser und von dort in Fleischfresser. Am Ende der Nahrungskette steht der Mensch – und konsumiert das Mikroplastik aus „seinen“ nachhaltigen Energieprojekten.
Die Zeitdimension: Während die Windräder nach 20-25 Jahren wieder abgebaut werden, verbleibt das Mikroplastik für Jahrhunderte im Ökosystem. Eine Hypothek auf die Zukunft, die in keiner Klimabilanz auftaucht.
Bodenversiegelung und Verdichtung: Schleichender Tod des Waldbodens
Waldböden sind über Jahrhunderte oder Jahrtausende gewachsene, hochkomplexe Ökosysteme. Ihre Struktur ist darauf angewiesen, dass Wasser, Luft und Nährstoffe frei zirkulieren können.
Die Zerstörung: Schwere Transporte verdichten diese empfindlichen Böden irreversibel. Das Porensystem kollabiert, Wasser kann nicht mehr versickern, Luftaustausch findet nicht mehr statt. Der Boden stirbt – und mit ihm alle Organismen, die von ihm leben.
Die Folgen: Verdichtete Böden können ihrer Funktion als Wasserspeicher und CO₂-Senke nicht mehr nachkommen. Ausgerechnet Klimaschutzprojekte zerstören damit eine der wichtigsten natürlichen Klimaschutzfunktionen.
Fragmentierung von Lebensräumen: Zerschneidung der Wildnis
Waldwege sind für viele Wildtiere natürliche Barrieren. Werden sie zu Industriestraßen ausgebaut und mit Müll gesäumt, wirken sie wie unüberwindbare Grenzen.
Die Isolation: Populationen werden isoliert, Genaustausch wird verhindert, lokale Inzucht programmiert. Besonders bedrohte Arten, die ohnehin nur noch in kleinen Restpopulationen vorkommen, werden so zusätzlich gefährdet.
Der Dominoeffekt: Das Verschwinden einer Art löst Kettenreaktionen aus, die das gesamte Ökosystem destabilisieren können. Ein Windpark mag klimafreundlich sein – aber ein toter Wald speichert kein CO₂ mehr.
Behördliches Versagen: Wenn Kontrolleure wegsehen
Die Untere Naturschutzbehörde: Schutz durch Wegsehen?
Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts Straubing-Bogen ist nach bayerischem Recht die zuständige Vollzugsbehörde für den Naturschutz vor Ort. Ihre Aufgabe ist es, Verstöße gegen das Naturschutzrecht zu ahnden und die Beseitigung von Beeinträchtigungen durchzusetzen.
Die Realität: Monatelang dokumentierte Verstöße werden ignoriert oder verharmlost. Statt energisch durchzugreifen, werden Ausreden gesucht: „Das ist nur vorübergehend“, „Das wird noch aufgeräumt“, „Das ist unvermeidbar“.
Die Frage: Warum versagen die Behörden bei Windkraftprojekten so offensichtlich? Liegt es an politischem Druck von oben? An mangelnder Ausstattung? Oder an einer ideologischen Verblendung, die Windkraft grundsätzlich für gut hält – unabhängig von den konkreten Umweltschäden?
Die Bauaufsicht: Genehmigen und vergessen?
Die Bauaufsichtsbehörde erteilt die Genehmigungen – und ist damit auch für deren Durchsetzung verantwortlich. Genehmigungen mit Auflagen sind kein Freibrief, sondern ein Vertrag mit Pflichten.
Das Versagen: Nach der Genehmigungserteilung scheint die Bauaufsicht ihre Aufgabe als erledigt zu betrachten. Kontrollen finden sporadisch oder gar nicht statt. Verstöße gegen Auflagen haben keine Konsequenzen.
Die Konsequenz: Bauherren lernen schnell: Auflagen kann man ignorieren, solange niemand kontrolliert. Ein System, das Verantwortungslosigkeit belohnt, züchtet Verantwortungslosigkeit.
Die Forstbehörde: Der Wald als Verfügungsmasse
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Straubing ist für den Schutz der Waldfunktionen zuständig. Dazu gehört auch der Schutz vor Beeinträchtigungen durch Dritte.
Die Untätigkeit: Offensichtliche Schäden am Wald und an Waldwegen werden nicht geahndet. Als ob Wald nur dann schützenswert wäre, wenn er nicht für die Energiewende gebraucht wird.
Die Polizei: Ordnungswidrigkeiten sind auch Straftaten
Umweltdelikte sind Straftaten – auch wenn sie von vermeintlich guten Projekten begangen werden. Die Polizei ist verpflichtet, entsprechende Anzeigen aufzunehmen und zu verfolgen.
Die Praxis: Anzeigen wegen Umweltdelikten im Zusammenhang mit Windkraftprojekten verschwinden oft in bürokratischen Mühlen oder werden nicht ernst genommen. Als ob Gesetze nur für die kleinen Leute gelten würden.
Was Bürger tun können: Selbsthilfe ist Bürgerpflicht
Dokumentation: Die Waffe der Wahrheit
Wenn Behörden wegschauen, müssen Bürger hinsehen. Wenn offizielle Stellen untätig bleiben, müssen Betroffene aktiv werden. Das ist nicht nur ein Recht – es ist eine Pflicht gegenüber nachkommenden Generationen.
Professionelle Beweisführung
Fotografische Dokumentation: Machen Sie Übersichts- und Detailfotos jeder Fundstelle. Fotografieren Sie aus mehreren Blickwinkeln, um die Lage und das Ausmaß der Verschmutzung zu dokumentieren. Verwenden Sie eine Digitalkamera oder ein Smartphone mit GPS-Funktion, damit die Koordinaten automatisch gespeichert werden.
Datum und Uhrzeit: Stellen Sie sicher, dass jedes Foto mit Datum und Uhrzeit versehen ist. Aktivieren Sie die entsprechende Funktion in Ihrer Kamera oder Ihrem Smartphone.
Koordinaten notieren: Notieren Sie die exakten GPS-Koordinaten jeder Fundstelle. Verwenden Sie dazu Apps wie „GPS Essentials“ oder „What3Words“. Notieren Sie zusätzlich eine Wegbeschreibung („20 m südlich der Weggabelung am Hochstand“).
Videodokumentation: Machen Sie zusätzlich einen ruhigen Videowalk der betroffenen Strecken. Gehen Sie langsam, schwenken Sie die Kamera ruhig und kommentieren Sie dabei, was Sie sehen. Videos zeigen das Ausmaß der Verschmutzung oft besser als Einzelfotos.
Systematische Archivierung: Legen Sie für jede Fundstelle einen eigenen Ordner an (z.B. „2025-08-15_Neufahrn_Fundstelle-01“). Speichern Sie dort alle Fotos, Videos und Notizen systematisch ab.
Rechtssichere Meldungen
Schriftlich melden: Melden Sie jeden Fund schriftlich an alle zuständigen Behörden. Eine E-Mail reicht, aber bitten Sie um Eingangsbestätigung. Senden Sie Kopien an:
Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts
Bauaufsichtsamt des Landratsamts
AELF (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)
Bei akuten Fällen auch an die örtliche Polizei
Konkrete Forderungen: Formulieren Sie konkret, was Sie erwarten: „Ich fordere die sofortige Räumung der dokumentierten Abfälle, eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Entsorgung und Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Verschmutzung bis zum [Datum].“
Fristen setzen: Setzen Sie klare Fristen für Antwort (14 Tage) und Maßnahmen (30 Tage). Kündigen Sie an, was Sie bei Untätigkeit unternehmen werden.
Rechtliche Schritte: Wenn Bitten nicht helfen
Widerspruch und Anfechtung
Genehmigungen anfechten: Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Genehmigungen rechtswidrig erteilt wurden, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich dabei von einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht beraten.
Nebenbestimmungen durchsetzen: Genehmigungen enthalten meist Nebenbestimmungen (Auflagen). Deren Nichteinhaltung können Sie als Bürger anzeigen und deren Durchsetzung verlangen.
Strafanzeige und Ordnungswidrigkeitenverfahren
Strafanzeige stellen: Umweltdelikte sind Straftaten. Stellen Sie bei der Staatsanwaltschaft oder der örtlichen Polizei Strafanzeige gegen die Verantwortlichen. Auch wenn die Erfolgsaussichten gering sind – jede Anzeige schafft Druck.
Ordnungswidrigkeitenanzeige: Verstöße gegen Umweltgesetze sind meist Ordnungswidrigkeiten. Diese können von den Behörden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden – wenn sie wollen.
Zivilrechtliche Ansprüche
Unterlassung fordern: Als Anwohner oder Betroffener können Sie zivilrechtlich die Unterlassung weiterer Verschmutzung fordern.
Beseitigung verlangen: Sie können auch die Beseitigung bereits vorhandener Verschmutzungen auf Kosten des Verursachers verlangen.
Quellen/Belege:
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), § 69 Bußgeldvorschriften – Gesetze im Internet (BMJ). Gesetze im Internet
Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG), Art. 57 Ordnungswidrigkeiten – gesetze-bayern.de (aktuelle Fassung ab 1. Aug. 2025). Gesetze Bayern
Eingriffs-/Ausgleichsregelung: „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ – Infoseite und Leitfaden des StMB (Bayern). Bayerisches Ministerium für Wohnen+1
UVPG Anlage 1 (Liste UVP-pflichtiger Vorhaben) – Gesetze im Internet; ergänzend Fachagentur Wind und Solar (Kurzinfos/Schwellen). Gesetze im InternetFachagentur Wind & Solar
Waldrecht (allg. Überblick zu Waldfunktionen) – Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (Bayern). waldbesitzer-portal.bayern.de
Blühflächen statt Wald? – Hubert Aiwanger verharmlost Naturzerstörung für Windkraft
Ein kritischer Kommentar zur Diskussion um den Windpark Sülzert und Bayerns planlose Energiewende.
Die Energiewende braucht Tempo – doch wie sie umgesetzt wird, entscheidet über ihre Akzeptanz. Der geplante Windpark im Waldgebiet „Sülzert“ an der Grenze zwischen Bayern und Hessen wird zum Sinnbild einer kopflosen Politik. Hubert Aiwanger, Bayerns Wirtschaftsminister und Chef der Freien Wähler, zeigt dabei einmal mehr, wie man mit Halbwahrheiten und Holzhammerrhetorik an der Lebensrealität der Menschen vorbeiregiert.
Der Wald als Kollateralschaden
Acht Windräder, jedes bis zu 170 Meter hoch, sollen in einem gesunden Mischwald entstehen – einem sogenannten „Klimawald“. Der Begriff ist kein PR-Gag, sondern beschreibt Wälder mit hoher Artenvielfalt und stabiler Struktur, die auch zukünftige Klimabedingungen überstehen können. Genau solche Wälder will man andernorts mit Millionenaufwand pflanzen – in Alzenau hingegen sollen sie für Windräder verschwinden.
Was sagt der Minister dazu? Hubert Aiwanger behauptet, Windräder würden kaum Wald zerstören. Es entstünden nur kleine Lichtungen, die ökologisch sogar wertvoller seien – schließlich blühten dort „Disteln und Schmetterlinge“. Die Idee: Aus Fällung wird Förderung. Aus Waldverlust wird Biodiversitätsgewinn. Man könnte fast meinen, Aiwanger hält Motorsägen für Naturschutzgeräte.
Diese Argumentation ist brandgefährlich. Sie ist nicht nur zynisch, sondern ökologisch naiv. Ein funktionierender Wald ist weit mehr als die Summe seiner Blumen am Wegesrand. Er speichert Wasser, reguliert Temperatur, schützt vor Erosion – und ist in seiner Gesamtheit nicht durch ein paar bunte Blühstreifen ersetzbar.
Die Schönrechnerei der Standorte
„Warum im Wald?“ fragte ein Zuschauer während der Sendung. Aiwangers Antwort: „Weil die Dörfer in Bayern meist von Wald umgeben sind. Wenn man 1000 Meter Abstand hält, landet man eben im Wald.“ Diese These blendet aus, dass Bayern jahrzehntelang aktiv Windkraft verhindert hat – vor allem durch die sogenannte ehemalige 10H-Regel, die riesige Abstandsflächen zu Siedlungen vorschreibt und damit Waldstandorte zur einzigen „Option“ macht.
Es war also politisch gewollt, dass Windkraft auf Freiflächen oder Industriebrachen fast unmöglich war. Und jetzt wird den Menschen gesagt: „Tja, jetzt bleibt halt nur noch der Wald.“ Aiwanger versucht, das Ergebnis dieser jahrelangen Verhinderungspolitik als „Alternativlosigkeit“ zu verkaufen – und viele durchschauen das.
Bürgernähe? Eher ein Monolog
Die Sendung „Jetzt red i“ lebt vom direkten Austausch mit Bürgern. Doch während sich die Menschen um die Zerstörung ihrer Heimat sorgen, begegnet Aiwanger ihnen mit gönnerhaftem „Fahrt halt mal dahin, wo’s schon Windräder gibt“ – als ob Erfahrung mit Lärm, Flächenversiegelung und Wertverlust von Immobilien schon Akzeptanz schaffen würde.
Ein junger Mann brachte es auf den Punkt: „Überall ja – aber nicht bei uns. Wie wollen Sie die Leute mitnehmen?“ Aiwangers Antwort? Ein Anekdötchen über Rehe und Hasen, die angeblich friedlich unter Windrädern leben. Konkrete Bürgerbeteiligung? Fehlanzeige. Stattdessen dominieren Ausreden und Ablenkungsmanöver.
Dabei ist Beteiligung der Schlüssel zur Energiewende. Was aber wirklich passiert, ist genau das Gegenteil: Bürger erfahren von Großprojekten meist erst, wenn alles entschieden ist. Wirtschaftlichkeitsrechnungen fehlen, Umweltgutachten werden spät offengelegt, Abstimmungen übergangen. Kein Wunder, dass Widerstand wächst.
Belastungsgrenze längst überschritten
Albstadt – ein Ort mit rund 1300 Einwohnern – soll bald umzingelt sein: Windpark im Wald, ein Solarpark mit 14 Hektar, ein zweiter Solarpark auf bayerischer Seite, dazu ein riesiges Umspannwerk. Insgesamt geht es um über 60 Hektar Fläche – das Vierfache der eigentlichen Ortsgröße. Und Aiwangers Antwort darauf: „In der Lausitz wurde ein ganzes Dorf weggebaggert – so schlimm ist es bei euch doch nicht.“
Diese Argumentation ist zynisch. Nach dem Motto „Es geht schlimmer“ wird das massive Missverhältnis von Eingriffen und Ortsgröße kleingeredet. Gleichzeitig ignoriert Aiwanger die Rolle seiner Partei, die noch 2021 das geplante Umspannwerk selbst abgelehnt hatte. Heute ist es plötzlich „alternativlos“.
Energiewende braucht Planung, nicht PR
Die Energiewende ist dringend – keine Frage. Aber sie braucht Ordnung, nicht Chaos. In Alzenau scheint genau das Gegenteil zu passieren: Parallelplanung privater Windparks, massive PV-Flächen ohne klare Netzanschlüsse, fehlende Wirtschaftlichkeitsstudien – und das alles auf dem Rücken kleiner Gemeinden, die weder personell noch finanziell auf diese Last vorbereitet sind.
Und der Energieminister? Der schaut zu, wie Ort für Ort überfordert wird – solange irgendwo die CO₂-Bilanz sinkt. Bürgerbeteiligung, regionale Gerechtigkeit, kluge Raumordnung – all das kommt in Aiwangers Denken kaum vor. Dafür umso mehr Populismus, Pseudo-Öko-Romantik und billige Polemik.
Fazit: Aiwanger ist Teil des Problems, nicht der Lösung
Was Bayern braucht, ist eine Energiewende mit Herz, Hirn und Handschlagqualität. Was Hubert Aiwanger bietet, ist eine Mischung aus Holzweg und Schönfärberei. Er romantisiert Windräder im Wald, beschwichtigt Bürger mit Reh-Geschichten und drückt Infrastrukturprojekte durch, ohne die Regionen mitzunehmen.
Dabei zeigen Projekte wie das Nahwärmenetz in Bracht (Hessen), wie es gehen kann – lokal, partizipativ, nachhaltig. Doch dazu bräuchte es Politiker, die zuhören, vermitteln und ehrlich mit Chancen wie Belastungen umgehen. Hubert Aiwanger hat in Alzenau gezeigt, dass er dazu nicht bereit ist.
Energiegewinner oder Energiemüll? – Warum die Windkraft in ihrer jetzigen Form zum Problem wird
In einem aufsehenerregenden Vortrag rechnet ein deutscher Professor mit der Energiewende ab. Genauer: mit dem blinden Vertrauen in Windkraftanlagen als tragende Säule der Energieversorgung. Unter dem Titel „Energieschwachsinn von Windrädern“ analysiert er, warum Windkraft aus seiner Sicht mehr Schaden als Nutzen bringt. Die Aussagen sind streitbar, doch sie werfen essenzielle Fragen auf – über technische Realitäten, wirtschaftliche Schieflagen und gesellschaftliche Verantwortung.
Gewinner gesucht: Wer profitiert wirklich von Windrädern?
Der Professor bringt es provokant auf den Punkt: Nicht der Stromkunde oder die lokale Bürgerschaft sind die Gewinner der Windenergie, sondern einzelne Verpächter, die jährlich hohe Summen für die Bereitstellung ihres Grundstücks kassieren. Alle anderen zahlen drauf.
Laut ihm werfen nur rund 20 % aller Windparks überhaupt Gewinne ab. Besonders in Hessen hätten neue Anlagen deutlich weniger Strom produziert als prognostiziert. Die Differenz: rund 20 % unter den berechneten Erträgen. Die Konsequenz:
„Alle anderen sind Verlierer.“
Ein derartiges Missverhältnis zwischen Erwartung und Realität wäre in jeder anderen Branche ein Skandal.
Ein System aus Überschuss, Export und Entsorgungskosten
Besonders alarmierend ist ein anderer Aspekt seiner Kritik: Schon heute exportiert Deutschland etwa ein Viertel seines Wind- und Solarstroms ins Ausland. Nicht etwa als Exportschlager – sondern weil der Strom hier nicht mehr gebraucht wird. Polen hat sogar Netzsperren eingeführt, um sich vor den Überschussmengen zu schützen.
Noch absurder: Der Export erfolgt nicht etwa gewinnbringend, sondern teilweise mit negativen Börsenpreisen. Das heißt: Deutschland zahlt dafür, seinen Strom loszuwerden. Der Professor nennt das zurecht einen Skandal.
Thüringen als Beispiel: Wenn der Strombedarf mit Wind nichts zu tun hat
Am Beispiel Thüringens zeigt der Professor, wie weit Produktion und Bedarf auseinanderklaffen. Der Strombedarf liegt dort bei etwa 2500 Megawatt. Die erzeugte Windenergie liegt jedoch oft weit darunter – und in Spitzenzeiten weit darüber. Besonders kritisch: Die Erzeugung fällt regelmäßig auf null.
„Diese Windstromerzeugung sinkt regelmäßig auf null.“
Genau in diesen Momenten muss Strom zugekauft oder aus anderen Quellen bereitgestellt werden. Das führt zu einem instabilen Netz und verteuert die Energieversorgung für alle.
Unsere Argumente: Was die Diskussion um Windkraft oft verschweigt
Die Aussagen des Professors decken sich mit vielen Beobachtungen, die in der öffentlichen Debatte kaum Platz finden. Daher wollen wir eigene Aspekte einführen, die die Diskussion erweitern. So wird beispielsweise kaum thematisiert, wie massiv Windräder in Natur und Landschaft eingreifen. Die Rodung von Waldflächen für Windparks zerstört wertvolle Lebensräume für Tierarten, zerschneidet Wanderwege und mindert den Erholungswert ganzer Regionen erheblich.
Hinzu kommen gesundheitliche Auswirkungen, die oft verharmlost werden: Infraschall sowie ständige Lichtreflexionen können nachweislich Schlafstörungen, Kopfschmerzen und sogar psychische Belastungen auslösen. Dennoch werden viele Studien zu diesem Thema ignoriert oder bewusst kleingeredet.
Auch der Nutzen für die Allgemeinheit bleibt fraglich: Die wirtschaftlichen Gewinne landen in der Regel bei großen Energiegesellschaften oder Projektentwicklern. Die betroffenen Gemeinden vor Ort hingegen tragen die Belastung, ohne dass eine nennenswerte Wertschöpfung bei ihnen verbleibt.
Und schließlich stellt sich die Frage nach der Versorgungssicherheit: Ohne funktionierende Speichertechnologien sind Windräder als dauerhafte Energielieferanten unzuverlässig. In sogenannten Dunkelflauten, die mehrere Tage andauern können, stehen auch tausend Windräder still. Das Risiko eines instabilen Stromnetzes steigt damit erheblich.
Fazit: Ein Weckruf, den wir nicht ignorieren dürfen
Die Aussagen des Professors sollten nicht als Polemik abgetan, sondern als Mahnung verstanden werden: Die Energiewende braucht Realitätssinn. Windkraft kann Teil der Lösung sein, aber nicht so, wie sie heute betrieben wird. Ohne große Speicherlösungen, ohne sinnvolle Standortwahl und ohne echte Beteiligung der Bürger vor Ort ist sie ein teures, unsoziales und landschaftszerstörendes Experiment.
Wir fordern: Schluss mit Symbolpolitik – her mit einem ehrlichen, ökologisch und sozial tragbaren Energiemodell für Deutschland.
Ein Professor über den Energieschwachsinn von Windrädern
Das Aus für das Referenzertragsmodell? Der stille Tod der Windkraft in Süddeutschland – und warum das erst der Anfang ist
Der politische Kuhhandel beginnt
Was sich im neuen Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD versteckt, ist nicht weniger als eine energiepolitische Zeitbombe für Süddeutschland. Ein harmlos klingender Satz – „Das Referenzertragsmodell wird auf den Prüfstand gestellt“ – entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als Todesstoß für Hunderte von Gemeinden, die sich bereits auf Windkraftprojekte eingestellt haben.
Man muss kein Prophet sein, um zu erkennen: Wenn Politiker etwas „auf den Prüfstand stellen“, ist das Ergebnis meist vorher festgelegt. Es geht nicht um Verbesserung, es geht um Abschaffung. Die Lobbyisten der großen Energiekonzerne reiben sich bereits die Hände.
Das perfide System hinter dem Referenzertragsmodell
Lassen Sie uns Klartext reden: Das Referenzertragsmodell ist nichts anderes als eine künstliche Beatmung für Windräder, die eigentlich nie hätten gebaut werden dürfen. An windschwachen Standorten – und davon gibt es in Süddeutschland reichlich – werden Anlagen hochgezogen, die nur durch massive Subventionen überleben können.
Die Rechnung ist simpel: Je schlechter der Wind weht, desto mehr Geld gibt’s vom Staat. Ein Windrad in Bayern, das nur 60% der Leistung eines Nordsee-Windrads bringt, bekommt dafür satte Zuschläge. Bezahlen darf das der Stromkunde über die EEG-Umlage. Ein Perpetuum mobile der Geldvernichtung.
Die wahren Profiteure des Systems
Wer profitiert wirklich? Nicht die Bürger vor Ort, die mit Schattenwurf, Infraschall und zerstörten Landschaften leben müssen. Es sind die großen Projektierer, die Investmentfonds und die Grundstücksbesitzer, die ihre Äcker für 50.000 Euro Pacht pro Windrad und Jahr zur Verfügung stellen.
Besonders perfide: Viele dieser Verpächter wohnen gar nicht mehr in den betroffenen Gemeinden. Sie kassieren aus der Ferne, während die Nachbarn die Zeche zahlen.
Der große Bluff mit den Arbeitsplätzen
Immer wieder hören wir das Märchen von den Arbeitsplätzen durch Windkraft. Die Realität sieht anders aus: Ein Windpark mit 10 Anlagen schafft vielleicht 2-3 dauerhafte Jobs für Wartungstechniker. Die meisten davon gehen an spezialisierte Servicefirmen aus dem Norden.
Gleichzeitig verlieren Regionen ihre touristische Attraktivität. Wer will schon Urlaub zwischen 250 Meter hohen Industrieanlagen machen? Hotels schließen, Gastronomen geben auf, ganze Dörfer veröden.
Die ökologische Katastrophe
Was die Windkraft-Lobby verschweigt: Für jedes Windrad werden bis zu 5.000 Tonnen Beton in den Boden gepumpt. Fundamente, die niemals wieder entfernt werden. Zuwegungen zerschneiden Wälder, seltene Vogelarten wie der Rotmilan werden zu Tausenden geschreddert.
Und das alles für eine Technologie, die bei Flaute keinen einzigen Kilowatt liefert. In Bayern stehen die Räder durchschnittlich 70% der Zeit still. Dafür opfern wir unsere letzten intakten Naturräume?
Das Nord-Süd-Komplott
Die Abschaffung des Referenzertragsmodells ist nur ein Baustein in einem größeren Plan: Der Norden produziert den Strom, der Süden soll ihn teuer kaufen. Die geplanten Stromtrassen – SuedLink, SuedOstLink – sind nichts anderes als Gelddruckmaschinen für die Netzbetreiber.
Garantierte Renditen von 9% auf jeden investierten Euro, bezahlt vom Stromkunden. Während im Norden die Windräder sich drehen, sollen im Süden die Stromzähler rotieren.
Die versteckten Kosten
Niemand spricht über die wahren Kosten der Windkraft:
Wertverlust von Immobilien: Bis zu 30% Wertverlust für Häuser im Umkreis von 2 Kilometern
Gesundheitskosten: Schlafstörungen, Stress, psychische Belastungen durch permanente Geräusche
Infrastrukturkosten: Straßen müssen für Schwertransporte ausgebaut werden
Rückbaukosten: Pro Windrad 500.000 Euro – wenn die Betreiberfirma nicht vorher pleite geht
Der demokratische Betrug
Besonders bitter: Viele Gemeinden wurden mit falschen Versprechungen geködert. Man versprach Gewerbesteuereinnahmen in Millionenhöhe. Die Realität: Nach wenigen Jahren werden die Windparks an Briefkastenfirmen in Luxemburg verkauft. Die Gewerbesteuer fließt woanders hin, die Windräder bleiben.
Bürgerbeteiligung? Eine Farce! Bei den meisten Projekten dürfen Anwohner maximal symbolische Anteile zeichnen. Die echten Gewinne landen bei institutionellen Investoren.
Auch das Windkraft-Flächenziel wackelt
Und als wäre das noch nicht genug, haben Union und SPD noch einen zweiten Punkt im Koalitionsvertrag versteckt, der vielen Windkraft-Befürwortern schlaflose Nächte bereiten dürfte: Das ehrgeizige Ziel, bis 2032 ganze zwei Prozent der deutschen Fläche für Windräder freizugeben, soll auf den Prüfstand. Der Bundesverband Windenergie ist natürlich empört und meint, das sei viel zu früh – schließlich seien die meisten Flächen noch gar nicht ausgewiesen.
Aber mal ehrlich: Für unzählige Gemeinden und ihre Bewohner kann diese Überprüfung gar nicht früh genug kommen. Dieses starre Zwei-Prozent-Diktat ist doch völlig an der Realität vorbei! Da wird einfach beschlossen, dass jede Region – egal ob windig oder windstill – ihren Anteil an Windrädern abbekommen muss. Besonders absurd wird’s in Süddeutschland, wo selbst an guten Tagen kaum ein Lüftchen weht. Trotzdem müssen die Kommunen krampfhaft Flächen ausweisen, koste es, was es wolle.
Viele Bürgermeister können ein Lied davon singen: Sie werden praktisch genötigt, ihre schönsten Wälder, Wiesen und Naherholungsgebiete für gigantische Windräder herzugeben – nur damit irgendeine Statistik in Berlin stimmt. Dabei weiß jeder vor Ort, dass diese Anlagen dort niemals wirtschaftlich laufen werden. Es ist höchste Zeit, dass dieser Irrsinn endlich hinterfragt wird. Wir brauchen keine Planwirtschaft bei der Energiewende, sondern gesunden Menschenverstand: Windräder gehören dorthin, wo auch Wind weht – und nicht in jeden Wald, nur weil’s eine Quote zu erfüllen gibt.
Die Alternative wird totgeschwiegen
Warum redet niemand über dezentrale Lösungen? Photovoltaik auf jedem Dach, Kleinwasserkraft, Biomasse aus regionalen Quellen – all das wäre effizienter und bürgernäher als gigantische Windparks. Aber damit lässt sich kein großes Geld verdienen.
Was jetzt passieren muss
Die Abschaffung des Referenzertragsmodells könnte der Anfang vom Ende des Windkraft-Wahns sein. Endlich würde sich zeigen, dass Windräder im Binnenland ökonomischer Unsinn sind.
Unsere Forderungen:
Sofortiger Stopp aller Windkraftprojekte in windschwachen Gebieten
Mindestabstand von 10H (10x Nabenhöhe) zu Wohnbebauung
Komplettes Verbot von Windkraft in Wäldern und Schutzgebieten
Rückbauverpflichtung mit Sicherheitsleistung VOR Baubeginn
Echte Bürgerbeteiligung mit Vetorecht für betroffene Gemeinden
Fazit: Der Kaiser ist nackt
Die mögliche Abschaffung des Referenzertragsmodells entlarvt die Windkraft als das, was sie schon immer war: Ein subventionsgetriebenes Geschäftsmodell auf Kosten von Natur, Landschaft und Lebensqualität.
Wenn selbst mit massiven Zuschlägen kein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist, sollten wir endlich den Mut haben zu sagen: Diese Technologie gehört nicht in unsere Kulturlandschaften.
Es ist Zeit, dass die schweigende Mehrheit aufsteht und NEIN sagt zu diesem Irrsinn. Bevor es zu spät ist und unsere Heimat endgültig zur Industrielandschaft verkommen ist.
Berichtet über die Passage im Koalitionsvertrag (Zeile 1042-1044): „Wir überprüfen das Referenzertragsmodell auf Kosteneffizienz unter anderem hinsichtlich unwirtschaftlicher Schwachwind-Standorte“